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Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 14:58
von Tottoxxl
Hallo Leute, hab hier alles durchsucht, aber nichts dafür gefunden. Ich weiß noch, das wir früher in den 80ger Jahren, eine Schaltung hatten, bei der bei anlassen des Motors, automatisch das Abblendlicht an ging. Hat jemand einen Hinweis wie das gemacht wird ? War doch kein Hexenwerk. Wenn ich mich recht erinnere. Damals an der TS 150 gemacht, heute würde ich das wieder an meiner ETZ250 so einstellen.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 15:08
von Mell
Ich musste an meiner AWO einen neuen Kabelbaum bauen.
Dort habe ich die rote Zündung/ Ladekontrolleuchte durch ein Relais ersetzt.
Bei Zündung an schaltet das Relais und der eine Kontakt steuert die rote Kontrolleuchte an.
Bei laufendem Motor fällt das Relais ab, die rote Leuchte geht aus und der.andere Kontakt am Relais schaltet jetzt das Fahrlicht an.
So war meine Idee.

Gruß
Mell

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 15:43
von EmmasPapa
Das Kabel, das den Scheinwerferstrom am Zündschloss abgreift, wird dort einfach auf die 61 geklemmt. Das ist die einfachste Methode. Natürlich das grün/rote 61er Kabel verstärken und absichern.

Schaltplan liefere ich nach.

Funktioniert bei meinen Maschinen nun schon wieder seit Jahrzehnten.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 17:06
von Tottoxxl
Ja danke erstmal für die Antworten. Ich weiß, das war ganz einfach. Deswegen werde ich das mit der 61er Klemme als erstes ausprobieren. Ich glaube, so haben wir das früher gemacht. Die Methode mit dem Relais ist natürlich auch nicht schlecht.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 17:20
von EmmasPapa
Der Plan aus dem Motorkalender 1989 :arrow:

20240616_181428.jpg

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 20:10
von Tottoxxl
EmmasPapa, vielen Dank 👍

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 20:26
von EmmasPapa
Sichere aber die Leitung 61 noch extra ab! In diesem Stromkreis wäre sonst gar keine Sicherung. Ein dickeres Kabel wäre zwar auch gut, wobei es bei meinen 150ern auch die Originalstrippe seit vielen Jahren unproblematisch tut.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 21:02
von CJ
Könnte Ärger geben, solltest du nur vorher wissen. War auch in der DDR nur bei 6-Volt zulässig und durch eine Ausnahmegenehmigung gedeckt.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 21:24
von herr blümel
Tottoxxl hat geschrieben: Ich weiß noch, das wir früher in den 80ger Jahren, eine Schaltung hatten, bei der bei anlassen des Motors, automatisch das Abblendlicht an ging.

entschuldige meine frage , aber wozu?

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 21:52
von Mechanikus
CJ hat geschrieben:Könnte Ärger geben, solltest du nur vorher wissen. War auch in der DDR nur bei 6-Volt zulässig und durch eine Ausnahmegenehmigung gedeckt.

Achso? Ich hatte das in den 90er Jahren auch so gemacht. Damals fand die Polizei das gut.
Mit welcher Vorschrift kollidiert es denn?

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 21:56
von EmmasPapa
herr blümel hat geschrieben:
Tottoxxl hat geschrieben: Ich weiß noch, das wir früher in den 80ger Jahren, eine Schaltung hatten, bei der bei anlassen des Motors, automatisch das Abblendlicht an ging.

entschuldige meine frage , aber wozu?


1. Man hat nicht vergessen, das Licht auch am Tage einzuschalten.

2. und Hauptgrund war aber der elektromechanische Regler bzw. dessen nachgiebige Ladespannungskennlinie. Je mehr Last über ihn läuft, desto geringer fällt die Ladespannung aus und der Ladezustand der Batterie leidet. Mit dem Umstecken fließt der Strom für den Scheinwerfer nicht mehr über den Regler und beeinflusst nicht mehr die Ladespannung, womit die Batterie besser versorgt wird.

:arrow:

20240616_224707.jpg


3. Man spart am Tage die Energie, welche das Rücklicht, die vordere Begrenzugsleuchte und die Instrumentenbeleuchtung aufbrauchen würden, da ja nur der vordere Hauptscheinwerfer arbeitet und entlastet damit die eh nicht so starke 6 Volt- Lichtmaschine.

4 An der ETZ ist das natürlich Blödsinn, die hat mit ihrer 12 V und 180/210 Watt-Lichtmaschine nicht die Probleme der alten 6 Volt-Technik.

5. Ich fahre mit den 6 Volt-Maschinen noch heute mit dieser Schaltung und hatte weder bei einer HU, noch bei einer Kontrolle Probleme damit. Ich hatte mich immer auf die DDR-Regelung dazu und den Einigungsvertrag berufen und konnte damit bisher überzeugen.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 22:20
von herr blümel
das war jetzt aber ne menge wissen , alter schwede
ans licht anmachen hat man sich doch inzwischen gewöhnt
ich lese heraus , die mit abblendlicht-fahr - vorschrift beinhaltet nicht das rücklicht?
dachte ich immer
mit licht fahren ist für mich vorne und hinten

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 16. Juni 2024 22:53
von Lorchen
Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein, mehr nicht.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 17. Juni 2024 04:15
von CJ
Mechanikus hat geschrieben:...
Mit welcher Vorschrift kollidiert es denn?

