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Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 25. September 2014 08:24
von Nordlicht
Guesi hat geschrieben:Tja , mache setzen den Helm nur auf, weil es Pflicht ist und nicht weil er bei einem Unfall die Birne schützt.
Für diese Kollegen ist es unerheblich, ob es eine Helmpflicht gibt.
Den wo nichts ist, muß man auch nichts schützen :-)
:gut: :gut: schade ich habe kein Bild vom Helm mehr wo ich vor ca. 10 Jahren einen Unfall mit hatte....

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 25. September 2014 15:36
von Luzie
Nordlicht hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:Tja , mache setzen den Helm nur auf, weil es Pflicht ist und nicht weil er bei einem Unfall die Birne schützt.
Für diese Kollegen ist es unerheblich, ob es eine Helmpflicht gibt.
Den wo nichts ist, muß man auch nichts schützen :-)
:gut: :gut: schade ich habe kein Bild vom Helm mehr wo ich vor ca. 10 Jahren einen Unfall mit hatte....


das wære auch verschwendung von energie, will doch eh keiner wissen 8) aber bedauert wollen sie nacher werden :roll:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 25. September 2014 19:50
von Egon Damm
Güsi hat es deutlich geschrieben. Gut jetzt sind wir bei Helmen. Im Prinzip gilt der Einigungsvertrag.
Aber da ist eine Klausel drinn. Einzelne Vertragsteile können geändert/gestrichen werden ohne das
der Gesamtvertrag ungültig wird. Da muss ich nicht alle Änderungen was welche Fahrzeuge betrift lesen.
Fakt ist: Alle zugelassene Fahrzeugen müssen den gültigen Sicherheitsstandards entsprechen. Nix
anderes prüft auch der TÜV,Dekra, GTÜ usw. Den Prüfern ist es auch egal, ob die Lackierung noch Original
ist. Himmelblau mit rosa Tupfen aber technisch in einem einwandfreien Zustand bekommt TÜV.

Und so ist es mit den Seitenständern auch. Aus Sicherheitsgründen wurde später festgeschrieben das
die Seitenständer umgerüstet werden müssen. Zwei Möglichkeiten gibt es. Und ich finde das ist gut so.

Aber ich freue mich auf die nächste Ständerfrage :D

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 25. September 2014 20:19
von UlliD
Egon Damm hat geschrieben:
Aber ich freue mich auf die nächste Ständerfrage :D

Erzähl mal, steht er noch :?: :versteck: :rofl:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 02:55
von Treibstoff
Egon Damm hat geschrieben:...Im Prinzip gilt der Einigungsvertrag.
Aber da ist eine Klausel drinn. Einzelne Vertragsteile können geändert/gestrichen werden ohne das der Gesamtvertrag ungültig wird...


Das halte ich für ein Gerücht.
Bitte benenne genau, wo im Einigungsvertrag diese Klausel stehen soll (mit Paragraph, Absatz, Punkt etc.).
Um einen Vertrag zu ändern, bedarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien. Und eine Vertragspartei des Einigungsvertrages gibt es nunmal nicht mehr, nämlich die Regierung der DDR. Demzufolge kann der Vertrag weder geändert, noch gekündigt werden.

Egon Damm hat geschrieben:...Aus Sicherheitsgründen wurde später festgeschrieben, das die Seitenständer umgerüstet werden müssen...


Wann wurde dies festgeschrieben und wo bitte steht das genau? Bitte auch hier genau den Gesetzestext mit Paragraph, Absatz etc. angeben.



Edit:
Ich bin der Meinung, daß hier bezüglich Einigungsvertrag und rechtliche Grundlagen bei der Kfz-Zulassung einiges an Aufklärungsbedarf vorhanden ist.
Und ob ein Kfz-Sachverständiger den Einigungsvertrag als Arbeitsgrundlage mit einbezieht, wage ich zu bezweifeln.
Eine klärende Auskunft kann hier eigentlich nur die zuständige Stelle, also das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, geben.
Ich habe mir deshalb mal erlaubt, dort eine diesbezügliche Anfrage zu stellen.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 04:20
von waldi
Ich werde nach 30 Jahren jetzt nicht anfangen den alten Seitenständer ab zubauen. Der Berliner hat nur eine Feder, die Czecheta auch und die Honda das selbige halt nur mit diesem Gummiteil dranne. Ich habe noch Nie erlebt, dass ein Graukittel am Ständer etwas zu bemängeln hatte und bei der Anzahl von Fahrzeugen, muss das ja mehr als nur Glück sein. :ja:

Liebe Grüsse Mario

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 07:38
von Luzie
Treibstoff hat geschrieben: ...

Das halte ich für ein Gerücht.
Bitte benenne genau, wo im Einigungsvertrag diese Klausel stehen soll (mit Paragraph, Absatz, Punkt etc.).
Um einen Vertrag zu ändern, bedarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien. Und eine Vertragspartei des Einigungsvertrages gibt es nunmal nicht mehr, nämlich die Regierung der DDR. Demzufolge kann der Vertrag weder geändert, noch gekündigt werden. ...


dann erklær mir mal das :arrow:

EinigVtr

Ausfertigungsdatum: 31.08.1990

Vollzitat:

"Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889)"
Stand: Zuletzt angepasst durch Art. 1 G v. 21.1.2013 I 91

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 11:19
von Enz-Zett
Luzie hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben: ...

Das halte ich für ein Gerücht.
Bitte benenne genau, wo im Einigungsvertrag diese Klausel stehen soll (mit Paragraph, Absatz, Punkt etc.).
Um einen Vertrag zu ändern, bedarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien. Und eine Vertragspartei des Einigungsvertrages gibt es nunmal nicht mehr, nämlich die Regierung der DDR. Demzufolge kann der Vertrag weder geändert, noch gekündigt werden. ...


dann erklær mir mal das :arrow:

EinigVtr

Ausfertigungsdatum: 31.08.1990

Vollzitat:

"Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889)"
Stand: Zuletzt angepasst durch Art. 1 G v. 21.1.2013 I 91


Ich vermute mal, das geht, weil die Bundesregierung Rechtsnachfolger der DDR-Regierung ist.

