Hallo,
auch auf die Gefahr hin, daß hier schon über das Thema geschrieben wurde, hier nochmal zwei Fragen zur Dessauer Kanzel.
Ich habe letztes Wochenende in einer Ausstellung (Sammlung) eine ETZ mit genannter Kanzel entdeckt und kam mit dem älteren Herren ins Gespräch über das gute Stück.
Was kann man heute für so eine Kanzel in gutem Zustand verlangen bzw. ausgeben? Natürlich ist sowas auch immer eine sehr individuelle Geschichte, wäre aber trotzdem nett, Eure Meinung zu erfahren.
Muß die Kanzel dann zwingend in die Papiere eingetragen werden oder langt z.B. wenn man einen alten KTA-Beleg von einem vergleichbaren Fahrzeug dabei hat?
Schon mal Danke im Voraus