bavaria blu hat geschrieben:
Hier wird man (Mann) definitv fündig...
https://www.fehling.de/produkt-kategorie/lenker/22-mm/Haben alle ABE und muss, wenn ich richtig informiert bin zwar eingetragen werden. Alternativ kann man das ABE Papier auch ständig mit führen.
Einen dieser Lenker eintragen war bisher nie ein Problem.
Diese ABEs von Fehling sind Teile-ABEs.
Das sind ABEs für das Bauteil "Lenker" als solches und keine Freigaben für die Verwendung in einem bestimmten Fahrzeug.
Darin wird bestätigt, daß das Teil ein Lenker ist und er über gewissen Eigenschaften, die ihn zur Verwendung im Bereich der StVZO qualifizieren, verfügt.
D. h., ein SV kann den korrekten Anbau begutachten und ein Gutachten darüber erstellen.
Damit wird der Umbau dann in die Papiere eingetragen.
Ohne Abnahme würde der Lenker eine fahrzeugbezogene ABE benötigen, welche es für die TS250/0 wohl eher nicht gibt.
Der Themenersteller hat keinen Fehling- sondern einen LSL-Lenker.