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MZ Teile untereinander tauschbar?

Verfasst:
23. Februar 2007 15:53
von Micky
Unwieweit ist es zulässig Teile von verschiedenen MZ Modellen tauschen zu dürfen ohne selbige eintragen zu müssen?
Sicher, bei Schutzblechen ist das kein Problem, solange sie die Mindestabdeckmaße einhalten.
Wie sieht das aber mit anderen Tank's aus oder Auspuff, Sitzbank u.s.w.? Halt alles Teile die man normalerweise eintragen lassen muß.
Danke!
Micky

Verfasst:
23. Februar 2007 19:03
von Emmenschinder
Ich möchte einen Phaeton W12 Motor in meinen Käfer bauen. Ist das so einfach zulässig oder muß ich das eintragen lassen?
Alles klar?
Ausnahmen gibts natürlich, so wurden z.B. Auspuffanlagen der etz251 als Ersatzteil für die etz250 verkauft, geprüfte Tanks soll man auch nicht eintragen müssen.
Christian
Re: MZ Teile untereinander tauschbar?

Verfasst:
23. Februar 2007 19:10
von Nordlicht
Micky hat geschrieben:Unwieweit ist es zulässig Teile von verschiedenen MZ Modellen tauschen zu dürfen ohne selbige eintragen zu müssen?
Sicher, bei Schutzblechen ist das kein Problem, solange sie die Mindestabdeckmaße einhalten.
Wie sieht das aber mit anderen Tank's aus oder Auspuff, Sitzbank u.s.w.? Halt alles Teile die man normalerweise eintragen lassen muß.
Danke!
Micky
Frage einfach welche Teile du tauschen möchtest,gibt mehr Klarheit so über dieses Thema.

Verfasst:
23. Februar 2007 21:24
von Micky
Alles für die ETZ 250:
Ein ETZ 150 Tank oder eventuell ein Simson Tank. Mal sehen was besser paßt und besser aussieht.
Behördeneinzelsitzbank. Wohlgemerkt Sitzbank und nicht Einzelsitz.
Könnte eventuell auch eine Kawasaki KMX 125 Sitzbank werden.
Micky

Verfasst:
23. Februar 2007 23:38
von Ex User Hermann
Tanks die vom selben Hersteller bzw. einer gleichen/ähnlichen Modellreihe kommen, sind bereits geprüft und nicht eintragungspflichtig. Bei markenfremden Tanks sollte man das mit dem TÜV absprechen.
Einzelsitze müssen nicht unbedingt eingetragen werden, reduziert man aber die Anzahl der Plätze, muß das (eigentlich) eingetragen werden.
Sitzbänke/Einzelsitze allgemein: Solange sie den Vorschriften über Baulänge und Ausführung entsprechen, ist ein Eintrag nicht nötig.