Aber wie auch immer, meistens gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Spätere verschärfte Regeln greifen da nicht, egal ob es Sinn macht oder nicht. Beispiel AU oder Sicherheitsgurte.
Vereinzelt gibt es Vorschriften, die "rückwirkend" gelten und auch bei älteren Fahrzeugen greifen, so dass die nachgerüstet werden müssen. Blinker und Warnblinker zum Beispiel.

Ich denke (hoffe), dass es hier niemanden gibt der Blinker oder Sicherheitsgurte für unnötiges Schnickschnack ansieht. Aber gerade bei den Sicherheitsgurten regt sich keiner auf, wenn ein Fahrzeug aus den 60ern, 50ern oder noch früher nicht Sicherheitsgurte nachgerüstet bekommt, auch wenn das einen Sicherheitsnachteil darstellt.

Wäre also nur die Frage, ob der Seitenständer ein Teil ist, bei dem der Bestandsschutz greift (m.W. ist das so), oder ob es als so sicherheitsrelevant eingestuft wird dass die Pflicht rückwirkend gilt. Wenn letzteres wäre, müsste es wirklich eine genaue Paragraphenangabe geben.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 11:45
von Guesi
Bei den Sicherheitsgurten geht es um "wirtschaftlich vertretbar", das heißt, wenn keine Aufnahmen für die Gurte vorhanden sind, müsste zuviel umgebaut werden, um sie zu montieren.
Also gibt es da sozusagen eine Ausnahmeregelung.
Der Seitenständerwechsel ist wirtschaftlich zumutbar, also muß er umgerüstet werden.
So die Aussage meines TÜVs.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 11:56
von Starfahrer
Bei Gurten gibt es feste Baujahresgrenzen.Vordersitze 1969 und Hintersitze 1982. Wenn in Serie nicht eingebaut, müssen diese nicht eingebaut werden.
Wenn in ein Fahrzeug nachweislich keine eingebaut waren, brauchen keine rein. Mein UAZ Bj. 1979 hatte auch an den Vordersitzen keine, ich brauchte auch keine reinbauen, weil original so.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 13:05
von CJ
Enz-Zett hat geschrieben:Vereinzelt gibt es Vorschriften, die "rückwirkend" gelten und auch bei älteren Fahrzeugen greifen, so dass die nachgerüstet werden müssen. Blinker und Warnblinker zum Beispiel.
....ein Teil ist, bei dem der Bestandsschutz greift (m.W. ist das so), oder ob es als so sicherheitsrelevant eingestuft wird dass die Pflicht rückwirkend gilt.


Und das stimmt eben nicht. Kein Blinker muß nachgerüstet werden, wenn die ABE ohne Blinker erteilt wurde (in der DDR war hier der Stichtag der 01.06.1982). Ähnliches gilt auch z.B. für Bremslicht. Sonst würde keine Hexennase mehr zulässig sein.
Ob das für Anbauteile mit BAG des KTA auch gilt, weiß ich nicht. Ich könnte mir aber eine ähnliche Regelung gut vorstellen. Mit Sicherheitsrelevanz nach heutigem Maßstab hat das alles aber nichts zu tun.

Die Regelungen gelten übrigens nicht für Kleinkrafträder (nach DDR-Definition), so dass z.B. die Simson N-Modelle auch danach keine Blinker brauchten.

Gruß Carsten

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 17:26
von Treibstoff
Luzie hat geschrieben:
dann erklær mir mal das :arrow:

EinigVtr

Ausfertigungsdatum: 31.08.1990

Vollzitat:

"Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889)"
Stand: Zuletzt angepasst durch Art. 1 G v. 21.1.2013 I 91


Wenn man den Einigungsvertrag mal gelesen hätte, was man zugegeben nun in Dänemark nicht unbedingt muß, dann hätte man festgestellt, daß in zig Etappen gewisse Absätze oder Punkte hinfällig geworden sind, weil die im Einigungsvertrag festgelegten Übergangsfristen einfach abgelaufen waren. Der Wortlaut dieser Absätze bzw. Punkte wird dann z.B. im online einsehbaren Einigungsvertrag gelöscht und es erscheint dann dort nur noch die Bemerkung - nicht mehr zutreffend -. Deshalb die Formulierung 'zuletzt angepasst'. Das hat aber nichts damit zu tun, daß die jetzige Bundesregierung den Einigungsvertrag nun nach Gutdünken ändern oder außer Kraft setzen kann, wie sie will.

Enz-Zett hat geschrieben:...Ich vermute mal, das geht, weil die Bundesregierung Rechtsnachfolger der DDR-Regierung ist...


Auch falsch. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Gesamtrechtsnachfolger der DDR, sondern nur in partiellen Bereichen, welche im Einigungsvertrag geregelt wurden.
Siehe Zitat aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (AZ: 13 U 141/03):
'...Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Rechtsnachfolgerin der DDR geworden (vgl. BVerfG, DÖV 1991, 603; BGH, NJW 1991, 2498, 2500;
OLG Dresden, VIZ 2001, 575; KG, DtZ 1996, 149, 150; BrbOLG, OLG-NL 1994, 130, 132). Eine Gesamtrechtsnachfolge läge nur dann vor, wenn die Bundesrepublik Deutschland in alle
Rechte und Pflichten der DDR eingetreten wäre. Der Einigungsvertrag sieht jedoch nur eine partielle gegenständliche Rechtsnachfolge für bestimmte Bereiche und keine Gesamtrechts-
nachfolge vor (vgl. OLG Dresden, a.a.O. u. DtZ 1997, 291, 293 m.w.N.; BbgOLG a.a.O.).'

Guesi hat geschrieben:...Der Seitenständerwechsel ist wirtschaftlich zumutbar, also muß er umgerüstet werden.
So die Aussage meines TÜVs.


...aus den alten Bundesländern, der offenbar weder das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR, noch den Einigungsvertrag kennt. (Sorry, aber diese Bemerkung konnte ich mir einfach nicht verkneifen ;D )
Ich verweise dann mal auf folgenden Beitrag hier aus dem Forum, geschrieben von einem Prüfingenieur beim TÜV Rheinland. (Zugegeben, auch aus den alten Bundesländern.)
Dieser Beitrag sagt wieder etwas anderes.

