Seite 1 von 3

TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 15:07
von kt1040
Moin Gemeinde,

ich bin heute zu den Kollegen der techischen Kontrolle gefahren und habe für weitere 2 Jahre die Freigabe für meine ES erhalten :D

Das erstaunliche daran ist, dass mein Seitenständer (nicht automatisch einklappend und ohne Totschalter) mit der Frage: "Ist der Orginal?" - "Ja" - "Naja, ist ja bei der Harley auch so." akzeptiert worden.

Keine Ahnung, welche Harley er meinte, aber ich bin zufrieden.

Schönen Resttag

Thomas

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 15:17
von PeterG
:lach: Glück gehabt :lach:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 15:30
von ea2873
wo soll an einem Harley ein Saitenständer sein? Keine Ahnung der Prüfer :gruebel:
Bild

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 15:31
von TeEs
Es ist wohl so, dass in diesem Fall der Prüfer einen Ermessensspielraum hat.
Da von einem nicht eigeklappten Seitenständer jedoch eine nicht kleinzuredende, reale Gefährdung ausgeht, sind die meisten Prüfer in dem Fall nicht kompromissbereit.
Sowohl die mechanische als auch die elektrische Absicherung ist kein Problem. Weshalb ich nicht verstehe, warum manche immer so einen Aufstand deswegen machen.

PS: Zur elektrischen Absicherung gibt es in KB einen Artikel --> kb.php?a=14

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 15:44
von trabimotorrad
Ich weiß, der Seitenständer ist genau so ein Reizthema, wie das kleine Nummi, für das sich auch viele Moppedfahrer verbiegen...
Unabhängig von der (selbst)Gefährdung habe ich FÜR MICH!!! ein ganz anderen Punkt gefunden, warum ich den Seitenständer nicht mehr will: Man gewöhnt sich an ihn und stellt die MZ irgendwann auch mal schwer beladen drauf ab und schon ist die Steckachse und die Schwinge verbogen...
Ich habe genug verbogene Steckachsen aus oszohnalen MZen ausgebaut und mich lange gefragt, was eine Steckachse zum verbiegen bringt, dann habe ich mir mal die Kräfte vorgestellt, die da über den Seitenständer auf die Achse wirken :shock:
Im Übrigen gilt Bestandsschutz, also MZen, die vor der Wende so einen "tollen" Ständer dran hatten, die dürfen das auch heute noch, wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden :wink:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 15:57
von kt1040
trabimotorrad hat geschrieben:..., wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden :wink:


Ich habe nicht gestritten, großes Pionierehrenwort. Ging einfach so. Das mit der Gefährdung und mit der Möglichkeit, meine Hinterachse kaputt zu machen, ist mir bewußt. Ich hoffe, es bleibt auch immer so und ich achte auf alles.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 16:24
von K-Wagenfahrer
Wenn Du handwerklich geschickt bist, baue eine 2te Zugfeder ein. Dann klappt der alleine hoch sobald Du die MZ gerade stellst zum ankicken. Nur zur Deiner Sicherheit.

Meine meiner ES 125G muss ich erst der Seitenständer hochmachen, ansonsten läßt sich der Kickstarter nicht durch treten. Auch eine Lösung, und wurde bei der technische Abnahme bei Klassik Veranstaltungen akzeptiert.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 16:56
von Andreas
Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 17:26
von P-J
PeterG hat geschrieben::lach: Glück gehabt :lach:


Nönö, nix Glück. Alles vor den Einigungsvertrag muss so akzepiert werden, sogar Vögel die schneller wie 45 Km/h fahren. Der Seitenständer, wenn Original gild auch dazu. Mein Tüv akzeptiert sogar an einer umgefrikelten ETZ ein passend gemachten Kreidler Seitenständer der nicht selbsttändig hochgeht, auch ohne Totschalter. ;D

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 17:33
von Guesi
Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends.
Da steht sowas nirgendwo drin.
Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.
In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.

Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist...
So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro.
Was gibt es da für eine Diskussion drum....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 17:41
von luckyluke2
Bin grad am Überlegen , meinen alten Seitenständer ans Gespann zu bauen , ob es da
Probleme geben kann ? Wahlweise bekomm ich
Sowieso nicht eingetragen und zum abnehmen des SW sollte sich die SCchräglage der Maschine doch zum Vorteil erweisen .

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 17:49
von P-J
Guesi hat geschrieben:Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.


