N'abend Forengemeinde,
ich habe da mal ein Frage bezüglich eines Sitzbankumbaus an einer ETZ 150.
Folgendes, eine ETZ ist ja eingetragen als 2 Sitzer, wie verhält es sich jedoch rein rechtlich wenn ich mir eine Sitzbank selbst baue die lediglich einen Sitzplatz hat?
Muss ich dann etwas umtragen lassen oder kann die Zulassung als 2Sitzer bleiben auch wenn nur 1Sitzplatz vorhanden ist?
Ich stehe grad auf dem Schlauch, weil ich meine mal gelesen zu haben wenn ein Motorrad als 2Sitzer eingetragen ist müssen eine Festhaltemöglichkeit und Soziusfußrasten vorhanden sein. Wenn diese nicht vorhanden sind erlischt die Betriebserlaubnis ( ich muss gestehen, ich weiß nicht ob e wirklich so stimmt! ) . Müsste ja quasi heißen wenn ich Fußrasten und Festhaltemöglichkeit vorhanden lasse das ich trotzdem nur ein Sitzplatz auf meiner Bank haben dürfte oder?
Andererseits habe ich mal in eine Liste gelesen das Umbauten der Sitzbank wohl NICHT eintragungspflichtig sind.
Kann mir wer von euch weiterhelfen?