Ab jetzt halte ich mich hier mal raus und warte die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf meine Anfrage ab.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 17:52
von Guesi
So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.
Und diese Bedingungen gelten unverändert bis heute, auch für unsere MZ. Die Typen, die eindeutig mit serienmäßig mit Seitenständern ausgeliefert wurden und so auch in der KTA-Typgenehmigung(entspr.ABE) beschrieben sind (meines Wissens alle /A, /F und /G/GS), sind durch den Einigungsvertrag geschützt und auch auf keiner anderen Grundlage zu bemängeln. Bei nachgerüsteten Seitenständern an anderen Typen gibt es zwar von MZ eine Freigabe in der Umbaurichtlinie, daraus läßt sich aber nicht unbedingt eine erteilte Betriebserlaubnis (die konnte nur das KTA erteilen) und damit auch nicht unbedingt ein Bestandsschutz ableiten. Deswegen fallen Einzelfallentscheidungen bisher auch unterschiedlich aus.
Übrigens gibt es keine "bauartgenehmigten" Seitenständer, die unterliegen oder unterlagen weder in Ost noch West jemals der Bauartgenehmigungspflicht.


Das heißt, daß an den normalen MZs (also keine NVA, Polizei etc.) die einfedrigen Seitenständer bemängelt werden können und man sich nicht auf den Einigungsvertrag berufen kann....

Also geht der Punkt an MICH :-)

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 18:01
von P-J
Guesi hat geschrieben:Also geht der Punkt an MICH :-)


Nur für den Fall das sich irgendwer hart auf hart mit dem Tüv vor Gericht ziehen würde, wegen so nem blöden Ständer, bin ich sicher das der Tüv verliert. Also solltest du dir da nicht so sicher sein.

Genau wie der Scheriff der das DDR Oval von meinem Gespann beschlagnahmen wollte, ich hab ihm nur die Telefonnummer von meinem Anwalt gegeben, da wars schon gut. :mrgreen:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 18:09
von Guesi
Na ja, mache Leute sind eben beratungsresistent :-)

Ich verbuch den Punkt trotzdem für mich :-)

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 19:52
von seife
Jetzt aber mal das essenzielle an der Sache:

Dieser verschixxene Seitenständer an der Hinterachse geht mir tierisch auf den Geist. Kann man an eine ETZ125 auch einen ordentlichen Seitenständer irgendwo in der Nähe der Fahrerfußrasten anmontieren? Darf auch gern 2 Federn haben und selbständig einklappen, alternativ mache ich den Seitenständerschalter von einer GS500 ran, die gibts Haufenweise für 'n Appel und ein Ei.

Lösungen in der Art "Bei Händler $NAME das teil $NUMMER kaufen und anschrauben, fertig" wären mir besonders angenehm :)

Ciao,
Stefan

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 20:16
von Egon Damm
Guesi hat geschrieben:Na ja, mache Leute sind eben beratungsresistent :-)

Ich verbuch den Punkt trotzdem für mich :-)


und von mir kannste auch noch einen haben :D

ja Günter, Einigungsvertrag oder Original hin oder her, für mich zählt die Sicherheit.
Ich sehe die technische Prüfung so, das ein unabhäniger Fachmann die sicherheitsrelevanten
Sachen prüft. Er wird geschult und ist/soll auf den neuesten technischen Stand sein. Klar, da ist
irgendwo ein Ermessensspielraum wie zum Beispiel die Auspuffanlage ist sehr rostig. Kann er als
Hinweiß dem Fahrzeughalter sagen. Aber so lange diese dicht ist und die Befestigung in Ordnung
ist, ist das kein Mangel.

Honda hat damals auch überlegt, sicherlich genügend Kohle im Hintergrund. Aber schließlich soll
ein Fahrzeug sicher sein und hat eine teuere Rückrufaktion gestartet.

Ich habe schon einige Seitenständer abgeschraubt und es gab kein Problem mit TÜV. Was nicht drann ist,
kann nicht bemängelt werden. Nachher hab ich den Seitenständer dem Fahrzeughalter in die Hand
gedrückt mit der Bemerkung : Der muss umgebaut werden, damit du dich nicht auf den Apfel legst.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 20:30
von Guesi
Zustimmung.
Da blasen wir beide in dasselbe Rohr :-)

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 20:58
von Ysengrin
Jetzt fangen hier die ersten an, in Rohre zu blasen, aber letztlich ist noch keiner schlauer.

Ich muss mal ganz doof fragen und meine das durchaus ernst: Ich habe einen mit 2 Federn dran, der laut Beschreibung selbsteinklappend ist. Somit sollte er doch eigentlich automatisch einklappen, sobald er entlastet ist. Tur er aber nicht. Ich habe sogar einen dicken Schweißpunkt draufgesetzt, um den Ausklappwinkel zu verringern. Ich muss ihn trotzdem leicht anstupsen, damit er einklappt. Und nun? Somit erfüllt er wahrscheinlich offiziell nicht die Voraussetzungen, oder? Quasi wie ein Ständer mit Killschalter, bei dem der Schalter defekt ist, oder? Andererseits: Beim ersten Bodenkontakt klappt er ein. Also doch alles supi?

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 21:06
von Guesi
Die Regel heißt, daß das Fahrzeug nicht losfahren können darf mit ausgerücktem Seitenständer.
Also ist deiner nicht zulässig...
Bzw. defekt...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 21:15
von samasaphan
Guesi hat geschrieben:So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.
Und diese Bedingungen gelten unverändert bis heute, auch für unsere MZ. Die Typen, die eindeutig mit serienmäßig mit Seitenständern ausgeliefert wurden und so auch in der KTA-Typgenehmigung(entspr.ABE) beschrieben sind (meines Wissens alle /A, /F und /G/GS), sind durch den Einigungsvertrag geschützt und auch auf keiner anderen Grundlage zu bemängeln. Bei nachgerüsteten Seitenständern an anderen Typen gibt es zwar von MZ eine Freigabe in der Umbaurichtlinie, daraus läßt sich aber nicht unbedingt eine erteilte Betriebserlaubnis (die konnte nur das KTA erteilen) und damit auch nicht unbedingt ein Bestandsschutz ableiten. Deswegen fallen Einzelfallentscheidungen bisher auch unterschiedlich aus.
Übrigens gibt es keine "bauartgenehmigten" Seitenständer, die unterliegen oder unterlagen weder in Ost noch West jemals der Bauartgenehmigungspflicht.