Hab nen Ing. extra drauf angesprochen, DDR Moppeds haben "Narrenfreiheit". :mrgreen:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 17:50
von Richy
Andreas hat geschrieben:Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....

Das ist dann aber nicht okkinool!
Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten…

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 18:16
von bonnevillehund
trabimotorrad hat geschrieben:"......... wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden :wink:"


...das seh´ ich allerdings genauso! - Deshalb bau´ ich die Dinger auch jeweils vor dem TÜV-Termin ab. Muss allerdings zugeben, dass ich die Seitenständer bei den Emmen fast nie und auch bei der Enfield sehr selten nutze; bei der Triumph hingegen fast ausschliesslich. (Wer den T.-Mittelständer kennt, weiss warum... Ausserdem schaff´ich es dank einer Gehbehinderung aufgrund Kradunfalls (unverschuldet und ohne Ständerbeteiligung) nicht mehr , die Kiste mit dem rechten Bein anzutreten, weswegen sie zum Antreten eben auf den Seitenständer muss. Wenn dieser bei Entlastung von selbst einklappen würde, würde ich die Kiste wohl des öfteren mal wegwerfen....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 18:47
von michi89
Ich frag einfach vorher, ob ich das Ding für die "Untersuchung" demontieren soll. Bis jetzt hat der Prüfer immer gesagt, ich soll das Ding an meiner TS dran lassen (da er wohl den Sinn bzw. Unsinn dieser Aktion erkannt hat).

Mit nem Oldtimer (was die ES inzwischen ist) hast du bei den meisten Prüfern sowieso Narrenfreiheit, solange das Motorrad gepflegt dasteht,

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 18:54
von MZ-Oldi
Hallo,
meine ETZ`s haben beide den Seitenständer ( Straße wie /A ) Der Prüfer hat noch nie was daran auszusetzen gehabt und vergessen habe ich den auch noch nicht. Nutzen tu ich sie aber an beiden Maschinen. Habe ne geschotterte Einfahrt, da stehen die auf dem Seitenständer besser.

herzlichst

MZ-Oldi

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:03
von Andreas
Richy hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....

Das ist dann aber nicht okkinool!
Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten…


Jetzt fang Du auch noch an .... :oops:
Ich hab schon ne entsprechende PN bekommen ...

Ich kenne die Q jetzt schon 25 Jahre. Der ist noch nie von alleine eingeklappt.
Vielleicht sollte ich mal :lupe: .... ?!

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:15
von Guesi
Ich gebs auf...

"Hab ich noch nie vergessen"
"War schon immer so"

Das sagen die, die im Krankenhaus liegen auch.....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:28
von Andreas
Ja, Du hast Recht. Ich fahre zwar immerhin schon 31 Jahre Unfall- und Sturzfrei - auch mit diversen nicht einklappenden Seitenständern - aber auch ich werde ja nicht jünger ...
Ich gucke mir das Konstrukt mal genauer an und prüfe, was geht.

Wenns der TÜV-Ing. schon nicht bemängelt, dann doch wenigstens hier.

:zustimm:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:29
von Luzie
Guesi hat geschrieben:Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends.
Da steht sowas nirgendwo drin.
Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.
In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.

Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist...
So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro.
Was gibt es da für eine Diskussion drum....



Hallo Guesi,

du weist doch das will keiner høren. solche schlagwørter wie Einigungsvertrag, Bestandsschutz ... sind doch viel geiler weichgespuelter und angepasster. Weil sich keiner mehr traut wie in jungen jahren direkt aufmuepfig zu sein und " fxxk you" zu sagen. :mrgreen:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:46
von Luse
Der Seitenständer meiner R80/7 Baujahr '81 klappt auch nicht von alleine ein.
Ich glaube des gehert so.

Der klappt aber beim ersten Bodenkontakt selbsttätig ein, habe ich ausprobiert. Funktioniert.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:51
von Ysengrin
Bin ich der einzige, der in der Lage ist, seinen Seitenständer vor dem Losfahren hochzuklappen? Moped gerade stellen, Ständer rein, draufsetzen. Das klappt bei mir seit 9 Jahren auf diversen Motorrädern.

