Seite 1 von 1

ETZ Seitenständer - selbsteinklappend für TÜV?

BeitragVerfasst: 1. September 2008 08:08
von s-maik
Moin zusammen,

will mir einen seitenständer anbauen, der wird hinten an die schwinge angebaut... genau gesagt zwischen schwinge und hinterrad... muss dazu das distanzstück raus nehmen...

meine frage dazu...

???

zwecks tüv, muss der selbsteinklappen ? der ist derzeit so, das ich ihn selber einklappen muss...

???

danke und gruß maik :oops:

ach ja... an die etz 250 :-)

Titel sinnvoll verbessert

BeitragVerfasst: 1. September 2008 08:21
von ETZChris
och mennooooooo :(

BeitragVerfasst: 1. September 2008 08:22
von s-maik
sorry ich weiß blöde frage...

aber ich kann derzeit aus beruflichen gründen nicht die suiche betätigen da mein arbeitgeber das nicht will..

BeitragVerfasst: 1. September 2008 08:28
von ETZChris
es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.

TeEs hat eine schaltung für eine zündunterbrechung eingestellt, zum runterladen.

ansonsten seitenständer anbauen und vor der prüfung nur am distanzstück demontieren...

BeitragVerfasst: 1. September 2008 08:29
von s-maik
ok... danke erst mal

BeitragVerfasst: 1. September 2008 12:36
von Thor555
ETZ chris hat eigentlich alles gesagt, vorgabe des tüvs für seitenständer ist, dass er entweder selbsttätig einklappt, oder, dass das motorrad mit ausgeklapptem ständer entweder garnicht angelassen werden kann, oder spätestens beim gangeinlegen aus dem leerlauf ausgeht, sodass sichergestellt ist, dass man nicht mit ausgeklappten ständer losfahren kann.
bei älteren modellen, herrscht da wohl ne art kulanz, bei neuanbau is es wohl ne glückssache an der mz, da wie chris schon schrieb, diese seitenständer beim tüv nicht gerne gesehen sind.
ich habe mir auch mal einen bestellt, und ihn dann doch nicht verbaut, da ich meist eh nur im gespannbetrieb fahre, bzw seit ich mir meine susi als solomotorrad geholt habe nur noch, und das teil zudem auch noch n stolzes gewicht hat und meiner meinung nach im angebauten zustand auch scheiße aussieht, und da ich eher motorrad fahre, als motorrad zu parken, blieb er letztendlich doch weg.

PS.: der ständer wurde also nie verbaut, ich habe ihn für 14 euro+porto bestellt und wenn ihn jemand für VHB 10 euro+porto haben möchte, geht der sofort auf die reise.

BeitragVerfasst: 1. September 2008 12:43
von trabimotorrad
Noch zwei Argumente, die es zu überdenken gilt: Besonders sicher steht das Möpp nicht auf dem Seitenständer und wenn es beladen ist, dann kann es auch umfallen, bzw. die Schwinge Schaden nehmen.
Ich verwende die Dinger auch nicht mehr...

BeitragVerfasst: 1. September 2008 12:47
von s-maik
ok, ihr habt mich überzeugt, ich lasse ihn weg und stelle ihn in die bucht... bzw. hat jemand interesse dran ?

dann pn an mich kann dann gerne bilder machen

BeitragVerfasst: 1. September 2008 13:57
von derMaddin
trabimotorrad hat geschrieben:Noch zwei Argumente, die es zu überdenken gilt: Besonders sicher steht das Möpp nicht auf dem Seitenständer und wenn es beladen ist, dann kann es auch umfallen, bzw. die Schwinge Schaden nehmen.
Ich verwende die Dinger auch nicht mehr...

Och naja Achim, Dein Seitenständer macht sich gut an meiner 2,5'er. Na Du hast schon Recht, als Hauptständer würde ich den nich verwenden, aber wenn man mal eben schnell auf unbefestigtem Grund das Möp abstellen will ist der Gold wert
(ist halt meine Meinung, denke in 50 Jahren vielleicht nich mehr so). Habe übrigens die Ersatzlima verbaut und siehe da es funzt erst mal wieder.
Mal sehen wie lange... :twisted:

BeitragVerfasst: 1. September 2008 15:32
von Ex-User Eifelheizer
ETZChris hat geschrieben:es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.


Wenn die Karre ne KTA-Betriebserlaubnis hat braucht er nicht einklappen. Besonders im Westen kannste aber mit den TÜVern tagelang diskutieren.
Um dem aus dem Weg zu gehen besorgt Dir nen Ständer von ner Nachwende ETZe oder ner Rotax!

BeitragVerfasst: 1. September 2008 15:37
von Thor555
Eifelheizer hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.


Wenn die Karre ne KTA-Betriebserlaubnis hat braucht er nicht einklappen. Besonders im Westen kannste aber mit den TÜVern tagelang diskutieren.
Um dem aus dem Weg zu gehen besorgt Dir nen Ständer von ner Nachwende ETZe oder ner Rotax!


wieder was dazugelernt, frage mich sowieso oft, wozu der tüv gut ist, da man sich über das meiste im vorraus eh schon selbst schlau machen muss.

