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Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 19:52
von Benzin_Trinker
hallo
ich habe 2 fragen:
die erste:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
die zwote
darf man diesen tacho im öffentlichen straßenverkehr betreiben
ebay Artikelnummer: 280584662827
vielen dank max
ebay- Link entfernt (Ralle)
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 19:58
von Marco
Ich behaupte steil den Tacho kannst nehmen.
Beim verchromen von Rahmenteilen bin ich mir da nicht so sicher.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 19:58
von TS Martin
Benzin_Trinker hat geschrieben:hallo
ich habe 2 fragen:
die erste:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
die zwote
darf man diesen tacho im öffentlichen straßenverkehr betreiben
vielen dank max
Die Hinterradschwinge darfst du theoretisch verchromen lassen, ob das allen gefällt sei mal dahin gestellt.
Eine Regelung wieviel % max. verchromt sein darf gibt es nicht. Ob es sowas mal gab entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber ich glaube nicht ...
... der Tacho ist völlig ligitim.
Wenn der Händler bei Zusatzteilen oder Umbauteilen aber hinschreibt: "im Geltungsbereich der StVZO unzulässig" darfst du das Teil im öffentl. Straßenverkehr nicht betreiben. Schreibt er es nicht hin, kann man davon ausgehen das man das Teil betreiben darf.
Ansonsten wäre er mit allen Folgen die auf dich zukämen als Händler in Haftung zunehmen.
Aber in Dtl. ist gesetzl. nur ein beleuchtetes Tacho vorgeschrieben. Wie es aus sieht oder angetrieben wird schreibt der Gesetzgeber nicht vor.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 20:00
von Schumi1
Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen,also ja man darf.
Zu 2.:
wie in der Seite zu sehen ist ist der Tacho für viele Modelle gedacht,z.B. alle möglichen Roller oder auch Benelli,
also müßte er wohl auch zulässig sein.Die Frage ist eher mit welcher Übersetzung er angeschlossen werden muß.
Gruß Schumi.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 20:05
von Benzin_Trinker
mensch das ging ja schnell
ja gut also werde ich mir den tacho kaufen der ist vom radumfang einstellbar sollte kein problem darstellen.
ich danke euch vielmals für die schnellen antworten
mfg max
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 20:07
von Robert K. G.
Schumi1 hat geschrieben:Zu 2.:
wie in der Seite zu sehen ist ist der Tacho für viele Modelle gedacht,z.B. alle möglichen Roller oder auch Benelli,
also müßte er wohl auch zulässig sein.Die Frage ist eher mit welcher Übersetzung er angeschlossen werden muß.
Gruß Schumi.
Das Teil bekommt sein Signal über einen Magneten an der Felge. Übersetzung ist frei programmierbar. Ich fahre auch einen Tacho von Koso. Allerdings einen digitalen, da der abgebildete Tacho mir zu klein war. (auch wegen der 160km/h Spitzentempo) Ich werde halt auch älter, und da müssen alle Zahlen schön groß sein, sonst sehe ich nichts.
Gruß
Robert
-- Hinzugefügt: 8th November 2010, 8:09 pm --mutschy hat geschrieben:
Beim Tacho verhälts sich anders:
Der gezeigte zeigt zwar die Geschwindigkeit an, hat aber kein "Wegstreckenzählwerk", was ebenfalls in der StvZO bzw FZV vorgeschrieben is.
Dann schau bitte genau hin. Dann entdeckst auch du den Kilometerzähler.

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 20:14
von Benzin_Trinker
@ mutschy
mein nachbar iss galvaniker

der hat mir schon somanches teil verchromt für geringes geld
der tacho hat doch ein km zähler
mfg max
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 20:57
von Guesi
Also bei mir wollte der TÜV einen Tacho mit ABE haben, da an meiner Maschine nur ein Drehzahlmesser dran war.. Ich denke der gezeigte Tacho ist nur als zusätzliche rTacho, aber nicht als alleiniger Tacho zulässig.
Oder hat der Tacho ne ABE ?
GüSi
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 21:41
von Nordtax
Schumi1 hat geschrieben:Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen
Weil sich durch die Behandlung die Materialeigenschaften verändern können.
Verchromung von Rahmen und Fahrwerksteilen ist m.W. nur mit Freigabe des Fahrzeugherstellers
oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verchromers und nach Eintragung beim TÜV o.ä. zulässig.
Aber hier im Forum sind ja auch TÜV-Leute unterwegs, vielleicht sagen die was dazu
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 21:54
von Stephan
Nordtax hat geschrieben:Schumi1 hat geschrieben:Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen
Weil sich durch die Behandlung die Materialeigenschaften verändern können.
Eine Verchromung ist doch eine Beschichtung und keine Stoffeigenschaftsänderung.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 22:06
von Patrick Christian
In der Regel geht eine verchromung mit jeder Menge schleifarbeit daher, daher auch eine schwächung des Materials und der Schweißnähte.
Das wird für fast jeden Tüv ein rotes Tuch sein, auch wenn es nur sehr geringe abtragungen sind, wer steht für die Haltbarkeit gerade?
Zweitens, zur Vorgang gehören verschiedene Beizen und Laugen, die schnell mal ein Materialgefüge negativ beeinflussen können.
Also, möglich ist es bestimmt, ob unbedenklich muss jeder für sich entscheiden, ohne eine entsprechende Eintragung würde ich soetwas nicht machen.
Gruß
Patrick
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 22:25
von trabimotorrad
In den späten 70er-Jahren war es bei uns ganz toll, an der Kreidler eine verchromte Schwinge zu haben. Dann sind doch zwei meiner Kumpels beim TÜV, mit genau den Argumenten, die hier geäußert wurden, wieder heimgeschickt worden. Die Kreidlerschwinge ist von der Materialstärke durchaus mit einer TS-Schwinge vergleichbar, aber selbst eine "sehr gesunde" Kreidler hatte selten 9 PS .
Ich habe meine verchromte Schwinge immer mit Baumarktlack vorm TÜV-Termin geschwärzt

