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 Betreff des Beitrags: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:00 
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Hallo in die Runde, sagt mal, wieviel muß mein Hinterrad eigentlich durch einen Kotflögel bedeckt sein?

Stimmt das, das bis zur Achse Pflicht ist? Oder mehr ehr weniger? Gibt es überhaubt eine Bestimmung dafür?


Gruß --- André


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:03 
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vielleicht das hier?
http://www.motorradonline.de/de/lexikon ... -mae/41381


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:03 
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du meinst, um welches maß du es hinten kürzen kannst?
da gibt es gesetzliche vorgaben, die vom boden aus abgemessen werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:08 
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Und wie sieht es beim vorderen Schutzblech aus?
Bin der Meinung, dort galt ähnliches wie fürs hintere(15cm über Achshöhe), was aber auch von vielen heutigen Serienmotorrädern gar nicht erreicht wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:22 
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Um nochmal auf die ursprüngliche Titel-Frage zurück zu kommen:

Falls Dein Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde (vor ca. 1992):

- Wenn Du Glück hast: Keine (EU-Richtlinie)
- Wenn Du Pech hast: StVZO-Länge (max. 150 mm oberhalb Radmitte)

liegt im Ermessen des Prüfers (und zwar jedes Mal, wenn nicht eingetragen)

Falls Dein Fahrzeug schon nach EU-RL zugelassen wurde: Keine


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:23 
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boe hat geschrieben:
Falls Dein Fahrzeug schon nach EU-RL zugelassen wurde: Keine


heißt, dass gar kein schutzblech bei neuen moppeds vorgeschrieben ist?!


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 11:42 
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ETZChris hat geschrieben:
boe hat geschrieben:
Falls Dein Fahrzeug schon nach EU-RL zugelassen wurde: Keine


heißt, dass gar kein schutzblech bei neuen moppeds vorgeschrieben ist?!


Korrekt, so würde ich die EU-Richtlinie sehen! Was nicht verboten ist, ist erlaubt...


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 12:04 
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Die eigentliche Frage ist zwar schon beantwortet, trotzdem hier der Link zu einer recht guten Zusammenfassung zu allen möglichen an und Umbauten, inkl. der Gesetze, auf die sich die Aussagen beziehen :arrow: KLICK


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 12:36 
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Aber Hallo, da bin ich mal kurz schaun was die Kolegen machen und gleich so viele passende Antworten.

Nicht schlecht, hatte ich nicht erwartet.

Um Fragen zu beantworten, das Gefährt ist BJ 58 und ein gut gemachter Ende 1970 DDR MZ RTChopper Umbau. 8)
Naja, Stufensitzbank und "Sissibar" brauch ich nicht auch der "Achselkühler" ist meiner Meinung nicht so schön.

Leider sitze ich vor meinem Arbeitsrechner und kann euch keine Bilder zeigen.

Aber die Blecharbeiten sind super! Das hintere Schutzblech ist nicht nur gekürzt, sondern die Fals wurde übernommen. Vorne das gleiche.
Vorn ist es höchstens noch 40cm also weniger als 1/3 vom Rad. Und hinten endet es über den Stoßdämpfern. Schaut aber original aus.

Habe jetzt einen alten Wehrmachts BMW Einzellsitz mongtiert und einen flachen Lenker verbaut. Scheinwerfer vorn trohnt über dem Lenker und erinnert etwas an frühe 30er Jahre Modelle.

Jetzt möchte ich das gute stück aber auch auf die Staße bringen. Und deswegen die Frage wegen dem hinteren Schutzblech.

Bilder bekommt ihr, versprochen, aber erst am WE wenn ich wieder zu Hause bin.

Gruß --- André


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 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel Radabdeckung verlangt der Prüfer???
BeitragVerfasst: 8. August 2011 12:39 
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na dann am einfachsten mal den dekra-menschen des vertrauens aufsuchen :ja:


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