BeitragVerfasst: 1. September 2008 16:17
von trabimotorrad
Ich habe in der Zeit nach der Wende sehr viele ost-MZen mit dem ostSeitenständer zerlegt. Und da habe ich ein paarmal gerätselt, wie man eine hintere Steckachse verbiegen kann. Irgendwann ist mir dann auch eine, in sich verzogene Schwinge, die keine äußerlich sichtbare Beschädigung hatte, untergekommen.
Dann habe ich mir mal die Hebelkräfte, die so ein Mopped auf den Ständer und damit auf die Steckachse ausübt, durch den Kopf gehen lassen und seither lasse ich den Ständer weg.

BeitragVerfasst: 1. September 2008 18:54
von derMaddin
trabimotorrad hat geschrieben:...Dann habe ich mir mal die Hebelkräfte, die so ein Mopped auf den Ständer und damit auf die Steckachse ausübt, durch den Kopf gehen lassen und seither lasse ich den Ständer weg.

Ist das wirklich so krass? :evil:
Wenn man sie immer mit Seitenständer parkt, oder auch bei nur gelegentlichem Gebrauch, mmh das hätt'st mir aber auch vorher mal sage könne. Da lass ich Dich den extra mit nach Linda schleppe und bau ihn vielleicht doch wieder raus :roll:

BeitragVerfasst: 1. September 2008 18:58
von trabimotorrad
Wenn Du nur ab und zu das leere Mopped auf den Seitenständer stellst, dann geht das (warscheinlich) schon gut. Nahezu ALLE DDR-Moppeds hatten den Seitenständer dran und nur zwei oder drei Steckachsen waren vebogen... Ich denke auch, das es eine Rolle spielt, ob die Achse fest angezogen ist, oder ob der Ständer rumlüngeln kann.

BeitragVerfasst: 1. September 2008 19:32
von derMaddin
trabimotorrad hat geschrieben:...Ich denke auch, das es eine Rolle spielt, ob die Achse fest angezogen ist, oder ob der Ständer rumlüngeln kann.

:shock: :shock: :shock: Ob die achse fest angezogen ist? Na ich hoffe doch!!!!

BeitragVerfasst: 1. September 2008 19:42
von Ex-User AirHead
Thor555 hat geschrieben: dass das motorrad mit ausgeklapptem ständer entweder garnicht angelassen werden kann, oder spätestens beim gangeinlegen aus dem leerlauf ausgeht,


"klugscheiß"
Nö spätestens wenn die Kupplung losgelassen wird.
Siehe einige Janpaner...
:D

BeitragVerfasst: 1. September 2008 21:10
von TeEs
AirHead hat geschrieben:"klugscheiß"
Nö spätestens wenn die Kupplung losgelassen wird.
Siehe einige Janpaner...
:D

"oberklugscheiß on"
Stimmt. Die Paragraphen sagen nur, dass man nicht mit ausgeklapptem Ständer fahren können darf.

Das mit dem Einkuppeln setzt halt einen Schaltkontakt am Kupplungshebel voraus. Deshalb wird meistens der Leerlaufkontakt benutzt, und dann ist beim Einlegen des Ganges Schicht im Schacht.

@AirHead: Ich weiß, dass du das wusstest. :wink: Nur damit die elektrisch konfusionierten nicht noch konfuser werden. :lol:

BeitragVerfasst: 1. September 2008 21:24
von HartmutB
es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.


Mein Prüfer hier im nördlichen OWL hat auch zunächst gemeckert.
Hab ihn erst einmal nörgeln lassen, er kam dann auch mit Schalter oder zweiter Feder.
Zum Schluß hat er sich wieder beruhigt und den Ständer so akzeptiert wie er war, weil, wie er meinte, beim vorschieben des Möps vom Ständer dasselbige nicht zur anderen Seite klappt.
Mir sollte das recht sein, Hauptsache ich habe den Stempel auf dem Kennzeichen.

BeitragVerfasst: 1. September 2008 21:38
von Mad_Morf
Ne Feder die den Seitenständer einholt wenn keine Last drauf ist erfüllt den Zweck und ergibt Sinn

BeitragVerfasst: 1. September 2008 22:15
von Thor555
HartmutB hat geschrieben:
es ist auslegungssache des prüfers. eigentlich haben die nicht-selbsteinklappenden seitenständer bestandschutz, werden aber dennoch oft genug von den prüfern abgelehnt.


Mein Prüfer hier im nördlichen OWL hat auch zunächst gemeckert.
Hab ihn erst einmal nörgeln lassen, er kam dann auch mit Schalter oder zweiter Feder.
Zum Schluß hat er sich wieder beruhigt und den Ständer so akzeptiert wie er war, weil, wie er meinte, beim vorschieben des Möps vom Ständer dasselbige nicht zur anderen Seite klappt.
Mir sollte das recht sein, Hauptsache ich habe den Stempel auf dem Kennzeichen.


zwar gut für dich, aber die unlogischste erklärung, die ich je gehört habe, sinn und zweck dieser vorschrift ist nämlich nicht, dass der ständer nicht auf die andere seite klappen kann, sondern, dass man nicht vergisst den ständer einzuklappen und dieser in ausgeklappten zustand in der kurve aufsitzt und das hinterrad aushebelt, wobei ein mögliches nach vorneklappen des ständers ja wieder ein vorteil wäre.

