Feuereisen hat geschrieben:Wo lässt Du Dein Fahrzeug zu ? In einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Mit den EG Zulassungspapieren , (neu) Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 die seit ca 2007 ausgegeben werden unterliegt Dein Fzg. den Richtlinien /Gesetzen der EU.
Ich frage nicht aus Blödheit, sondern eben weil du schriebst "Zulassung", der Alex aber "Betriebserlaubnis". Dass es da einen Unterschied gibt, ist mir bekannt. Ich wollte einfach, dass DU, der du einen entsprechenden Hinweis gegeben hast, dazusagst, was genau gemeint ist. Denn eine "EG-Zulassung" nützt uns hier GAR NÜSCHT, wie du hier nun selbst schreibst:
Feuereisen hat geschrieben:Die generelle Zulassung des Fahrzeugtyps (bei Produktionsbeginn) ist die EG Betriebserlaubniss (bei neueren Farzeugen) oder eben die nationale Betriebserlaubniss des jeweiligen Staates (bei älteren (DDR) Fahrzeugen z. Bsp.)
Bei nationaler Betriebserlaubniss gilt das nationale Recht - also in Deutschland die 15 cm. Bei einer EG Betriebserlaubniss gibt es keine Längenvorschrift. Da das EU Recht die Länge der Radabdeckung nicht mehr genau definiert, ist es möglich mit kürzerer Abdeckung zu fahren. Dazu muß aber, so das Fzg eine nationale BE erhalten hat (in der waren 15 cm festgelegt) diese geändert /ergänzt werden, ergo - die gekürzte Radabdeckung von einem amtlichen Prüfer begutachtet, für ausreichend befunden und in die Papiere eingetragen werden.
Die alten MZtten haben wohl durchweg keine EG-Betriebserlaubnis, also gelten ERSTMAL die 15cm. Einfach absägen is nich. Die BE wird auch nicht geändert, das kann/darf der Prüfer gar nicht. Das ist doch eher so eine Art "Typenklasse", oder? Wenn, dann wird eben die Zulassung geändert, nicht aber die BE.
So, dann reden wir mit dem TÜVver, der ja vielleicht auch nicht ganz blöde ist und bei Erwähnung des neuen EU-Rechtes hakt er sofort ein und verweist darauf, dass die Betriebserlaubnis eben keine EG-Betriebserlaubnis ist. Entweder ist das Gespräch hier beendet, oder der Prüfer kennt die neuen Bestimmungen und findet, dass nix dagegen spricht, diese hier auch anzuwenden. Dann kommt aber der schwierige Punkt: Eintragen? Da guckt der Prüfer komisch und fragt, ob er wirklich "Heckkotflügel gekürzt" (Oder "Fender"? Oder "Schutzblech"? Oder was?) da reinschreiben soll? Will er erstmal nich, man könnte ja dem freundlichen Polizisten gegenüber ebenso argumentieren... nur dass dann ich vor dem Polizisten etwas erklären muss, was dieser nicht unbedingt auch so sehen muss. Und doch, es gibt hier im Osten Polizisten, die erkennen, was original ist und was nicht (insbesondere solche offensichtlichen Sachen). Also wäre eine Eintragung dann schon nützlich. Und wie lautet die dann sinnvollerweise?
Konkretes Beispiel: SR50 ohne Heckkotflügel. Das Hinterrad wird letztlich oben der Länge nach (und weiter) komplett von der Sitzbank abgedeckt. Die Halterung war abgebrochen, das Moped nicht meins. Na danke auch... wir haben's angebraten unter widrigsten Umständen, aber wenn's so gewünscht wird?
Feuereisen hat geschrieben:Er hält die Radabdeckung hinten z. Bsp. für ausreichend wenn sie senkrecht oberhalb der Radnabe endet (bei extremen Chopperumbauten o.ä.) weil dadurch der Schutz des Fahrers vor dem Kontakt mit rotierenden Teilen ausreichend gewährleistet ist. Vorrausgesetzt die oben genannten Bedingungen für die Anbringung der Leuchten etc. können dabei noch eingehalten werden.
Das ist ein gutes Argument.
Hast du eine Beispieleintragung für bspw. so einen extremen Chopperumbau?
Ich frage, weil in meinen Papieren Sachen drinstehen, die ich so (Formulierung!) in noch keiner anderen Zulassung einer MZ gesehen habe, obwohl letztlich dasselbe gemeint ist. Der Prüfer tat sich da offenbar schwer, eine eindeutige, hieb- und stichfeste Formulierung zu finden, hat es deswegen etwas "umständlich" ausgeführt. Oder er wollte nicht einfach nur von den mitgegebenen Kopien abschreiben, weil es dann eben nur "abgeschrieben" ausgesehen hätte...?
Feuereisen hat geschrieben:PS. Ich bin kein Rechtsverdreher und kann daher in der Formulierung auch Fehler gemacht haben, aber inhaltlich müsste ich das so richtig wiedergegeben haben.
Kein Problem, ich bin auch kein solcher. Aber wenn das Thema so schonmal da ist... etwas Vorbereitung für den Tag der Prüfung kann ja nie schaden.