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Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
28. Juni 2018 23:50
von Maik80
Moin^^
Thema Zusatzscheinwerfer am Krad. Was ist eigentlich alles erlaubt und ggf. geduldet ?
Zusatzfernlich, Abblendlicht?, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht usw. ?
Was kann man kaufen, was taugt ? Wovon lieber die Finger lassen ?
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 03:39
von Moonlightchris
ohne E Norm CE würde ich schonmal die Finger von lassen
Und So wie ich es in Erfahrung gebracht habe 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (summe 2) 1 Zusätzlicher Abblendscheinwerfer (summe 2) oder 2 Nebelscheinwerfer (summe 2 ) sind zulässig
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 04:08
von der garst
Steht doch alles in der StVZO.
2 Abblendlichter oder Nebler am Krad sind erst bei ECE Fahrzeugen erlaubt.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 05:58
von trabimotorrad
Moonlightchris hat geschrieben:ohne E Norm CE würde ich schonmal die Finger von lassen
Und So wie ich es in Erfahrung gebracht habe 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (summe 2) 1 Zusätzlicher Abblendscheinwerfer (summe 2) oder 2 Nebelscheinwerfer (summe 2 ) sind zulässig
- kostet 118 € und gibt einen Punkt

busgeldbescheid.jpeg
Rückseite.jpeg
Wenn ein LED-Blinkstreifen ohne Zulassung die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann tut es ein Scheinwerfer OHNE Zulassung mit Sicherheit auch

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 06:28
von Koponny
Maik80 hat geschrieben:Moin^^
Thema Zusatzscheinwerfer am Krad. Was ist eigentlich alles erlaubt und ggf. geduldet ?
Zusatzfernlich, Abblendlicht?, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht usw. ?
Was kann man kaufen, was taugt ? Wovon lieber die Finger lassen ?
In der Regel besitzt jedes Krad, vorn, in der Nähe des Lenkers montiert und in Fahrtrichtung zeigend, einen Scheinwerfer, der in etwa 98% aller Situationen vollkommen ausreichend ist.
Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus und hat ja auch schon Alex erreicht

. Dich scheinbar nun auch.
Nach insgesamt gut 10 Jahren auf einer "Strassenenduro" kann ich dir versichern, es geht auch ohne Zubehörfunzeln

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 06:55
von biebsch666
Koponny hat geschrieben:Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus
Na dann denke mal 30-40 Jahre zurück, mit welchen Rummelbuden in der DDR rumgefahren wurde.
Mein Nachbar hatte an der TS250 2 Zusatzscheinwerfer vorn und 2 Rücklichter. Und das war kein Gespann.

Aber die waren wenigstens geprüft und nicht von "wish"".

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 07:02
von Martin H.
Koponny hat geschrieben:In der Regel besitzt jedes Krad, vorn, in der Nähe des Lenkers montiert und in Fahrtrichtung zeigend, einen Scheinwerfer, der in etwa 98% aller Situationen vollkommen ausreichend ist.
... offenbar nicht ausreichend für so manchen fast blinden Dosenfahrer, der es trotzdem noch schafft, diese Kräder zu übersehen.
Von daher kann ich den Wunsch nach Zusatzscheinwerfern schon verstehen.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 07:02
von Koponny
biebsch666 hat geschrieben:Koponny hat geschrieben:Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus
Na dann denke mal 30-40 Jahre zurück, mit welchen Rummelbuden in der DDR rumgefahren wurde.
Mein Nachbar hatte an der TS250 2 Zusatzscheinwerfer vorn und 2 Rücklichter. Und das war kein Gespann.

Aber die waren wenigstens geprüft und nicht von "wish"".

Vor 40 Jahren wurde ja auch noch ohne Gummi gevö*elt- das waren halt andere Zeiten

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 07:02
von Robert K. G.
trabimotorrad hat geschrieben:Moonlightchris hat geschrieben:ohne E Norm CE würde ich schonmal die Finger von lassen
Und So wie ich es in Erfahrung gebracht habe 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (summe 2) 1 Zusätzlicher Abblendscheinwerfer (summe 2) oder 2 Nebelscheinwerfer (summe 2 ) sind zulässig
- kostet 118 € und gibt einen Punkt

busgeldbescheid.jpeg
Rückseite.jpeg
Wenn ein LED-Blinkstreifen ohne Zulassung die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann tut es ein Scheinwerfer OHNE Zulassung mit Sicherheit auch