Das heißt, daß an den normalen MZs (also keine NVA, Polizei etc.) die einfedrigen Seitenständer bemängelt werden können und man sich nicht auf den Einigungsvertrag berufen kann....

Also geht der Punkt an MICH :-)


Der Punkt geht nicht an Dich - ich habe ja bereits wiederholt das an mich gerichtete Schreiben des Bundesminsteriums für Verkehr veröffentlicht:
Seitenständer mit 1 Feder hat lt. Einigungsvertrag Bestandsschutz - für mich hat die Aussage eines Fachministeriums mehr Relevanz als ein einzelner Gutachter vom TÜV.

-- Hinzugefügt: 26/9/2014, 22:18 --

Egon Damm hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:Na ja, mache Leute sind eben beratungsresistent :-)

Ich verbuch den Punkt trotzdem für mich :-)


und von mir kannste auch noch einen haben :D

ja Günter, Einigungsvertrag oder Original hin oder her, für mich zählt die Sicherheit.
Ich sehe die technische Prüfung so, das ein unabhäniger Fachmann die sicherheitsrelevanten
Sachen prüft. Er wird geschult und ist/soll auf den neuesten technischen Stand sein. Klar, da ist
irgendwo ein Ermessensspielraum wie zum Beispiel die Auspuffanlage ist sehr rostig. Kann er als
Hinweiß dem Fahrzeughalter sagen. Aber so lange diese dicht ist und die Befestigung in Ordnung
ist, ist das kein Mangel.

Honda hat damals auch überlegt, sicherlich genügend Kohle im Hintergrund. Aber schließlich soll
ein Fahrzeug sicher sein und hat eine teuere Rückrufaktion gestartet.

Ich habe schon einige Seitenständer abgeschraubt und es gab kein Problem mit TÜV. Was nicht drann ist,
kann nicht bemängelt werden. Nachher hab ich den Seitenständer dem Fahrzeughalter in die Hand
gedrückt mit der Bemerkung : Der muss umgebaut werden, damit du dich nicht auf den Apfel legst.


Bei mir hättest Du sofort wieder den Seitenständer anbauen dürfen - wer hat Dir den Abbau erlaubt?!

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 26. September 2014 21:28
von Guesi
Der Punkt geht nicht an Dich - ich habe ja bereits wiederholt das an mich gerichtete Schreiben des Bundesminsteriums für Verkehr veröffentlicht:
Seitenständer mit 1 Feder hat lt. Einigungsvertrag Bestandsschutz - für mich hat die Aussage eines Fachministeriums mehr Relevanz als ein einzelner Gutachter vom TÜV.



Das steht aber nicht so in den beiden Schreiben.
Dort steht nur, daß Fahrzeuge vor EZ 2003 keinen Ständer laut EG Norm von 2003 brauchen, mehr steht da nicht.
Es steht dort nichts vom Einigungsvertrag und nichts vom Bestandsschutz.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 01:10
von Treibstoff
Eigentlich wollte ich mich ja erst wieder äußern, wenn ich vom zuständigen Bundesministerium eine Antwort erhalten habe.
Aber hier gibt's wieder Aussagen, die einer Kommentierung bedürfen:

Guesi hat geschrieben:So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.


Sorry Guesi, aber diese Aussage kann ich in dem von mir verlinkten Beitrag des Prüfingenieurs nicht finden.

Wohl aber folgende Aussage:

zinnenberg hat geschrieben:...Ausgenommen von den Anforderungen der VdTÜV 734 sind die vom Einigungsvertrag mit Bestandsschutz versehenen Fahrzeuge aus der DDR und ihr von den jeweiligen Herstellern freigegebenes Zubehör...


Daraus folgt nun für mich:

Guesi hat geschrieben:Also geht der Punkt an MICH :-)
:abgelehnt:

Guesi hat geschrieben:Na ja, mache Leute sind eben beratungsresistent :-)
:yau:

Guesi hat geschrieben:...Ich verbuch den Punkt trotzdem für mich :-)
nochmals: :abgelehnt:

Also ziehen wir Dir den Punkt wieder ab. :biggrin:

Was mich nunmal interessieren würde:

Seitenständer für MZ wurden ja auch in den alten Bundesländern verkauft.
Da die VdTÜV 734 vom Januar 1976 stammt, dürften danach ja für MZ in den alten Bundesländern nur noch Seitenständer mit 2 Federn verkauft worden sein!?
Gibt's dazu vielleicht 'ne Info?

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 06:38
von ES-Rischi
Oh man wie sich das hier entwickelt da krieg ich ja auch einen Ständer. Das man da so viele Auslegung treffen kann??? Ich finde die technische Situation nicht gefährlicher als die vom Hauptständer, der hat auch nur eine Feder und wenn die mal kaputt geht ist es auch gefährlich. Was ist meine Schlussfolgerung? Man muss sein Fahrzeug unter Kontrolle haben. So stehts ja auch in der Verkehrsordnung, Vor Fahrtantritt soll man alles prüfen, was die Fahrtauglichkeit und Sicherheit angeht. Macht natürlich keiner aber wenigstens ab und zu. Mal sehen was hier noch für Zitate zusammengetragen werden?

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 06:42
von Guesi
Treibstoff hat geschrieben:Eigentlich wollte ich mich ja erst wieder äußern, wenn ich vom zuständigen Bundesministerium eine Antwort erhalten habe.
Aber hier gibt's wieder Aussagen, die einer Kommentierung bedürfen:

Guesi hat geschrieben:So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.


Sorry Guesi, aber diese Aussage kann ich in dem von mir verlinkten Beitrag des Prüfingeneurs nicht finden.



Steht auf der 2. Seite des verlinkten threads...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 06:52
von Mainzer
ES-Rischi hat geschrieben:Oh man wie sich das hier entwickelt da krieg ich ja auch einen Ständer. Das man da so viele Auslegung treffen kann??? Ich finde die technische Situation nicht gefährlicher als die vom Hauptständer, der hat auch nur eine Feder und wenn die mal kaputt geht ist es auch gefährlich. Was ist meine Schlussfolgerung? Man muss sein Fahrzeug unter Kontrolle haben. So stehts ja auch in der Verkehrsordnung, Vor Fahrtantritt soll man alles prüfen, was die Fahrtauglichkeit und Sicherheit angeht. Macht natürlich keiner aber wenigstens ab und zu. Mal sehen was hier noch für Zitate zusammengetragen werden?

