es stolpert immer wieder mal durchs Forum, das Gespenst mit der Reifenbindung / Reifenfabrikatsbindung.
Wir auch nach wie vor befeuert von Standard-Einträgen in der ZB1 ("Fahrzeugschein") in Feld 22: ."Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
In den Betriebserlaubnissen der KTA gibt es aber keine Reifenfabrikatsbindung. Und wurden nach der Wende auch keine nachträglich eingefügt. Damit ist der Passus eine leere Worthülse der Zulassungsbehörde, die keine Beachtung erfordert.
Um der anscheinend immer wieder aufkommenden Diskussion zu entgehen, kann man auch bei einer (anderen, beliebigen) technischen Änderung den Prüfer bitten, dass er diesen Passus, "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" streicht. Dann kann es die Zulassungsstelle bei der Berichtigung der Fahrzeugpapiere rausnehmen. Oder, wenn keine technischen Änderungen anstehen, aber man den Passus trotzdem raus haben möchte, den Prüfer eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (§15(1) FZV) machen lassen.
Wie gesagt, wenn man mag