Also mal abgesehen davon dass der von dir gezeigte Bußgeldbescheid vor Gericht keinen Bestand hätte da bei einem LED Streifen der Tatbestand der Gefährdung fehlt...
Bei der ETZ 250 war es sogar ein Werbeargument, dass man jetzt einen Nebelscheinwerfer wegen der Drehstromlichtmaschine montieren darf. Eine Wellenlinie auf dem Scheinwerferglas genügt somit vollkommen. Eingetragen werden braucht da auch nichts. Aber wie bereits gesagt: einen zusätzlichen Scheinwerfer bei dem alten Pröttel.
Gruß
Robert
PS: Diverse Anwälte prüfen mittlerweile kostenlos Bußgeldbescheide und freuen sich über so einen Wisch. Immerhin bezahlt Ihnen ihr Honorar dann die Stadt. Das ganze kostet dann einen Brief...
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 07:40
von Ysengrin
Wie ist das eigentlich mit den "Arbeits- bzw. Suchscheinwerfern"? Bedeutet das, ich kann mir eine beliebige Leuchte ans Moped schrauben, auch ohne irgendwelche Zulassungen, darf die dann aber nicht beim Fahren anschalten?
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 08:04
von Andreas
Ysengrin hat geschrieben:Wie ist das eigentlich mit den "Arbeits- bzw. Suchscheinwerfern"? Bedeutet das, ich kann mir eine beliebige Leuchte ans Moped schrauben, auch ohne irgendwelche Zulassungen, darf die dann aber nicht beim Fahren anschalten?
Ja.
Macht aber irgendwie keinen Sinn, oder?
Vielleicht beim Zeltaufbau in tiefster Nacht ....
Netzfund hat geschrieben:Arbeitsscheinwerfer dürfen - unabhängig von einer ggf. vorliegenden Bauartgenehmigung - nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter. Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrolleuchte.
Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO).
Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig."
Interessant ist natürlich die Frage, was es bei einer Kontrolle kostet wenn man mit leuchtenden "Arbeitsscheinwerfern" fahrend im öff. Straßenverkehr erwischt wird ^^.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 08:13
von Andreas
Maik80 hat geschrieben:Was kann man kaufen, was taugt ? Wovon lieber die Finger lassen ?
SW Motech HAWK Nebelscheinwerfer-Kit =
Aquarium
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 08:27
von RT-Ivo
So ein Thema gab es schon früher )))
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 08:47
von Andreas
RT-Ivo hat geschrieben:So ein Thema gab es schon früher )))
Danke für das Bildmaterial

.
Koponny hat geschrieben:Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus
Da muß die Geschichte wohl neu geschrieben werden .....
Die Ossis waren die Trendsetter!

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 09:30
von IFA Martin
RT-Ivo hat geschrieben:So ein Thema gab es schon früher )))
Die beiden sind der Hit. Man beachte das Signalhorn auf dem Lenker.
Ich weiß zwar nicht woher die Energie für diese Lampen herkommen soll (Lichtspule im S 50 hat 25W), aber bei Licht betrachtet sind die sehr dekorativ.

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 09:39
von TS-Jens
Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus,
Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 09:49
von Ysengrin
Ich glaube, da waren die Mods (Gegensubkultur zu den Rockern in England) mit ihren umgebauten Rollern schon wesentlich weiter.
https://roxyvespa.wordpress.com/2012/05 ... lifestyle/wearethemods1.jpg
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 10:01
von Andreas
TS-Jens hat geschrieben:Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus,
Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse

Die habe ich doch auch dran. Allerdings
ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist

.
Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 10:40
von ETZChris
Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus,
Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse

Die habe ich doch auch dran. Allerdings
ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist

.
Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium.
Schwitzwasser oder vom Regen?
Fehlt vllt. ein O-Ring zwischen Streuscheibe und Gehäuse?
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 10:49
von foggy
RT-Ivo hat geschrieben:So ein Thema gab es schon früher )))

Mit der Zusatzbeleuchtung Modell links könnte man ja - entsprechende Generatorleistung vorausgesetzt - die Baumkronen beleuchten. Also quasi (Eichhörnchen-)Suchscheinwerfer

.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 10:50
von TS-Jens
Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus,
Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse

Die habe ich doch auch dran. Allerdings
ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist

.
Dafür bleiben meine Tagsüber abgeschaltet
Andreas hat geschrieben:Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium.
ETZChris hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus,
Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse

Die habe ich doch auch dran. Allerdings
ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist

.
Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium.
Schwitzwasser oder vom Regen?
Fehlt vllt. ein O-Ring zwischen Streuscheibe und Gehäuse?
Bei mir weder noch. Die sind komplett trocken