BeitragVerfasst: 1. September 2008 22:17
von Thor555
nach allem was ich bis jetzt hier schon gelesen habe und schreiben musste, verhält es sich wohl wirklich so, dass ich nicht nur nen sehr kompetenten tüvingenieur an der hand habe, sondern dieser auch noch gewillt ist, mir die zusammenhänge, weshalb manche vorschriften bestehen auch noch sehr gut erläutert.

BeitragVerfasst: 2. September 2008 21:19
von HartmutB
Ne Feder die den Seitenständer einholt wenn keine Last drauf ist erfüllt den Zweck und ergibt Sinn


Das bezweifle ich. Es besteht dann auch die Gefahr, das jemand an der Maschine herumspielt, der Ständer einklappt und die Fuhre umfällt.

@Thor555: Die Sache ist m. E. nicht so einfach.

Wie erklärt Dein TÜV Ingenieur dann, das es seit über 50 Jahren Scheibenbremsen gibt, diese aber an alten Fahrzeugen nicht nachgerüstet werden müssen?
Wobei klar ist, daß jede Duplex Vorderradbremse (im kalten Zustand) einer Scheibe mindestens ebenbürtig ist.

Fakt ist doch, das selbst beim TÜV scheinbar die Ermessensgrenzen so weit gestreut sind, daß man als Klient dieses "Vereins" manchmal nur noch mit dem Kopf schütteln kann und am besten die Schn.... hält.

BeitragVerfasst: 2. September 2008 22:06
von Thor555
was original so irgendwann mal verbaut wurde ,wurde ja damals auch geprüft und zugelassen und dann kann dich auch keiner zwingen umzurüsten, bzw es gelten die vorschriften des ersten zulassungsdatums, ist zwar n anderes thema aber z.b.:
mein bruder hat nen tuningauspuff an seinem roller mit einem gutachten von 96dB ohne probleme in die papiere eingetragen bekommen, da sein BJ69 rahmen eine 97 dB lautstärkeneintragung hatte.
sein kumpel hat den gleichen auspuff auf seinem roller mit BJ 84er rahmen nicht zugelassen also eingetragen bekommen, da bei dem BJ schon ne lautstärkenbegrentzung von nur 91dB eingetragen war.
wenn also ein fahrzeug original mit trommelbremsen gebaut wurde, wird diese bauart auch immer genehmigt werden.

PS.: ob die karre umfallen kann, weil jemand im stand daran rumspielt ist für den tüv überhaupt nicht von interesse. ob du allerdings mit ausgeklapptem seitenständer losfahren kannst, dieser in der kurve das hinterrad aushebelt, und du über die strasse schlitterst und dein moped vielleicht noch nen passanten trifft allerdings schon.

BeitragVerfasst: 3. September 2008 14:14
von heymi
Habe mir auch mal so ein Teil zugelegt und angebaut. Damit stand die Kiste sowas von schepp, daß ich diese Konstruktion postwendend wieder abgebaut habe. Mit nem 16er Hinterrad vielleicht noch OK, aber mit 18er vollkommen instabil. Bin dann nach langem Suchen fündig geworden und habe mir die NVA-Rastenanlage angebaut. Da ist der Ständer erstmal in der Mitte des Motorrades und somit nah am Schwerpunkt und die Länge der Stütze stimmt auch! Als ich die 2. ETZ geholt habe (für meine Frau) war auch so ein Hinterradausleger dran, den habe ich sofort entfernt. Auch sie hat jetzt die NVA-Version.Von den TÜV-Kollegen hat an diesen Ständern bisher keiner rumgemeckert.

BeitragVerfasst: 3. September 2008 14:35
von s-maik
zum thema nva fussrastenanlage... habe noch eine liegen... ist die wirklich besser als die starre ?

vorteil den ich sehe sind die einklappbaren fussrasten...

würdet ihr die bevorzugt anbauen oder starr belassen ?

BeitragVerfasst: 3. September 2008 15:43
von alexander
trabimotorrad hat geschrieben:Noch zwei Argumente, die es zu überdenken gilt: Besonders sicher steht das Möpp nicht auf dem Seitenständer und wenn es beladen ist, dann kann es auch umfallen, bzw. die Schwinge Schaden nehmen.
Ich verwende die Dinger auch nicht mehr...


Klasse auch mit beladenem Seitentraeger das Ding rauszufuesseln.
(Braucht man noch ein gebrauchtes Kniegelenk im Schienbein)

BeitragVerfasst: 3. September 2008 16:55
von gunch
ich hab an meiner den NVA-Unterbau nebst Krähenfuß (mit 2 Federn) dran, da kommst du locker im Sitzen dran!