Andersrum habe ich es mal vergessen. Vollbepackte Bandit mit Topcase, Seitenkoffern, Tankrucksack, grob geschätzt 5 Tonnen schwer:
Seitenständer rein, draufsetzen, Motor an, ach nee, was vergessen, Motor wieder aus, Motorrad auf die linke Seite kippen - huch! - drunterliegen. :oops:
Da hatte ich meine Lektion gelernt.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 19:53
von p.vom.r
Bei manchen BMW`s klappt der Seitenständer über die Kupplungsbetätigung ein.

Grüße, Peter.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 20:05
von samasaphan
Guesi hat geschrieben:Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends.
Da steht sowas nirgendwo drin.
Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.
In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.

Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist...
So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro.
Was gibt es da für eine Diskussion drum....


Kein Mythos - siehe Anhang!

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 20:09
von ES-Rischi
Warum soll man keinen Tüv bekommen mit einem alten Seitenständer? Ich habe auch einen an meiner ES dran und hatte noch nie Probleme beim Tüv. Ich habe doch auch keine Blinker oder zweiten Rückspiegel und das Bremslicht ist auch orange. Das war so und man bekommt auf diesen Zustand die Abnahme und nicht was heute Pflicht ist. Also völlig normal.
Mein Seitenständer hat auch nur eine Feder, das war früher sicher und ist es heute auch. Solange die Feder I.O. ist. Und dafür sorgt der Fahrer. Ich habe auch nur einen Seilzug an der Bremse. Wenn ich ein Flugzeug hätte würde ich auch einen höheren Sicherheitsstandart anstreben, aber für die alte MZ reichts. Genau so wie früher, da hat die Technische Abnahme das auch so abgesegnet, weils gereicht hat.
Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 20:51
von TS_Treiber
Also, ich bin bei zwei verschiedenen, aber MZ-freundlichen Prüfern mit meinem alten Seitenständer gescheitert. Da es mich aber auch einmal schon fast abgeworfen hat, wurde das Teil demontiert. Anschließend kam ein "selbsteinklappender" dran - das ging schon garnicht. Jedesmal, wenn man die Maschine ein Stück verrückt, ist das Ding weg und irgendwann liegt die Maschine auf der Seite.
Jetzt kommt ein Zugschalter (Öffner) dran mit einem modifizierten alte Seitenständer (zwei Federn), der beim Bewegen des eingeklappten Ständers die Vape-Zündung ausschaltet. Das entspricht dann den aktuellen Vorgaben und auch meinen Vorstellungen.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 20:59
von ea2873
mich hat es 1x fast mit dem Teil geschmissen, seitdem bin ich überzeugt dass der gefährlich ist. Auch wenn du selbst dran denkst, überlege ob du die maschine einmal verleihst, dann wirds gefährlich. mal ganz davon abgesehen wirken gewaltige kräfte auf die achse wenn sich der ständer während der fahrt verkantet. wenn du schon keine angst um dich selbsts hast, dann zumindest um dein mopped. weiß nicht warum der ständer so vehement verteidigt wird, wenn es genügend andere lösungen gibt.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 21:20
von Guesi
Luse hat geschrieben:Der Seitenständer meiner R80/7 Baujahr '81 klappt auch nicht von alleine ein.
Ich glaube des gehert so.

Der klappt aber beim ersten Bodenkontakt selbsttätig ein, habe ich ausprobiert. Funktioniert.


Das hatte Honda damals auch geglaubt.
Die hatten unten auf der Auflagefläche einen Gummi, der sollte bei Schräglage als erstes Bodenkontakt haben und dann den Seitenständer nach hinten reißen.
Hat wohl nicht so zuverlässig geklappt....
Das hat Honda ziemlich viel Geld gekostet damas, so ne Rückrufaktion...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 21:24
von Harlekin
Andreas hat geschrieben:
Richy hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....

Das ist dann aber nicht okkinool!
Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten…


Jetzt fang Du auch noch an .... :oops:
Ich hab schon ne entsprechende PN bekommen ...

Ich kenne die Q jetzt schon 25 Jahre. Der ist noch nie von alleine eingeklappt.
Vielleicht sollte ich mal :lupe: .... ?!

Gs1200 2006 klappt auch nicht ein aber es ist auch egal. Tüv gibt es mit. Und jedem selber überlassen.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 21:27
von Guesi
ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.


Nun, ich kenne einen.
Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel.
Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken..

Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen.
Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft.

Wie gesagt, ich gebs auf.....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 21:39
von samasaphan
Guesi hat geschrieben:
ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.


Nun, ich kenne einen.
Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel.
Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken..

Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen.
Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft.

Wie gesagt, ich gebs auf.....