Ein während der Fahrt ausklappender Hauptständer schleift nur über den Boden. EIn ausgeklappter Seitenständer hingegen hebelt dich in der Linkskurve aus, weil er nach vorne zeigt (und sich nicht zwangsläufig bei Bodenkontakt nach hinten wegklappt).

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 06:59
von kt1040
Hilfe, was habe ich da angerichtet ...

Sorry, so einen Grundsatz-Thread wollte ich nicht eröffnen.

Mainzer hat geschrieben:Ein während der Fahrt ausklappender Hauptständer schleift nur über den Boden. EIn ausgeklappter Seitenständer hingegen hebelt dich in der Linkskurve aus, weil er nach vorne zeigt (und sich nicht zwangsläufig bei Bodenkontakt nach hinten wegklappt).


Allerdings, sehe ich das vom Mainzer geschriebene nicht ganz so: Wenn ich vergesse, den Seitenständer wegzuklappen, bevor ich losfahre, dann zeigt der nach vorn und es hebelt, okay. Wenn aber "nur" die Feder während der Fahrt ihren Geist aufgibt, dann schleift der Seitenständer auch erst einmal nur am Boden und geht nicht zwangsläufig nach vorn, oder?

Deshalb bleibt auch mein Vorgehen, ich lass das Ding dran, bis ein Prüfer mal sagt, ich dürfe das nicht mehr und dann baue ich eben ab. Bequem ist das Teil schon, wenn ich die Maschine nur mal kurz abstellen will und aufpassen muss ich eh auf viele Dinge, da ist der Seitenständer eben mit dabei.

Thomas

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 07:03
von ES-Rischi
Mainzer hat geschrieben:
Ein während der Fahrt ausklappender Hauptständer schleift nur über den Boden. EIn ausgeklappter Seitenständer hingegen hebelt dich in der Linkskurve aus, weil er nach vorne zeigt (und sich nicht zwangsläufig bei Bodenkontakt nach hinten wegklappt).
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Das sehe ich nicht so. Nur am Boden schleifen tut er beim geradeaus fahren, da ist ein Seitenständer auch nicht gefährlich. Gefährlich wird es genau in den Kurven oder beim überqueren von Gossendeckeln oder Straßenbahnschinen, da muss die Feder einfach halten.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 08:58
von Ostkarren Fan
Wenn mir ein Reifen platzt fliege ich unter Umständen auch auf die Fresse. Soll ich deshalb nur Vollgummireifen fahren?
Es geht doch nicht darum, was alles während der Fahrt passieren kann. Es kommt darauf an, dass man vor Antritt der Fahrt den Ständer anklappt.
Ich habe auch den einfachen Seitenständer dran und möchte ihn nicht missen. Der Prüfingi hat deswegen noch nie etwas gesagt.

MfG Günter

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 09:39
von Guesi
Es geht darum, daß der Ständer ein Sicherheitsrisiko darstellt und es Alternativen zu kaufen gibt oder man es selbst mit einer 2. Feder nachrüsten kann.
Aber wie schon geschrieben, es gibt einfach beratungsresistente Fahrer, die der Meinung sind, den einfedrigen Ständer nie zu vergessen.
Und außerdem hat der TÜV doch nichts dagegen gesagt, also ist es doch "amtlich" abgesegnet.....

Provokationsmodus an:

Es gibt ja diese schönen Kreuze am Straßenrand.
Zu meinen Fahrschülern sagte ich damals immer:
Bis zu diesem Moment glaubten diese Fahrer auch, daß sie Autofahren können und ihr Fahrzeug jederzeit voll im Griff haben...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 10:11
von zweitaktkombinat
Es ist einfach herlich hier zu lesen und letztendlich traurig. Solch ein Risiko im Vergleich zu den paar Euros. Naja ich verstehe es nicht.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 11:03
von Treibstoff
Guesi hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:Eigentlich wollte ich mich ja erst wieder äußern, wenn ich vom zuständigen Bundesministerium eine Antwort erhalten habe.
Aber hier gibt's wieder Aussagen, die einer Kommentierung bedürfen:

Guesi hat geschrieben:So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.


Treibstoff hat geschrieben:Sorry Guesi, aber diese Aussage kann ich in dem von mir verlinkten Beitrag des Prüfingenieurs nicht finden.




Steht auf der 2. Seite des verlinkten threads...


Guesi, ich habe aber, wenn Du genau schaust, einen konkreten Beitrag des Prüfingenieurs verlinkt.
Und dieser von mir verlinkte Beitrag war der letzte und zum Thema Seitenständer zusammenfassende Beitrag von ihm, nachdem er sich bei seinem obersten Vorgesetzten erkundigt hatte.
Das Foren-Mitglied zinnenberg (besagter Prüfingenieur) vertrat vorher übrigens auch die Meinung, der einfedrige Seitenständer sei (auch) an Ostfahrzeugen nicht mehr zulässig.
Nach seinen Recherchen hat er diese Meinung jedoch revidiert.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 11:16
von Guesi
Treibstoff hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:Eigentlich wollte ich mich ja erst wieder äußern, wenn ich vom zuständigen Bundesministerium eine Antwort erhalten habe.
Aber hier gibt's wieder Aussagen, die einer Kommentierung bedürfen:

Guesi hat geschrieben:So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.


Treibstoff hat geschrieben:
Guesi, ich habe aber, wenn Du genau schaust, einen konkreten Beitrag des Prüfingeneurs verlinkt.
Und dieser von mir verlinkte Beitrag war der letzte und zum Thema Seitenständer zusammenfassende Beitrag von ihm, nachdem er sich bei seinem obersten Vorgesetzten erkundigt hatte.
Das Foren-Mitglied zinnenberg (besagter Prüfingeneur) vertrat vorher übrigens auch die Meinung, der einfedrige Seitenständer sei (auch) an Ostfahrzeugen nicht mehr zulässig.
Nach seinen Recherchen hat er diese Meinung jedoch revidiert.