und alles war gut.
Hier im Forum wurde mir für meine TS eine verchrome Schwinge angeboten - ich habe sie gekauft und verbaut

Viel davon zu sehen ist leider nicht

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 22:47
von Stephan
Patrick Christian hat geschrieben:In der Regel geht eine verchromung mit jeder Menge schleifarbeit daher, daher auch eine schwächung des Materials und der Schweißnähte.
Das wird für fast jeden Tüv ein rotes Tuch sein, auch wenn es nur sehr geringe abtragungen sind, wer steht für die Haltbarkeit gerade?
Zweitens, zur Vorgang gehören verschiedene Beizen und Laugen, die schnell mal ein Materialgefüge negativ beeinflussen können.
Also, möglich ist es bestimmt, ob unbedenklich muss jeder für sich entscheiden, ohne eine entsprechende Eintragung würde ich soetwas nicht machen.
Gruß
Patrick
Ok, das leuchtet ein.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 23:00
von thesoph
Wie siehts eigentlich mit dem Eloxieren von Felgen aus ? Schließlich ändert es auch das Materialgefüge...

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 23:14
von Norbert
Benzin_Trinker hat geschrieben:darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
Tante Google hilft auch Dir:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=10388-> Beitrag 16
da steht alles....
Das meiste geschriebene hier sind Vermutungen und fromme Wünsche.
letztlich entscheidet der TÜV/DEKRA , egal was wir hier sagen!
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 23:30
von TS Martin
Norbert hat geschrieben:Benzin_Trinker hat geschrieben:darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
Tante Google hilft auch Dir:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=10388-> Beitrag 16
da steht alles....
Das meiste geschriebene hier sind Vermutungen und fromme Wünsche.
letztlich entscheidet der TÜV/DEKRA , egal was wir hier sagen!
Wenn man sich das durchliest - echt interessant - da ja auch von Wärme die Rede ist und das würde heißen das pulvern auch unzulässig sein würde.

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 23:38
von Norbert
TS Martin hat geschrieben:Wenn man sich das durchliest - echt interessant - da ja auch von Wärme die Rede ist und das würde heißen das pulvern auch unzulässig sein würde.