Guesi Du magst ja moralisch recht haben - aber es ist eben kein Mythos, dass gemäß Einigungsvertrag der Seitenständer mit 1 Feder zulässig ist und Bestandsschutz hat

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 18. August 2014 22:14
von Richy
Harlekin hat geschrieben:Gs1200 2006 klappt auch nicht ein aber es ist auch egal. Tüv gibt es mit. Und jedem selber überlassen.

Der muss auch nicht einklappen, aber dann eben stattdessen die Zündung abschalten, sofern ein Gang eingelegt wurde.

@Andreas und Peter: Mir ist es neu, dass es sowas in den älteren Baujahren gegeben haben soll (besonders über Kupplung betätigt), zumindest bei den Boxern. Andererseits find ich aber alles zwischen '72 und '89 (Ausnahme G/S und R90/S) strunzenhäßlich und habs daher bisher erfolgreich ignoriert. :lach:
Gibts von der Konstruktion vielleicht irgendwelche Bilder?


Gruß,
Richard

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 19. August 2014 04:38
von trabimotorrad
@Richy: Der Mechanismuß, wo der Seitenständer beim Betätigen der Kupplung einklappt, der ist, soweit ich es weiß, nur bei den K-Modellen eingebaut. Die Boxer-Modelle hatten ihn nicht. Die waren ab Werk so gebaut, das sie beim entlasten des Ständers von selber einklappten - deswegen habe ich ja dereinst meine beladene 90/6 umgeworfen. :evil:
Da aber die meisten BMW-Seitenständer an der Lagerung am Rahmen total ausgenudelt sind, funktioniert dieses System heute meist nicht mehr und erfreulicherweise wissen oder beachten das die Halbgötter im grauen Kittel auch nicht mehr so streng wie früher - mich haben sie vor vielen Jahren schon wieder heim geschickt, weil genau das bei meiner R100 nicht so funktioniert hat, wie es sollte.
Im Übrigen ist es verständlich, das Du die alten BMWs strunzhäßlich findest, das liegt an Deiner eigenen Erstzulassung, wenn Du im persönlichen "Fahrzeugschein" EZ 1/60 stzehen hättest, dann hättest Du einen anderen und besseren Geschmack :wink:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 19. August 2014 07:03
von Andreas
Richy hat geschrieben: Gibts von der Konstruktion vielleicht irgendwelche Bilder?


Kann ich mal welche machen wenn ich mir die Geschichte anschaue.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 19. August 2014 11:09
von nabe3
Nun muss ich auch noch meinen Senf dazu geben, obwohl noch garnicht vorgestellt ( wird gleich nachgeholt): unabhängig davon ob zugelassen oder nicht: das Ding ist Asche, nicht nur wegen der schon erwähnten Achsbelastung sondern auch, weil jeder Fahrwerkskonstrukteur bemüht ist, die ungefederten Massen für das feineres Ansprechen der Federung möglichst gering zu halten und der Seitenständer ist nun mal verdammt schwer.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 19. August 2014 17:09
von Richy
trabimotorrad hat geschrieben:@Richy: Der Mechanismuß, wo der Seitenständer beim Betätigen der Kupplung einklappt, der ist, soweit ich es weiß, nur bei den K-Modellen eingebaut. Die Boxer-Modelle hatten ihn nicht. Die waren ab Werk so gebaut, das sie beim entlasten des Ständers von selber einklappten - deswegen habe ich ja dereinst meine beladene 90/6 umgeworfen. :evil:

Ok, lag ich also soweit richtig…
Im Übrigen ist es verständlich, das Du die alten BMWs strunzhäßlich findest, das liegt an Deiner eigenen Erstzulassung, wenn Du im persönlichen "Fahrzeugschein" EZ 1/60 stzehen hättest, dann hättest Du einen anderen und besseren Geschmack :wink:

Die /5 und frühere Modelle sind ja ausnahmslos wunderschön. Aber diese Brotdosen auf den späteren Modellen und teilweise sogar mit Gußfelgen… *buarks*

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 15:59
von Guesi
samasaphan hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:
ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.


Nun, ich kenne einen.
Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel.
Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken..

Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen.
Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft.

Wie gesagt, ich gebs auf.....