Oh, sorry.Ich wußte nicht, daß ich nur die von dir vertretene Meinung zitieren darf.:-)
Die von mir zitierte Stelle stammt auch von dem Kollegen Zinnenberg.
Und wie ich das lese, vertritt er die Meinung, daß der Seitenständer durchaus beantandet werden kann, da er bis auf die NVA etc. Fahrzeuge nicht Teil der KTA Betriebserlaubnis ist.Also auch keinen Bestandsschutz hat.

Aber ich zieh mich langsam aus der Diskussion zurück.
Es ist wohl alles gesagt und mein Messias-Bewußtsein ist mir schon vor Jahren abhanden gekommen.
Ich werde also wohl niemand mehr bekehren :-)

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 11:16
von Enz-Zett
Guesi hat geschrieben:So, in dem link zu dem TÜV Kollegen aus dem Forum steht es ja einwandfrei:

3. Nachträglich montierte Seitenständer, die die Anforderungen nicht erfüllten, konnten unter Bezugnahme auf §30 StVZO bemängelt
werden.
Und diese Bedingungen gelten unverändert bis heute, auch für unsere MZ. Die Typen, die eindeutig mit serienmäßig mit Seitenständern ausgeliefert wurden und so auch in der KTA-Typgenehmigung(entspr.ABE) beschrieben sind (meines Wissens alle /A, /F und /G/GS), sind durch den Einigungsvertrag geschützt und auch auf keiner anderen Grundlage zu bemängeln. Bei nachgerüsteten Seitenständern an anderen Typen gibt es zwar von MZ eine Freigabe in der Umbaurichtlinie, daraus läßt sich aber nicht unbedingt eine erteilte Betriebserlaubnis (die konnte nur das KTA erteilen) und damit auch nicht unbedingt ein Bestandsschutz ableiten. Deswegen fallen Einzelfallentscheidungen bisher auch unterschiedlich aus.
Übrigens gibt es keine "bauartgenehmigten" Seitenständer, die unterliegen oder unterlagen weder in Ost noch West jemals der Bauartgenehmigungspflicht.


Das heißt, daß an den normalen MZs (also keine NVA, Polizei etc.) die einfedrigen Seitenständer bemängelt werden können und man sich nicht auf den Einigungsvertrag berufen kann....

Also geht der Punkt an MICH :-)


Äh, Güsi, im Moment zweifel ich an Dir. Da steht doch eindeutig, Originalzustand / Serienzustand hat durch den Einigungsvertrag Bestandsschutz. Nachgerüstete Seitenständer (hast du ja extra fett geschrieben) nicht.
Also können an den normalen, serienmäßigen MZen der originale Seitenständer nicht bemängelt werden.
Oder willst Du behaupten, die ganzen zivilen MZen sind serienmäßig ohne Seitenständer ausgeliefert worden, und das sind alles Nachrüstlösungen? :gruebel:

-- Hinzugefügt: Mo 29 Sep, 2014 11:30 am --

CJ hat geschrieben:Und das stimmt eben nicht. Kein Blinker muß nachgerüstet werden, wenn die ABE ohne Blinker erteilt wurde (in der DDR war hier der Stichtag der 01.06.1982). Ähnliches gilt auch z.B. für Bremslicht. Sonst würde keine Hexennase mehr zulässig sein.

Für Autos schon. Und das konnte man aus dem Zusammenhang durchaus erkennen, denn Motorräder haben auch keine Sicherheitsgurtpflicht.
Das waren Beispiele, dass es Vorschriften gibt die rückwirkend gelten, und andere die erst ab dem EZ-Datum gelten.

Und Güsi, dass Sicherheitsgurte auch bei älteren Fahrzeugen montiert werden müssen, wenn die Aufnahmen da sind, ist definitiv falsch. Jedenfall in Bundesrepublikanien - wie es in eurem Freistaat aussieht, weiß ich nicht.
Und ich habe es inzwischen aufgegeben, mich auf die Aussagen eines TÜV-Ingenieurs zu verlassen. Alles wissen können die auch nicht, und zu oft wird da persönliche Meinung und Bauchgefühl als geltendes Recht verkauft. :abgelehnt:

Was die Sicherheit angeht - klar ist das ein guter Grund, auf den einfederigen Seitenständer zu verzichten. Die Sicherheit ist aber auch ein guter Grund, ganz aufs Motorradfahren zu verzichten. Beim Seitenständer auf der Sicherheit herumzureiten, und beim Motorradfahren ganz andere Maßstäbe anzulegen, find ich irgendwie inkonsequent. Zudem geht die Sicherheitsdiskussion total am Ursprungsthema vorbei. Da geht es nur darum, was darf und was nicht darf. Auch inkonsequent find ich, dass noch kein Gralshüter der Themenreinheit aufgestanden ist, die sonst auch mal Beitragslöschungen oder threadsperrungen durchboxen.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 11:39
von Treibstoff
Guesi hat geschrieben:Oh, sorry.Ich wußte nicht, daß ich nur die von dir vertretene Meinung zitieren darf.:-)
Die von mir zitierte Stelle stammt auch von dem Kollegen Zinnenberg.
Und wie ich das lese, vertritt er die Meinung, daß der Seitenständer durchaus beantandet werden kann, da er bis auf die NVA etc. Fahrzeuge nicht Teil der KTA Betriebserlaubnis ist.Also auch keinen Bestandsschutz hat.


Guesi, ich kann mit anderen als der meinen Meinung gut leben.
Aber Du berufst Dich hier auf eine Meinungsäußerung vom User zinnenberg, die dieser in seinem zusammenfassenden Post am Ende des Threads korrigiert hat, also nicht mehr vertritt !
Ich habe langsam den Eindruck, man muß sich echt fragen, wer hier beratungsresistent ist. Sorry dafür, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber so wie Du kann man doch nicht argumentieren.
Du kannst Dir doch nicht einfach nur die Äußerungen raussuchen, die in Dein Meinungsschema passen.
Richtig ist, der User zinnenberg vertrat die Meinung, daß der Seitenständer durchaus beantandet werden kann.
Er vertritt diese Meinung aber nicht mehr, weil er sich hat eines Besseren belehren lassen (von seinem weisungsberechtigten Oberguru beim TÜV).
Und genau diesen Meinungswandel kehrst Du hier einfach unter den Tisch und zitierst veraltete (überholte) Meinungen des Users zinnenberg.

kt1040 hat geschrieben:Hilfe, was habe ich da angerichtet ...

