Ich bin gerade etwas verzweifelt, was meinen Racer ageht. Ganz kurze Zusammenfassung: Beim Umbau meines Hecks habe ich dummerweise die Federwege nicht bedacht, mit dem Ergebnis, dass es oberhalb des Hinterreifens seeeeehr eng zugeht. Mit verlängerten Federbeinen und einem rein optisch viel zu kleinen Kotflügel habe ich es so hinbekommen, dass im Normalfall nichts schleift. Allerdings blieb dabei auch kein Platz für eine schwingungsfreie Montage des Kotflügels. Das Ergebnis nach ein paar Jahren: Glühbirnen und Kabel müssen öfter mal getauscht und neu verlötet werden, der Kennzeichenhalter musste schon geschweißt werden und 2 Kotflügel hat es auch schon zerrissen. Ich würde das Problem deshalb gerne langfristig lösen.
Möglichkeit 1: Das Rahmenheck ändern, den Rahmen neu pulvern lassen, eine neue Sitzbank anfertigen etc. Darauf habe ich aber wirklich keine Lust.
Möglichkeit 2: Den Kotflügel weglassen und stattdessen eine stabile Kennzeichenbefestigung anbringen. Da es ein reines Schönwettermotorrad ist und das Kennzeichen als Spritzschutz nach hinten dient, sehe ich darin kein Problem und auch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Aber was sagt der Gesetzgeber bzw. der TÜV?
Wenn meine Recherchen stimmen, besagt StVZO §30 und 36a, dass eine Hinterradabdeckung da sein muss, max. 15 cm über der Achsemitte etc. Diese nationale Regelung wurde aber durch EG-Recht abgelöst (?), und das besagt, dass Motorräder (mit EG-Zulassung) keine Hinterradabdeckung benötigen. Also alles kein Problem, oder?
Der TÜV-Mann hat mir aber sehr deutlich und ohne jede Diskussion gesagt, dass für alte Motorräder die nationale Gesetzgebung gilt und ich somit eine Hinterradabdeckung brauche.
Na toll.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem und hat sowas vielleicht schon durch den TÜV bekommen?
Oder einfach mal Fakten schaffen und schauen, was passiert?