Guesi Du magst ja moralisch recht haben - aber es ist eben kein Mythos, dass gemäß Einigungsvertrag der Seitenständer mit 1 Feder zulässig ist und Bestandsschutz hat


So

Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter des TÜV Regensburg.
Ich hab ihm deine beiden verlinkten Schreiben des Landes Brandenburg und des Verkehrsministeriums vorgelegt.
So wie er das liest, sagen diese beiden Schreiben aus, daß sich Fahrzeuge vor Baujahr 2003 nicht an dieEG Richtlinie über die Beschaffenheit von Ständern halten müssen.
Ist ja auch klar,da die Fahrzeuge vor diesem Termin in Verkehr gebracht wurden.
Es beziehen sich diese beiden Schreiben aber NICHT auf die Seitenständer mit 1 Feder.
Dafür gab es schon in den 80ern eine Arbeitsanweisung aus dem Verkehrsministerium , daß diese Seitenständer auszutauschen sind und dies auch wirtschaftlich zumutbar ist.
Dies wurde mit der von den Ständern ausgehenden Unfallgefahr begründet.

Und mir hat noch niemand den entsprechenden Teil im Einigungsvertrag gezeigt, wo steht , daß bei MZ etc. eine Ausnahme von diesem Gesetz gilt.

So gesehen bleibt es dabei: Die Seitenständer mit 1 Feder sind nicht mehr zulässig und müssen entweder abgebaut oder umgerüstet werden, damit ein Losfahren mit ausgerücktem Seitenständer nicht möglich ist.
Ob dies mit einer zweiten Feder oder elektrisch mit Zündunterbrechnung o.ä. bewerkstelligt wird, ist nicht entscheidend.

Und ganz kar:
Ein Prüfer, der solch ein Fahrzeug mit nicht einklappendem Seitenständer nicht bemängelt, handelt falsch.

Interessant wird es eben, wenn was passiert...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 17:15
von michi89
Guesi hat geschrieben:Interessant wird es eben, wenn was passiert...


Dann wird der Prüfer sagen: Zur Untersuchung war das Ding ab. Somit ist der Prüfer im Zweifelsfalle fein raus.

Ich frag meinen Prüfer alle 2 Jahre vorher, ob ich den Seitenständer für die Prüfung demontieren soll. Er hat die Sinnlosigkeit darin erkannt und so darf er dran bleiben, obwohl er es nicht unbedingt gern sieht :) .

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 17:45
von Guesi
Es geht darum, daß DU und nicht der Prüfer im Falle eines Falles für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich bist, nicht der TÜV.
Also bist DU im Falle eines Falles der Ar....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 18:21
von Svidhurr
Ich verstehe den Sinn von diesem Thema nicht :roll:

Das sind alte Fahrzeuge, die meisten wolles es in nahezu orginalen Zustand haben.
Dieser Seitenständer gehört nun mal dazu, wenn der Prüfer das auch so sieht - ist doch schön :ja:
Aber warum hier darüber eine Diskussion anfangen :?:

Weitere Kommentare spare ich mir lieber :evil:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 18:27
von Gespann Willi
Svid genau so ist es
jeder weis das an einer ES1 oder RT sch... Bremsen dran sind
Aber da baut auch keiner nee Scheibenbremse rein :biggrin:
Jeder wie er Bock hat,ich persöhnlich tät mir ein Unterbrecherschalter
am Seitenständer verbauen.Ist schon praktich wenn der Seitenständer
beim abstellen nicht zurückschnappt.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 18:29
von P-J
Guesi hat geschrieben:Also bist DU im Falle eines Falles der Ar....


Das bist sowieso immer und in diesem spezielen Fall allemal auch.
Svidhurr hat geschrieben:Weitere Kommentare spare ich mir lieber :evil:
:ja:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 18:35
von Treibstoff
Guesi hat geschrieben:Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter des TÜV Regensburg.
Ich hab ihm deine beiden verlinkten Schreiben des Landes Brandenburg und des Verkehrsministeriums vorgelegt.
So wie er das liest, sagen diese beiden Schreiben aus, daß sich Fahrzeuge vor Baujahr 2003 nicht an dieEG Richtlinie über die Beschaffenheit von Ständern halten müssen.
Ist ja auch klar,da die Fahrzeuge vor diesem Termin in Verkehr gebracht wurden.
Es beziehen sich diese beiden Schreiben aber NICHT auf die Seitenständer mit 1 Feder.
Dafür gab es schon in den 80ern eine Arbeitsanweisung aus dem Verkehrsministerium , daß diese Seitenständer auszutauschen sind und dies auch wirtschaftlich zumutbar ist.
Dies wurde mit der von den Ständern ausgehenden Unfallgefahr begründet.