Sorry, so einen Grundsatz-Thread wollte ich nicht eröffnen....


Warum nicht? Ich find's schon interessant. Nur leider wird die Diskussion hier etwas quer geführt.
Für meinen Teil steht fest, daß der einfedrige Seitenständer wesentlich mehr Gefahrenpotential hat, als der Ständer mit 2 Federn.
Und das sollte eigentlich auch die allgemeine Meinung sein.

Was mich interessiert, ist vielmehr folgende Frage:
Handelt ein Prüfingenieur korrekt, wenn er mir wegen eines an einer Ost-MZ verbauten einfedrigen Seitenständers die HU verweigert oder bewegt sich dieser Prüfingenieur dann mit der Verweigerung der HU außerhalb des Gesetzes?


Aber warum muß ich mich, wenn ich eine Antwort auf diese Frage haben will, hier von einigen speziellen Usern als beratungsresistent bezeichnen lassen?

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 29. September 2014 13:07
von Guesi
Asche auf mein Haupt...
Ich habe überlesen, daß der von mir zitierte Text nicht vom TÜV Mann stammt, sondern von Oldikurt.

Ich werd mal den Text meinem TÜV Mann vorlegen.
Mal sehen was er dazu sagt...

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 01:10
von André Uef
Hallo liebe Foristi,

es tut mir leid, diesen 6 Jahre alten Tread wieder ans Licht zu zerren, aber der spricht mal genau mein Problem an ebenso wie mein Un/Rechtsbewußtsein, was Vorschriften und deren Auslegung betrifft.
Ich bastel gerade eine ETZ 250 BJ 1987 zurecht mit originalen MZ Haupt- und Seitenständer für nen § 21 Vollabnahme, da rumänische Papiere. :D

Ich suche seit Wochen belastbare Informationen zu Ständer mit 2 Federn und Killschalter etc. und hab mir auch die EU RICHTLINIE 93/31/EWG von 1993 durchgelesen. :shock:
Dabei bin ich echt überrascht, wie sich manche auch hier im Forum anfeinden! Und daß automatisch bei Seitenständern für die MZ mit 2 Federn von selbsteinklappend ausgegangen wird. :?:
Ich hoffe, ich bekomme andere und friedliche Auskunft... :!:

In Punkt 3.1.1.3 der oben genannten Richtlinie steht, daß der Seitenständer automatisch einklappen mus, wenn entweder
Unterpunkt 1: das Motorrad angekippt wird, oder Unterpunkt 2: der Fahrer das Bike absichtlich nach vorn schiebt. (mag ich beides nicht haben )
Bei 3.1.2 ist zu lesen: Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass sie von ihrem Motor nicht angetrieben werden können,
solange der Seitenständer ausgeklappt ist. (klingt schon besser) :idea:
Gleiches gilt unter 3.2 und Unterpunkte für den Mittelständer ähnlich, da ist mir das aber egal, der schnappt selbst hoch und darf das auch so. 8)

Jetzt kommt aber Punkt 4, das heißt ein neuer Hauptpunkt: Sonstige Vorschriften. Und dort unter 4.2:
Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus folgenden Elementen bestehen:
—aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemm-halter), oder
—aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren über mindestens 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit zwei Ständern oder 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit einem Ständer nachgewiesen werden muß. :?: :?: :?:

Ich hab mir jetzt an den Seitenständer einen Killschalter gebaut. :mrgreen: (Näherungsschalter 5€, Magnet 1€, Relais 3€, -> Ständer draußen + Gang drin = Zündfunke aus),
damit wäre die Forderung bei 3. abgehakt. :!:

Meine Frage ist jetzt eher, wo kriege ich eine doppelte Feder (oder für 10/15000 Zyklen geprüfte) her für a) den Hauptständer und b) für den originalen 1-Feder-Seitenständer.
So etwas haben alle mir bekannten Ost-Motorrad-Shops nicht im Angebot. Man findet aber diese "Feder in der Feder" gelegentlich für andere Moppeds. Und genau sowas such ich... :!:

Liebe Grüße und bleibt gesund und friedlich.

André

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 06:22
von samasaphan
Du kannst auch weiterhin einen DDR-Seitenständer mit einer Feder ohne Abschaltung benutzen.

Siehe:

(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

Einigungsvertrag
Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 06:39
von walkabout 98
Sowas......

Länge kann man ja anpassen....
Ehrlich, mich hat beim TÜV noch nie jemand nach nem Zertifikat für die Federn gefragt. ??‍♂️

-- Hinzugefügt: 22. Januar 2021 06:40 --

samasaphan hat geschrieben:Du kannst auch weiterhin einen DDR-Seitenständer mit einer Feder ohne Abschaltung benutzen.

Siehe:

(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

Einigungsvertrag
Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr


Wurde bei mir auch noch nie bemängelt. Werder TS noch ETZ ??‍♂️

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 07:09
von Andreas
samasaphan hat geschrieben:Du kannst auch weiterhin einen DDR-Seitenständer mit einer Feder ohne Abschaltung benutzen.

Siehe:

(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

Einigungsvertrag
Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr


Das Fahrzeug hat aber doch rumänische Papiere?!

walkabout 98 hat geschrieben:Ehrlich, mich hat beim TÜV noch nie jemand nach nem Zertifikat für die Federn gefragt. ??‍♂️


Vor ca. 20 Jahren bin ich mal mit einer absolut serienmässigen Yamaha XZ550 zur HU beim TÜV aufgeschlagen. Der Prüfer wollte allen ernstes, dass ich die serienmässigen 2 Federn des Hauptständers durch 2 weitere innenliegende Federn ergänze. Habe ich nicht gemacht sondern die Prüforganisation gewechselt.
So unterschiedlich können die Erfahrungen sein. Auch wenn es dem Thema jetzt nicht unbedingt hilft.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 08:02
von Guesi
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob es aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist, solch einen Nicht-Selbsteinklappenden Seitenständer dranzulassen wenn es auch Alternativen gibt.

Ein Freund von mir ist vor Jahren schwer verunglückt, weil sein Seitenständer nicht eingeklappt war. In der ersten Linkskurve hat es ihn ausgehebelt und er ist in der Leitplanke gelandet.

Ist der Wunsch nach Originalität das wirklich wert ?

