Robert K. G. hat geschrieben:Grundregel: Was dran ist, muss auch funktionieren. Du verwechselst das andauernd. Das eine ist die Zulassung (StVZO) diese ist nur für deutsche Fahrzeuge anwendbar und das andere die StVO, diese gilt für alle und ist viel schwammiger formuliert. Diese sagt immer nur das etwas da sein muss, nicht wie es ausgeführt werden muss.
Was verwechsele ich andauernd? StVO und StVZO? Ich denke, ich kann das ganz gut trennen...

Schwammige Formulierung: Klar, deshalb schrieb ich von der Auslegung. Beispielsweise ist in der StVO auch kein "Mindestabstand zum Vorausfahrenden"
klar definiert... und woran orientiert sich dann ein Richter? Eventuell am Bußgeldkatalog, denn dort finden sich entsprechende (und klare) Definitionen. Das meinte ich mit "ist im Kontext zu sehen". Meine Auffassung ist, dass die Unklarheiten der StVO ggf. durch andere Richtlinien gedeckt werden - diese Auffassung vertrat eben besagter Ex-BGS-Kollege, der da wie gesagt ein wenig fachliche Vorbildung hat. Jetz okay?
Ich denke im Übrigen auch nicht, dass jemand praktisch nen gelbleuchtenden Franzosen belangen wird. Deswegen schrieb ich ja auch, dass man sich bei der Auslegung "an etwas orientiert" - das lässt einen gewissen Spielraum zu.
Robert K. G. hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:Inwiefern hier Theorie und Praxis korrelieren, darf jeder für sich beurteilen. Grundsätzlich fällt das hier betroffene Fahrzeug aber schon unter die StVZO und da die Beleuchtung dann auch "noch auffälliger" wäre, als das Motorrad so schon ist...
Erst wenn es in D zugelassen werden soll.

Also ganz klar: Nein!
Na, Würzburg liegt schon in Deutschland, ne? Und ne normale Zulassung ist doch auch angestrebt, wie ich das (wiederum im Kontext (Den man vielleicht nicht stets beliebig ausblenden sollte...), ich verfolge den Blog) sehe...
Und @Philipp: Die StVO ist eben teilweise auszulegen. Einerseits kann man da vielleicht Bußgeldkatalog und StVZO heranziehen, andererseits vielleicht auch andere offizielle Papierstücke, bspw. Einigungsvertrag? Vielleicht gibt's ja auch ein Dokument, das den Bestandsschutz bei Oldtimern regelt? Würde dann wieder passen, wenn die teils (vielleicht ganz bewusst?) schwammigen Formulierungen eben einer Konkretisierung bedürfen.