Mit Par.49(5) StVZO. Sinngemäß: das Fahrlicht nach vorne muss gemeinsam mit dem Rücklicht eingeschaltet werden. Das galt so auch in der DDR, deswegen gab es auch eine Ausnahmegenehmigung für 6V. Und richtig, die StVO verlangt "nur" das fahren mit Abblendlicht. Daß das Rücklicht dann auch zwangsläufig an ist, ist doch kein Widerspruch.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 17. Juni 2024 05:12
von rene1982
Zur Ergänzung. Bei dieser Relaisschaltung geht auch das Rücklicht mit an. Geht aber nur bei ETZ mit dem 200V Gleichrichter.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 17. Juni 2024 09:51
von Mechanikus
CJ hat geschrieben:
Mechanikus hat geschrieben:...
Mit welcher Vorschrift kollidiert es denn?

Mit Par.49(5) StVZO. Sinngemäß: das Fahrlicht nach vorne muss gemeinsam mit dem Rücklicht eingeschaltet werden. Das galt so auch in der DDR, deswegen gab es auch eine Ausnahmegenehmigung für 6V. Und richtig, die StVO verlangt "nur" das fahren mit Abblendlicht. Daß das Rücklicht dann auch zwangsläufig an ist, ist doch kein Widerspruch.

Ah ja, das ist interessant. Ich habe an der DKW eine Zündschloßschaltung realisiert, bei der nur der Scheinwerfer aber nicht das Rücklicht arbeitet. (Mir persönlich ist das lieber, weil dann am Tage das Aufleuchten des Bremslichtes besser wahrgenommen wird). Das habe ich dem DEKRA-Onkel so erläutert. Er meinte, das könne man machen, wenn der Scheinwerfer die Anforderungen an ein Tagfahrlicht erfüllt.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 17. Juni 2024 12:03
von zweitakt
§49a (5) ist hier m.M. nach nicht zutreffend, da es hier um Tagfahrleuchten geht.
Scheinwerfer für Abblendlicht/Fernlicht sind keine Tagfahrleuchten.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein.

Dazu müßte Kl. 58 dauerhaft an Plus (Kl. 15) gelegt werden.

Nun zur STVO:
§17 (2) (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Machen wir ja auch nicht, bei Fahrt schalten sich das Abblendlicht zu.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Machen wir.

§17 (4) Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger
sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.


Da wir z.B. an einer roten Ampel halten ist Fahrlicht nicht notwendig sondern Standlicht, genau das passiert dann-

Für eine Stellungnahme der Prüfer / SV hier im Forum wäre ich dankbar.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 18. Juni 2024 06:49
von Sv-enB
Lorchen hat geschrieben:Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein, mehr nicht.


Das kenne ich anders.
Leider wird auch zwischen Motorrad und Auto unterschieden.
Beim Auto darf das Tagfahrlicht vorn allein leuchten.
Wenn Abblendlicht an, dann auch Beleuchtung hinten.

Beim Motorrad darf das Abblendlicht nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden.
Und auch das Tagfahrlicht am Motorrad darf nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden, wobei die Kennzeichenleuchte ausgenommen ist.

https://www.ifz.de/tagfahrleuchten-und-deren-anbau/ Abschnitt 3

Warum man da Unterschiede macht und ob das DDR-Tagfahrlicht (serienmäßig beim S51 Scheinwerfer nur vorn an) heute noch zulässig aufgrund irgendwelcher Verträge ist, sei dahingestellt.

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 18. Juni 2024 07:06
von zweitakt
Sv-enB hat geschrieben:
Lorchen hat geschrieben:Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein, mehr nicht.


Das kenne ich anders.
Leider wird auch zwischen Motorrad und Auto unterschieden.
Beim Auto darf das Tagfahrlicht vorn allein leuchten.
Wenn Abblendlicht an, dann auch Beleuchtung hinten.

Beim Motorrad darf das Abblendlicht nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden.
Und auch das Tagfahrlicht am Motorrad darf nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden, wobei die Kennzeichenleuchte ausgenommen ist.

https://www.ifz.de/tagfahrleuchten-und-deren-anbau/ Abschnitt 3

Warum man da Unterschiede macht und ob das DDR-Tagfahrlicht (serienmäßig beim S51 Scheinwerfer nur vorn an) heute noch zulässig aufgrund irgendwelcher Verträge ist, sei dahingestellt.



Motorradscheinwerfer sind keine Tagfahrleuchten im Sinne von ECE-R87!

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 18. Juni 2024 16:01
von mutschy
An der ETZ macht ne Sparschaltung wenig bis keinen Sinn. Relais an die 61 und ab dafür.
Bei Bärbel siehts da schon anders aus. Dort arbeiten mehrere umgebaute Relais (von 12 auf 6V) und dasnseit vielen Jahren im Alltag. Mehr dazu unter http://mutschy.bplaced.net > MZ > Relaisschaltungen

Gruss

Mutschy

Re: Abblendlicht automatisch an

BeitragVerfasst: 19. Juni 2024 19:48
von CJ
Sv-enB hat geschrieben:...Beim Motorrad darf das Abblendlicht nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden...

Genau so ist es :ja: und nur um diese Variante geht es bei der hier gestellten Frage.

Sv-enB hat geschrieben:...Und auch das Tagfahrlicht am Motorrad darf nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden, wobei die Kennzeichenleuchte ausgenommen ist...

Jein, die Vorschrift wurde erst Mitte 2011 dahingehend geändert. Bei EZ vor Juni 2011 darf die TFL alleine leuchten. Aber um TFL ging es dem Threaderöffner auch gar nicht.