Möglichkeit 1: Das Rahmenheck ändern, den Rahmen neu pulvern lassen, eine neue Sitzbank anfertigen etc. Darauf habe ich aber wirklich keine Lust.

Möglichkeit 2: Den Kotflügel weglassen und stattdessen eine stabile Kennzeichenbefestigung anbringen. Da es ein reines Schönwettermotorrad ist und das Kennzeichen als Spritzschutz nach hinten dient, sehe ich darin kein Problem und auch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Aber was sagt der Gesetzgeber bzw. der TÜV?
Wenn meine Recherchen stimmen, besagt StVZO §30 und 36a, dass eine Hinterradabdeckung da sein muss, max. 15 cm über der Achsemitte etc. Diese nationale Regelung wurde aber durch EG-Recht abgelöst (?), und das besagt, dass Motorräder (mit EG-Zulassung) keine Hinterradabdeckung benötigen. Also alles kein Problem, oder?

Der TÜV-Mann hat mir aber sehr deutlich und ohne jede Diskussion gesagt, dass für alte Motorräder die nationale Gesetzgebung gilt und ich somit eine Hinterradabdeckung brauche.

Na toll.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem und hat sowas vielleicht schon durch den TÜV bekommen?
Oder einfach mal Fakten schaffen und schauen, was passiert?
