Hallo liebe Foristi,
es tut mir leid, diesen 6 Jahre alten Tread wieder ans Licht zu zerren, aber der spricht mal genau mein Problem an ebenso wie mein Un/Rechtsbewußtsein, was Vorschriften und deren Auslegung betrifft.
Ich bastel gerade eine ETZ 250 BJ 1987 zurecht mit originalen MZ Haupt- und Seitenständer für nen § 21 Vollabnahme, da rumänische Papiere.
Ich suche seit Wochen belastbare Informationen zu Ständer mit 2 Federn und Killschalter etc. und hab mir auch die EU RICHTLINIE 93/31/EWG von 1993 durchgelesen.
Dabei bin ich echt überrascht, wie sich manche auch hier im Forum anfeinden! Und daß automatisch bei Seitenständern für die MZ mit 2 Federn von selbsteinklappend ausgegangen wird.
Ich hoffe, ich bekomme andere und friedliche Auskunft...
In Punkt 3.1.1.3 der oben genannten Richtlinie steht, daß der Seitenständer automatisch einklappen mus, wenn entweder
Unterpunkt 1: das Motorrad angekippt wird, oder Unterpunkt 2: der Fahrer das Bike absichtlich nach vorn schiebt. (mag ich beides nicht haben )
Bei 3.1.2 ist zu lesen: Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass sie von ihrem Motor nicht angetrieben werden können,
solange der Seitenständer ausgeklappt ist. (klingt schon besser)
Gleiches gilt unter 3.2 und Unterpunkte für den Mittelständer ähnlich, da ist mir das aber egal, der schnappt selbst hoch und darf das auch so.
Jetzt kommt aber Punkt 4, das heißt ein neuer Hauptpunkt: Sonstige Vorschriften. Und dort unter 4.2:
Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus folgenden Elementen bestehen:
—aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemm-halter), oder
—aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren über mindestens 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit zwei Ständern oder 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit einem Ständer nachgewiesen werden muß.
Ich hab mir jetzt an den Seitenständer einen Killschalter gebaut.
(Näherungsschalter 5€, Magnet 1€, Relais 3€, -> Ständer draußen + Gang drin = Zündfunke aus),
damit wäre die Forderung bei 3. abgehakt.
Meine Frage ist jetzt eher, wo kriege ich eine doppelte Feder (oder für 10/15000 Zyklen geprüfte) her für a) den Hauptständer und b) für den originalen 1-Feder-Seitenständer.
So etwas haben alle mir bekannten Ost-Motorrad-Shops nicht im Angebot. Man findet aber diese "Feder in der Feder" gelegentlich für andere Moppeds. Und genau sowas such ich...
Liebe Grüße und bleibt gesund und friedlich.
André