samasaphan hat geschrieben:Guesi hat geschrieben:ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.
Nun, ich kenne einen.
Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel.
Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken..
Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen.
Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft.
Wie gesagt, ich gebs auf.....
Guesi Du magst ja moralisch recht haben - aber es ist eben kein Mythos, dass gemäß Einigungsvertrag der Seitenständer mit 1 Feder zulässig ist und Bestandsschutz hat
So
Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter des TÜV Regensburg.
Ich hab ihm deine beiden verlinkten Schreiben des Landes Brandenburg und des Verkehrsministeriums vorgelegt.
So wie er das liest, sagen diese beiden Schreiben aus, daß sich Fahrzeuge vor Baujahr 2003 nicht an dieEG Richtlinie über die Beschaffenheit von Ständern halten müssen.
Ist ja auch klar,da die Fahrzeuge vor diesem Termin in Verkehr gebracht wurden.
Es beziehen sich diese beiden Schreiben aber NICHT auf die Seitenständer mit 1 Feder.
Dafür gab es schon in den 80ern eine Arbeitsanweisung aus dem Verkehrsministerium , daß diese Seitenständer auszutauschen sind und dies auch wirtschaftlich zumutbar ist.
Dies wurde mit der von den Ständern ausgehenden Unfallgefahr begründet.
Und mir hat noch niemand den entsprechenden Teil im Einigungsvertrag gezeigt, wo steht , daß bei MZ etc. eine Ausnahme von diesem Gesetz gilt.
So gesehen bleibt es dabei: Die Seitenständer mit 1 Feder sind nicht mehr zulässig und müssen entweder abgebaut oder umgerüstet werden, damit ein Losfahren mit ausgerücktem Seitenständer nicht möglich ist.
Ob dies mit einer zweiten Feder oder elektrisch mit Zündunterbrechnung o.ä. bewerkstelligt wird, ist nicht entscheidend.
Und ganz kar:
Ein Prüfer, der solch ein Fahrzeug mit nicht einklappendem Seitenständer nicht bemängelt, handelt falsch.
Interessant wird es eben, wenn was passiert...