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 11:06
von larynx
Gegen einen Arbeitsscheinwerfer ist aber nichts einzuwenden... wenn dieser nicht mit sonstigen lichttechnischen Anlagen. Vom Mopped gekoppelt sind, ist alles schick!! Ich hab zum Beispiel einen LO Suchscheinwerfer an der Angelsimmi und einen entsprechenden Ausdruck der stvzo dabei, bis jetzt war das Recht immer auf meiner Seite...
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 11:12
von Maik80
Ein Suchscheinwerfer ist aber nicht gesucht. Ich möchte die eigene Sichtbarkeit erhöhen und auch meine eigene Sicht im Hinblick auf herbstlich dunkle kleine Waldstrasse erhöhen.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 11:36
von Lausi
Koponny hat geschrieben:Vor 40 Jahren wurde ja auch noch ohne Gummi gevö*elt- das waren halt andere Zeiten

Du nicht und ich auch noch nicht!
/Christian
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 12:20
von Andreas
ETZChris hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus,
Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse

Die habe ich doch auch dran. Allerdings
ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist

.
Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium.
Schwitzwasser oder vom Regen?
Fehlt vllt. ein O-Ring zwischen Streuscheibe und Gehäuse?
Man weiß es nicht. Ist immer Wasser drin. Nach Regen, Regenfahrten, Waschen, oder einfach nur vom rumstehen

.
Die Reflektoren sind mittlerweile schwarz und innen ist alles verrostet. Da aber noch Garantie drauf ist liegen sie zur Zeit beim Hersteller zwecks Umtausch.
TS-Jens hat geschrieben:Dafür bleiben meine Tagsüber abgeschaltet

Deine sind ja auch trocken, ich muß meine zum trocknen anmachen

.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 12:53
von EmmasPapa
IFA Martin hat geschrieben:.............
Ich weiß zwar nicht woher die Energie für diese Lampen herkommen soll (Lichtspule im S 50 hat 25W), aber bei Licht betrachtet sind die sehr dekorativ.

Die waren doch meistens gar nicht angeschlossen

. Bei der linken Maschine sind es ja eh nur Flakscheinwerfer und damit nur im Verteidigungsfalle einzuschalten..
Dann gab es noch die Mode, einen zweiten Tacho als Drehzahlmesserersatz anzubauen. Der war dann natürlich nicht angeschlossen.
Aber Reserve war sofort vorhanden, man wollte ja auf keinem Fall schneller, als die erlaubten 60 km/h. Da muss schon ein Ersatztacho an Bord sein.

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 16:22
von RenéBAR
Maik80 hat geschrieben:Ein Suchscheinwerfer ist aber nicht gesucht. Ich möchte die eigene Sichtbarkeit erhöhen und auch meine eigene Sicht im Hinblick auf herbstlich dunkle kleine Waldstrasse erhöhen.
Wenn ich die STVZO richtig verstehe, sind am Motorrad nur Nebel- oder Fernlichtlampen zuätzlich erlaubt.
Keine der beiden erhöhen legal die eigene Sichtbarkeit, weil Du sie nur unter bestimmten Bedingungen benutzen darfst.
Die Benutzung der Nebelleuchten wird zwar oft praktiziert, ist aber eben nur bei schlechter Sicht (starker Regen, Nebel, Schnee) erlaubt und wurde auch im Bekanntenkreis
schon kostenpflichtig geahndet.
Also, vorhandenen Scheinwerfer sauberhalten und ein ordendliches Leuchtmittel verwenden.............

