Hintere Radabdeckung Pflicht? Ja wie denn nun?

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Hintere Radabdeckung Pflicht? Ja wie denn nun?

Beitragvon Ysengrin » 11. September 2018 11:17

Ich bin gerade etwas verzweifelt, was meinen Racer ageht. Ganz kurze Zusammenfassung: Beim Umbau meines Hecks habe ich dummerweise die Federwege nicht bedacht, mit dem Ergebnis, dass es oberhalb des Hinterreifens seeeeehr eng zugeht. Mit verlängerten Federbeinen und einem rein optisch viel zu kleinen Kotflügel habe ich es so hinbekommen, dass im Normalfall nichts schleift. Allerdings blieb dabei auch kein Platz für eine schwingungsfreie Montage des Kotflügels. Das Ergebnis nach ein paar Jahren: Glühbirnen und Kabel müssen öfter mal getauscht und neu verlötet werden, der Kennzeichenhalter musste schon geschweißt werden und 2 Kotflügel hat es auch schon zerrissen. Ich würde das Problem deshalb gerne langfristig lösen.

Möglichkeit 1: Das Rahmenheck ändern, den Rahmen neu pulvern lassen, eine neue Sitzbank anfertigen etc. Darauf habe ich aber wirklich keine Lust. :oops:

Möglichkeit 2: Den Kotflügel weglassen und stattdessen eine stabile Kennzeichenbefestigung anbringen. Da es ein reines Schönwettermotorrad ist und das Kennzeichen als Spritzschutz nach hinten dient, sehe ich darin kein Problem und auch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Aber was sagt der Gesetzgeber bzw. der TÜV?

Wenn meine Recherchen stimmen, besagt StVZO §30 und 36a, dass eine Hinterradabdeckung da sein muss, max. 15 cm über der Achsemitte etc. Diese nationale Regelung wurde aber durch EG-Recht abgelöst (?), und das besagt, dass Motorräder (mit EG-Zulassung) keine Hinterradabdeckung benötigen. Also alles kein Problem, oder? :mrgreen:

Der TÜV-Mann hat mir aber sehr deutlich und ohne jede Diskussion gesagt, dass für alte Motorräder die nationale Gesetzgebung gilt und ich somit eine Hinterradabdeckung brauche. :x

Na toll.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem und hat sowas vielleicht schon durch den TÜV bekommen?

Oder einfach mal Fakten schaffen und schauen, was passiert? :oops:

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Re: Hintere Radabdeckung Pflicht? Ja wie denn nun?

Beitragvon Ralle » 11. September 2018 13:43

Prinzipiell hat der TÜV- Mann recht. Du könntest als 3. Option einen Prüfer suchen der das nicht ganz so genau sieht, eine schleifende Radabdeckung ist ja auch nicht Gesetzeskonform :mrgreen:
Alternative 4, den Federweg durch zum Beispiel durch einlegen von Gummischeiben leicht begrenzen, sofern möglich :idea:
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Hintere Radabdeckung Pflicht? Ja wie denn nun?

Beitragvon PeterG » 11. September 2018 15:11

Tatsache ist, daß für Motorräder ohne EG-Zulassung die alte (nationale) Gestzgebung gilt. Außerdem gilt dann das Kennzeichen nicht als Spritzschutz.
Aber: Viele Prüfer sehen das nicht so eng, Hauptsache, es ist ein Reflektor da und das Kennzeichen max 30° geneigt..
Wie das der Dorfscheriff dann im Einzelfall handhabt, ist ja noch eine andere Sache..
Wir haben das heuer mit unserer BMW durch.

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Re: Hintere Radabdeckung Pflicht? Ja wie denn nun?

Beitragvon Ysengrin » 11. September 2018 15:26

@Ralle: Da sind schon zwei zusätzliche Gummipuffer drin, insofern ist vom originalen Federweg eh nicht mehr viel übrig. Noch weniger wäre meines Erachtens sehr gefährlich, denn sie geht mir jetzt schon bei tiefen Schlaglöchern manchmal auf Block, was gerade in Kurven kein Spaß ist. :|

Das mit dem Dorfsheriff stimmt natürlich. Aber bislang wurde ich noch nie mit dem Motorrad angehalten, obwohl wir hier sehr viel Polizeipräsenz haben. Insofern würde ich das Risiko einfach mal eingehen.

Vieleicht sollte ich hier in Würzburg mal ein paar Custombuden abklappern und fragen, ob die mir einen Prüfer empfehlen können.

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Re: Hintere Radabdeckung Pflicht? Ja wie denn nun?

Beitragvon PeterG » 11. September 2018 15:35

Ysengrin hat geschrieben:...
Vieleicht sollte ich hier in Würzburg mal ein paar Custombuden abklappern und fragen, ob die mir einen Prüfer empfehlen können.

Ich war auch in der Werkstatt meines Vertrauens :ja: sowohl zur Abnahme des Projekts als zu allen anstehenden Prüfungen.
Da ist man nicht hundertpro sicher, aber ist schon gut, wenn man mit dem Prüfer wenigstens reden kann :wink:

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