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 08:09
von Lausi
Hallo zusammen,
meines Wissens nach beträgt die Länge der Feder für den Seitenständer 100mm. Als Alternative könnte man doch ein Paar Federn für eine Buzetti probieren, ob diese von der Federnkennlinie passt. Die Länge stimmt ja schon mal. Ob möglicherweise der Außendurchmesser der äußeren Feder Probleme macht, muss man halt einfach mal probieren.

Freundliche Grüße,
/Christian

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 08:26
von Der Sterni
Lieber Güsi.
Ist der Wunsch nach persönlichen Meinungen und Empfindungen wirklich so viel Größer als eine Diskussion auf rechtlicher Grundlage?

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 08:50
von Guesi
Oh, wenn wir hier im Forum alles auf Basis rechtlicher Grundlagen diskutieren würden, dann wär hier wohl sehr wenig los :-)

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 09:34
von ea2873
André Uef hat geschrieben:Jetzt kommt aber Punkt 4, das heißt ein neuer Hauptpunkt: Sonstige Vorschriften. Und dort unter 4.2:
Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus folgenden Elementen bestehen:
—aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemm-halter), oder
aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren über mindestens 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit zwei Ständern oder 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit einem Ständer nachgewiesen werden muß. :?: :?: :?:


deine MZ hat 2 Ständer
der Seitenständer mit 1 Feder entspricht doch den in Punkt 2 angesprochenen Kriterien, also müsste die Feder theoretisch nur 10000 Zyklen halten. Wenn du es jetzt 150% genau haben willst ,brauchst du einen Federhersteller der dir genau die gleiche Feder baut wie original dran, aber ein Zertifikat ausstellt.

Entweder dem TÜV gefällt dein Ständer, dann ist alles ok, oder du baust ihn für den TÜV ab. Das wäre aus meiner Sicht die einfachste Version. Eine Eintragung für den Seitenständer mit genauer Bezeichnung der Feder wirst du eh nicht bekommen.
Einen Grund für eine "Feder in Feder"-Lösung sehe ich auch nicht.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 11:30
von hermann27
ea2873 hat geschrieben:
Entweder dem TÜV gefällt dein Ständer, dann ist alles ok, oder du baust ihn für den TÜV ab. Das wäre aus meiner Sicht die einfachste Version. Eine Eintragung für den Seitenständer mit genauer Bezeichnung der Feder wirst du eh nicht bekommen.
Einen Grund für eine "Feder in Feder"-Lösung sehe ich auch nicht.


das sehe ich anders. ein bekannter von mir hatte auch einen einfeder-seitenstaender der nicht selbststaendig einklappte montiert
einmal aus unachsamkeit den staender vergessen , mit schwung im die erste linkskurve
querschnittsgelaehmt.
aus diesem grund ist es mir egal ob unzulaessig oder vom tuev beanstandbar
seitentaender an meinen motorraedern klappen seltsttaetig ein oder (k75) verhindern, dass man kuppeln kann
und gut so
mfg hermann

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 15:19
von ea2873
hermann27 hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Entweder dem TÜV gefällt dein Ständer, dann ist alles ok, oder du baust ihn für den TÜV ab. Das wäre aus meiner Sicht die einfachste Version. Eine Eintragung für den Seitenständer mit genauer Bezeichnung der Feder wirst du eh nicht bekommen.
Einen Grund für eine "Feder in Feder"-Lösung sehe ich auch nicht.


das sehe ich anders. ein bekannter von mir hatte auch einen einfeder-seitenstaender der nicht selbststaendig einklappte montiert
einmal aus unachsamkeit den staender vergessen , mit schwung im die erste linkskurve
querschnittsgelaehmt.
aus diesem grund ist es mir egal ob unzulaessig oder vom tuev beanstandbar


André Uef hat geschrieben:Ich hab mir jetzt an den Seitenständer einen Killschalter gebaut. :mrgreen: (Näherungsschalter 5€, Magnet 1€, Relais 3€, -> Ständer draußen + Gang drin = Zündfunke aus),
damit wäre die Forderung bei 3. abgehakt. :!:


der Threadersteller hat schon einen Killschalter eingebaut. Ich persönlich bin auch kein Freund der nicht selbst einklappenden Ständer (auch wenn sich meine Erfahrung auf 5km/h beschränkt), aber mit Killschalter dürfte es kein Problem sein.
Somit sehe ich persönlich auch kein Problem mit dem originalen Ständer und der originalen Feder, sofern eben der Killschalter verbaut ist.
Ich selbst nutze den Hauptständer oder die späte selbst einklappende Version mit 2 Federn.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 15:40
von Pet
Hallo,

hier mal meine Portion Senf:

Das so ein selbsteinklappender Seitenständer (oder eben Kill-Kontakt) sinnvoll ist, steht doch erstmal außer Frage.
Nur ...., wir reden hier im größten Teil von Oldtimern (30 Jahre und deutlich älter), die werden nie so sicher sein,
wie ein neues Fahrzeug. Und das weiß ich auch! Wenn es für mich wichtig ist, sowas nachzurüsten, dann tue ich es halt.
Wenn ich es aber original haben will (und es hat bei mir seit meinem 15. Lebensjahr (1984) auch ohne selbständig einklappen funktioniert),
dann soll es so sein!
Wieso darf ich meinen alten Benz (1992) fahren, obwohl der keinen Airbag hat? Oder ganz alte Oldtimer haben nichtmal ein Gurt?
Oder ganz alte Motorräder ohne Stoplicht?
Soll ich das da alles nachrüsten?
Es sollte meiner Meinung nach eindeutig einen Bestandsschutz für solch alte Fahrzeuge geben.

Wie gesagt, wer es nachrüsten möchte, bitte gern.

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 15:53
von P-J
Pet hat geschrieben:Wie gesagt, wer es nachrüsten möchte, bitte gern.

Du sprichts mir aus der Seele. :ja:

Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2021 18:21
von stoppel68
Pet hat geschrieben:Nur ...., wir reden hier im größten Teil von Oldtimern (30 Jahre und deutlich älter), die einen Bestandsschutz für solch alte Fahrzeuge


Genauso hat mein Haus und Hof-Prüfer argumentiert, als er die Emma 2018 dekrate und den NVA Seitenständer sah. Und 2020 wieder ohne Probleme die Plakette bekam.

Gruß Uwe