Und mir hat noch niemand den entsprechenden Teil im Einigungsvertrag gezeigt, wo steht , daß bei MZ etc. eine Ausnahme von diesem Gesetz gilt.

So gesehen bleibt es dabei: Die Seitenständer mit 1 Feder sind nicht mehr zulässig und müssen entweder abgebaut oder umgerüstet werden, damit ein Losfahren mit ausgerücktem Seitenständer nicht möglich ist.
Ob dies mit einer zweiten Feder oder elektrisch mit Zündunterbrechnung o.ä. bewerkstelligt wird, ist nicht entscheidend.

Und ganz kar:
Ein Prüfer, der solch ein Fahrzeug mit nicht einklappendem Seitenständer nicht bemängelt, handelt falsch.

Interessant wird es eben, wenn was passiert...


Hier geb ich nun auch mal meinen Senf dazu:

Die zu DDR-Zeiten vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der DDR (KTA) erteilten Bauartgenehmigungen (BAG) sind mit dem Einigungsvertrag von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und als weiterhin uneingeschränkt gültig akzeptiert worden. Und die DDR-Seitenständer mit nur einer Feder hatten eine KTA-BAG-Nummer, genauso wie die Seitengepäckträger oder die Pneumant-Koffer.
Damit sind diese Seitenständer an Fahrzeugen, welche in der DDR erstmalig zugelassen wurden, auch weiterhin gesetzeskonform nutzbar.

Eine MZ, welche in der alten BRD erstmalig zugelassen wurde (z.B. Neckermann-TS250), unterliegt hingegen anderen Vorschriften und muß sicher den Seitenständer mit 2 Federn aufweisen.

Mal abgesehen von den Vorschriften, jeder ist seines Glückes Schmied.
Wer unbedingt den Seitenständer mit nur einer Feder montieren will (sofern er es von den Vorschriften her darf), soll es doch machen.
Wenn er dann dadurch auf die F....e fliegt, sein eigenes Pech.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 18:41
von Guesi
Treibstoff hat geschrieben:

Hier geb ich nun auch mal meinen Senf dazu:

Die zu DDR-Zeiten vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der DDR (KTA) erteilten Bauartgenehmigungen (BAG) sind mit dem Einigungsvertrag von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und als weiterhin uneingeschränkt gültig akzeptiert worden. Und die DDR-Seitenständer mit nur einer Feder hatten eine KTA-BAG-Nummer, genauso wie die Seitengepäckträger oder die Pneumant-Koffer.
Damit sind diese Seitenständer an Fahrzeugen, welche in der DDR erstmalig zugelassen wurden, auch weiterhin gesetzeskonform nutzbar.




nun mal Butter bei die Fische:
Wo genau steht das ?
Also bitte Zitat aus dem Einigungsvertrag...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 18:55
von P-J
http://www.gesetze-im-internet.de/einig ... 90990.html

Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

22 und folgende. :ja:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 19:01
von flotter 3er
K-Wagenfahrer hat geschrieben:Meine meiner ES 125G muss ich erst der Seitenständer hochmachen, ansonsten läßt sich der Kickstarter nicht durch treten. Auch eine Lösung, und wurde bei der technische Abnahme bei Klassik Veranstaltungen akzeptiert.


wurde bei meiner GS damals nicht akzeptiert - man "könne sie ja immer noch anschieben" ..... :irre:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 19:51
von Guesi
P-J hat geschrieben:http://www.gesetze-im-internet.de/einig ... 90990.html

Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

22 und folgende. :ja:



Gut, ich werd es mal dem TÜV Mann zeigen, berichte dann....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 21:08
von Enz-Zett
PeterG hat geschrieben::lach: Glück gehabt :lach:

Wieso Glück? Ist doch normal so. Zumindest wo ich immer zur HU geh :tongue:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 24. September 2014 23:03
von daniman
Offtopic:
Ich bin vor 1976 geboren. Gilt für mich eigentlich die Helmpflicht? :mrgreen:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 25. September 2014 06:43
von Guesi
Tja , mache setzen den Helm nur auf, weil es Pflicht ist und nicht weil er bei einem Unfall die Birne schützt.
Für diese Kollegen ist es unerheblich, ob es eine Helmpflicht gibt.
Den wo nichts ist, muß man auch nichts schützen :-)