Fit hat geschrieben:Ein Verbot der Weiterfahrt würde ich vom Anwalt prüfen lassen. Aber sowas von.
Und so lange steht ihr, du und die Kontrolleure, am Straßenrand und warten auf das Prüfungsergebnis vom Anwalt?
Leute, kommt mal wieder runter.
Fit hat geschrieben:NEUWERTIGE Reifen die der Hersteller freigegeben hat und die über Jahre bei jeder Kontrolle und bei jeder HU mit einem wohlwollenden Kopfnicken goutiert wurden, gefährend plötzlich die Allgemeinheit?? Oder anders, die gleichen Reifen die dann drauf sind, werden durch eine Austragung in den Papiere ohne das Fahrzeug anzufassen, haftfähiger und sicherer?
Total falsche Denkweise, sorry.
Erst mal die Frage: Welcher Hersteller hat die Reifen freigegeben? Der
Reifenhersteller oder der
Fahrzeughersteller? Die Freigabe vom Reifenhersteller ist halt nicht so viel wert, weil - woher will der wissen, an welchem Fahrzeug seine Produkte aufgezogen werden? Der Reifenhersteller hält sich schlicht an die Vorgaben und Normen für die Reifen. Und nutzt die da zulässigen Toleranzen.
Nur der Fahrzeughersteller kann wirklich freigeben, dass der Reifen im Gesamtsystem (Fahrwerk, Anbauteile) sicher funktioniert. Also vergiss es, dich auf die Freigaben vom Reifenhersteller verlassen zu wollen.
Wenn der Fahrzeughersteller keine Fabrikatsbindung festgelegt hat, ist das ganze Bimborium total überflüssig. Es gibt keine Fabrikatsbindung, also kann die auch nicht berücksichtigt werden. Wer etwas sicherer vor nutzlosen Diskussionen sein will, kann sich den Passus austragen lassen. Absolute Sicherheit vor nutzlosen Diskussionen gibt es aber nicht, und wenn das nächste mal neue Papiere ausgestellt werden, ist der Passus mit großer Wahrscheinlichkeit wieder drin.
Wenn aber der Fahrzeughersteller eine Fabrikatsbindung festgelegt hat, dann gilt die. Weil der Fahrzeughersteller die Typzulassung nur mit diesen Reifen gemacht hat, nur dadurch gewährleistet ist dass diese Reifen auf diesem Fahrzeug in jeder Situation sicher funktionieren. Mit anderen Reifen
kann es auch funktionieren, aber das ist nicht nachgewiesen und deswegen nicht zulässig.
Wenn es dieses Reifenfabrikat der Fabrikatsbindung nicht mehr gibt, dann geht nur Einzelabnahme mit einem aktuellen Reifenfabrikat, das den Vorgaben der Typzulasssung entspricht. Jeder seriöse Prüfer wird dann nur das Fabrikat eintragen, das während der Begutachtung montiert ist. Und wenn es irgendwann das Ersatzfabrikat auch nicht mehr gibt, steht halt wieder eine Einzelabnahme an.
Wenn bislang alle Prüfer und Kontrolleure " über Jahre bei jeder Kontrolle und bei jeder HU mit einem wohlwollenden Kopfnicken goutieren", bietet das keinerlei Sicherheit. Auch das sind nur Menschen, sind nicht vollkommen oder perfekt, und machen mal Fehler (manche irrtümlich, manche absichtlich). Aber ein Reifen wird nicht dadurch gefährlich, weil man plötzlich hinschaut. Und er ist nicht dadurch harmlos, weil bisher nichts passiert ist. Man kennt es ja reichlich: Wenn dann doch mal was passiert, geht die Hexenjagd nach dem Schuldigen richtig los.
gexx hat geschrieben:Bei Unfälle halte ich das nicht für kritisch, auch wenn Versicherungen sicherlich jeden Grashalm suchen werden.
Sehe ich ganz klar anders. Ohne Betriebserlaubnis darfst du gar nicht am Verkehr teilnehmen. Hättest du nicht am Verkehr teilgenommen, wär es nicht zu diesem Unfall gekommen. Damit hast du automatisch eine Teilschuld, mit großer Wahrscheinlichkeit sogar den größeren Teil. Wenn es dann auch noch um Personenschaden geht, mit lebenslangen Folgen, dann gute Nacht. Und das Risiko will man eingehen, weil man trotzig wie ein Kleinkind auf irgendwelchen vermeintlichen Rechten herumreiten will?
Fit hat geschrieben:GIBT ES NUN EINE VORSCHRIFT DIE BESAGT DAS DIE BINDUNG ZWINGEND AUSGETRAGEN WERDEN MUSS?
Ich schrei mal zurück: NEIN.
Fit hat geschrieben:Wenn ein Beamter bei einer Kontrolle ein Problem hat, bitte ich ihn freundlich (und das meine ich nicht sarkastisch) um einen Rat was ich tun soll.
Das ist doch schon mehrfach beantwortet worden.
Fall a) Motorrad mit nationaler Typgenehmigung und
ohne Fabrikatsbindung: Du brauchst nichts tun außer dich an die vorgegebenen Reifengrößen zu halten. Wenn du Lust hast, kannst du den pauschalen Passus aus den Papieren austragen lassen.
Fall b) Motorrad mit EG- oder ECE-Typgenehmigung: Du darfst alles fahren, was kleiner als der größte zugelassene und größer als der kleinste zugelassene Reifen für diesen Motorradtyp ist. Alle andere Bereifung muss einzeln abgenommen und eingetragen werden.
Fall c) Motorrad mit nationaler Typgenehmigung und
mit Fabrikatsbindung: Du darfst nur die eingetragenen Fabrikate fahren. Jede andere Bereifung muss einzeln abgenommen und eingetragen werden. Einzelabnahme und Eintragung ist in diesem Fall zwingend erforderlich, eine Freigabe oder Serviceinformation vom Reifenhersteller reicht nicht aus. Aber die erleichtern die Einzelabnahme...