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 17:08
von AHO
Seit 2013 ist auch Tagfahrlicht erlaubt, das darf aber nicht zusammen mit dem Fahrlicht leuchten. Ob aber Tagfahrlicht eine bessere Sichtbarkeit gegenüber dem Abblendlicht bringt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Andreas
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
29. Juni 2018 17:31
von Koponny
AHO hat geschrieben:Seit 2013 ist auch Tagfahrlicht erlaubt, das darf aber nicht zusammen mit dem Fahrlicht leuchten. Ob aber Tagfahrlicht eine bessere Sichtbarkeit gegenüber dem Abblendlicht bringt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Andreas
Und die aktuellen Gurken haben ja allesamt keinen Lichtschalter mehr, dann kann man ohne tiefere Eingriffe in die Bordelektrik kaum legal fahren, wenn man es genau nimmt.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
30. Juni 2018 01:37
von Bambi
Naja,
wir reden hier ja auch nicht über aktuelle Gurken ...
Ich habe schon bei der Einführung der Tagfahrleuchten auch davon begeisterte Moped-Kollegen davor gewarnt, daß unsere einzuschaltenden Hauptscheinwerfer dann im allgemeinen Lichtermeer untergehen werden. Erfolg bietet da nur noch ein anderes Signalbild. Ich erinnere an den bereits bei Trabimotorrads Beleuchtungs-Thread (wenn ich mich recht erinnere) erzählte Geschichte mit den blauen Standlichtbirnchen eines Kollegen im Doppelscheinwerfer seiner Africa Twin. Leider ist uns Trabimotorrads Geschichte ein (leider für ihn) teures Mahnmal, daß es mit illegalen Leuchtmitteln nicht geht. Die bei einigen Grossisten erhältlichen LED Standleuchten - die mit dem Abblendlicht mitleuchten müssen! - könnten eine Lösung sein. Deren ev. auffällige Positionierung ist nach meinen bisherigen Kenntnissen ziemlich freigestellt. Ein bißchen neben dem Hauptscheinwerfer führt jedenfalls zu ähnlichen Effekten wie die blauen Leuchten an José's Affen-Twin ...
Schöne Grüße, Bambi
PS: bei einigen modernen Maschinen wie der aktuellen Affen-Twin erreicht man diesen Effekt durch permanent eingeschaltete Blinkleuchten, welche erst beim Betätigen das Blinken anfangen.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
2. Juli 2018 21:05
von beres
Tagfahrlicht ist für die Sichtbarkeit erste Wahl, Knut hatte mal ein Vergleichsbild eingestellt. Ich habe das am Transwaspgespann und seitdem keine schwarzen Striche mehr auf die Straße gemacht. Zur Ansicht ein Bild, leider nur vom Telefon.
DSC_0419_klein[1].jpg
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
2. Juli 2018 21:43
von Maik80
Und welche sind das ?
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
2. Juli 2018 22:46
von Bambi
Hallo Bernd, hallo zusammen,
sorry für off Topic: gibt es mehr Bilders vom Transwasp-Gespann??? Bitte, bitte, bitte!
Schöne Grüße, Bambi
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 08:58
von Martin H.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 09:10
von Jeoross
Ist mir jetzt erst auf dem Weg ins Allgäu passiert, Abblendlicht Glühobst durch (Lampf) im Display. Nebeler angemacht und gut.
Übrigens, ist für mich auch Sonnenschein schlechte Sicht. Will ja gesehen werden.
Hier nochmal meine Video zur Nachtfahrt.
Wer da nicht den Unterschied erkennt.

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 09:18
von Pet
Jeoross hat geschrieben:Ist mir jetzt erst auf dem Weg ins Allgäu passiert, Abblendlicht Glühobst durch (Lampf) im Display. Nebeler angemacht und gut.
Übrigens, ist für mich auch Sonnenschein schlechte Sicht. Will ja gesehen werden.
Hier nochmal meine Video zur Nachtfahrt.
Wer da nicht den Unterschied erkennt.

Hey, Du fährst ja fast die ganze Strecke zu schnell

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 09:54
von Bambi
Danke schön, Martin! Da ist leider auch nicht viel zu erkennen ... aber immerhin!
Schöne Grüße, Bambi
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 10:00
von AHO
Für mich hat das immer etwas vom Signalbild einer Lokomotive (Dreilicht-Spitzensignal)
Womit zumindest Alex entschuldigt wäre
Gruß
Andreas
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 11:46
von Jeoross
Pet hat geschrieben:Jeoross hat geschrieben:Ist mir jetzt erst auf dem Weg ins Allgäu passiert, Abblendlicht Glühobst durch (Lampf) im Display. Nebeler angemacht und gut.
Übrigens, ist für mich auch Sonnenschein schlechte Sicht. Will ja gesehen werden.
Hier nochmal meine Video zur Nachtfahrt.
Wer da nicht den Unterschied erkennt.

Hey, Du fährst ja fast die ganze Strecke zu schnell

Nicht zuschnell ---Angepasst

Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
3. Juli 2018 19:33
von Martin H.
Bambi hat geschrieben:Danke schön, Martin! Da ist leider auch nicht viel zu erkennen ... aber immerhin!
Schöne Grüße, Bambi
Ok, hab noch bissl im Forum rumgeschnüffelt... bittesehr:
viewtopic.php?p=1405015#p1405015Da fährt die Gabi sein Gespann.
Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt

Verfasst:
4. Juli 2018 01:05
von Bambi
Hallo Martin,
das Foto hatte ich sogar mal gesehen. Aber jetzt nicht realisiert, daß es das gleiche Gespann ist. Jetzt hab' ich 'nen Wurm im Kopp ... wird Zeit für einen Lotto-Gewinn.
Danke und schöne Grüße, Bambi