pulvern und feuerverzinken, lies dIch mal über die dabei erforderlichen Temperaturen ein.
Dann noch über Stahl und die Temperaturbehandlung von Stahl.
Dann erkennst Du die Zusammenhänge .
Thema ist hier aber Schwinge "verchromen" ursprünglich.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
8. November 2010 23:54
von Klaus P.
Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird. Weiter siehe "Norbert".
Vernickeln ist erlaubt, weil die Wärme dabei nicht so hoch ist.
Viele hochwertige Rahmen sind auch vernickelt.(z.B. Egli,Wasp u. a.)
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 08:42
von hiha
Beim Verchromen kanns im Stahl Wasserstoffversprödung geben, es ist -im Gegensatz zum Vernickeln- eben nicht nur eine Beschichtung. Deshalb würde ich das mit einem Sachverständigen vorher besprechen. Wenn er das für unkritisch hält, kannst Du es machen. Ich würde es aber vielleicht eintragen lassen, sonst findet ein dahergelaufener Gendarm das als schweren Verstoß, und legt Dein Moped an die Kette. (Obwohl, wer kennt sich mit sowas schon aus, bei der Vielfalt der Mopeds heut zu Tage...?)
Vernickeln ist aber auch nicht ganz unkritisch, wenn die Galvaniksoße ins Innere der Rohre vordringen kann. Da kriegt man sie nicht mehr so leicht raus, und sie knuspert dann über die Jahre den Stahl von innen her durch. Das hab ich bei einem Spezi seinem vernickelten XT500-Rahmen gesehen. Unkuhl, sehr unkuhl.
Ansonsten find ich Nickel sogar hübscher als Chrom. Die
Schwinge der SR meines Pezls ist vernickelt.
Gruß
Hans
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 09:52
von Robert K. G.
Guesi hat geschrieben:Also bei mir wollte der TÜV einen Tacho mit ABE haben, da an meiner Maschine nur ein Drehzahlmesser dran war.. Ich denke der gezeigte Tacho ist nur als zusätzliche rTacho, aber nicht als alleiniger Tacho zulässig.
Oder hat der Tacho ne ABE ?
GüSi
Gute Frage. Da bin ich selber gerade dran. Der Tacho hat eine E Kennzeichnung. Eigentlich sollte es reichen. Nach der Vollabnahme meines Gespanns bin ich dann schlauer.
Gruß
Robert
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 12:29
von Benzin_Trinker
naja ok gut also ich werde das dann wohl sein lassen mit der schwinge.........
vielen dank für eure zahlreichen beiträge
nochmal zum tacho:
ich glaube der hat weder abe noch e zeichen ?
ich habe mal bei koso angefragt wie es aussieht mit der zulassung
[quote="Hallo, wichtig ist bei einem Tacho das es richtig anzeigt, und beleuchtet ist. Ich fahre selbst so ein Tacho seit Jahren, habe mehrere Tüv Abnahmen mit diesen Instrumenten durchführen lassen und hunderte davon verkauft. Es gab bei uns noch NIE diesbezüglich irgendein Problem. Also - Die Instrumente kann man bedenkenlos montieren. Grüße Das Koso Team Volker"][/quote]
mfg max
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 14:11
von flotter 3er
Benzin_Trinker hat geschrieben:naja ok gut also ich werde das dann wohl sein lassen mit der schwinge.........
vielen dank für eure zahlreichen beiträge
nochmal zum tacho:
ich glaube der hat weder abe noch e zeichen ?
ich habe mal bei koso angefragt wie es aussieht mit der zulassung
Hallo, wichtig ist bei einem Tacho das es richtig anzeigt, und beleuchtet ist. Ich fahre selbst so ein Tacho seit Jahren, habe mehrere Tüv Abnahmen mit diesen Instrumenten durchführen lassen und hunderte davon verkauft. Es gab bei uns noch NIE diesbezüglich irgendein Problem. Also - Die Instrumente kann man bedenkenlos montieren. Grüße Das Koso Team Volker hat geschrieben:
mfg max
Ist aber eine ziemliche Bla Bla Aussage von Koso, mit der sich eigentlich nichts anfangen lässt....
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 14:52
von P-J
legall, Illegal, scheissegal.

wie Norbert schon geschrieben hat entscheidet das einer der auch keine Ahnung davon hat.

Dranbauen und schauen was passiert.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 14:56
von g-spann
Hi, ich kann die Aussage von KOSO nur bestätigen...man kann jeden x-beliebigen Fahrradtacho als alleiniges Instrument anbauen und bekommt das eingetragen, wenn er beleuchtet ist (der kleine schwarze Kasten ist eine Kennzeichenleuchte, die ans Fahrlicht gekoppelt ist)...

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 15:05
von P-J
g-spann hat geschrieben:.man kann jeden x-beliebigen Fahrradtacho
mir wollte man den TÜV deshalb verweigern. Moniert bleibt er trotzdem

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 15:47
von Ralle
Zu Tachos steht alles im
§ 57 StVZO, da gibt es est mal nicht viel zu beachten. Beleuchtung dehalb weil der Tacho im unmitelbaren Sichtfeld liegen muß, im Finstern wäre er ja nicht sichtbar. Kilometerzähler "darf" Vorhanden sein, von "muß" steht da nichts.Wer viel Zeit hat kann dann gerne noch den im Absatz 2 zitierten Anhang lesen, der gilt aber weniger für den Anbau als für die Eigenschaften von Tachos generell -> für Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist das dieser
Richtlinie 2000/7/EG (am besten gleich von unten nach oben lesen

)
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 15:51
von P-J
Also zulässig

Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 16:19
von Halimash
Also Schwinge verchromen darfst du .....

Tüv hat´s bestaunt aber nicht bemängelt!

Klaus P. hat geschrieben:Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird.
Der Chrome auf dem Foto ist locker 20 Jahre alt ......

Da ist nix mit reißen !
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 16:58
von vaniljeice
ich würde ja einfach mal beim tüv/dekra nachfragen. das kostet dich zehn minuten deines lebens. letzten endes hat bei allen möglichen eintragungen hier jeder andere erfahrungen gemacht und es kommt doch auf DEINEN prüfer an. es wäre also auch praktisch bei der prüfstelle gleich drauf zu achten, dass derjenige, den du fragst auch der ist, der dann die eintragung macht.
Re: Legal oder Illegal

Verfasst:
9. November 2010 17:11
von knut
P-J hat geschrieben:Also zulässig

wenn beleuchtet !!!
-- Hinzugefügt: Dienstag 9. November 2010, 17:12 --Halimash hat geschrieben:Also Schwinge verchromen darfst du .....

Tüv hat´s bestaunt aber nicht bemängelt!

Klaus P. hat geschrieben:Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird.
Der Chrome auf dem Foto ist locker 20 Jahre alt ......

Da ist nix mit reißen !
dann darfst du aber nur noch innerorts fahren
