habe schon mehrmals hier im Forum gelesen, dass die Lenkerblinker, wie sie zum Beispiel bei ES und einigen ETS Exemplaren zu finden, nur bis zu einem bestimmten Baujahr überhaupt verbaut werden dürfen, sodass der Umbau bei einem später gebauten Motorrad schwierig ist.
Da ich für meine Hufu TS einen ES-Kotflügel und das zugehörige Rücklicht aufgearbeitet habe und nicht auf die seltamen Blinkerhalterungen unter der Sitzbank von einigen Neckermann-Modellen zurückgreifen möchte, möchte ich stattdessen Ochsenaugen verbauen.
Meine TS ist Baujahr 83 (Flachlenker; gibts deshalb möglicherwiese Probleme?) Lässt sich so ein Umbau beim TÜV problemlos abnehmen? Eventuell wird denen das gar nicht wirklich auffallen, da das Motorrad ja das letzte mal auch TÜV bekomemn hat und man annehmen könnte, dass das so alles original ist. Aber darauf will ich mich mal nicht festlegen.

Grüße
Hanke