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Rücksitzbank einkürzen erlaubt ?

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2007 23:22
von Ckone
Nabend,

ist es erlaubt eine Rücksitzbank so einzukürzen das anstatt 2 Leuten nur noch einer drauf sitzen kann und den Rest ( also den ehemaligen Sozius) mit GFK oder ner Abdeckung zu versehen ? Es gibt da ja für bestimmte Eierpfeilen was im Zubehörhandel um den Sozius abzudecken muss man das eintragen lassen oder ist da einfach nen Prüfzeichen drauf ?

Gruß Christian

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2007 23:25
von Andreas
Ich denke mal, wenn dauerhaft nur eine Person darauf Platz nehmen kann, ist es eintragungspflichtig.

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2007 23:28
von Ckone
Na ist denn ein Motorrad grundsätzlich als 2 - Sitzer eingetragen ???

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2007 23:29
von Schraubergott
Jo, muss man eintragen lassen. War bei meiner SR 500 so.

Re: Rücksitzbank einkürzen erlaubt ?

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2007 23:34
von Ex-User sirguzzi
Ckone hat geschrieben:ist es erlaubt eine Rücksitzbank so einzukürzen das anstatt 2 Leuten nur noch einer drauf sitzen kann und den Rest ( also den ehemaligen Sozius) mit GFK oder ner Abdeckung zu versehen ?
Gruß Christian

Du hast eine Rücksitzbank für 2 Leute?
Fährst du Trike?

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Rücksitzbank einkürzen erlaubt ?

BeitragVerfasst: 19. Dezember 2007 01:57
von Norbert
sirguzzi hat geschrieben:Du hast eine Rücksitzbank für 2 Leute?
Fährst du Trike?

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


ist vielleicht ein NAchbau vom "flotten dreier"?