Hallo sven-R!
Ich drücke dir die Daumen zu deinem und unserer aller Gunsten!!!
Wir MZ (u.a. Motorradler) -fahrer wissen ja worum es hier geht.
Ich werde das Gefühl nicht los ... daß wir Motorradfahrer vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden sollen! (obwohl uns auch Kfz-Steuer und so alles abverlangt wird)!
Gerade jetzt im Winter um so mehr.(...gut gesundheitlich bedacht und so Schwafelkram tolleriere ich es, irgendwie).
Aber ehrlich, wer so wieso ständig unterwegs ist, ist doch bestrebt entsprechende Bereifung zu montieren die jeder für sich geeignet findet und mit denen er sich sicher fühlt!
(...habe ich hier schon irgendwo beschrieben, kalte Reifen und so)!!!
Ich setze mal vorraus daß jeder hier sich dessen bewußt ist und auch so in der Motorradfahrschule lernt,...daß man plötzliches Gas aufreissen--starkes abbremsen--hohe Schräglagen--bei glatten, rutschigen und nassen Straßen oder anderen Hindernissen vermeidet um einen Fall...Unfall...Risiko einzugehen!!!
Könnte man noch ausweiten auf Kanaldeckel, Fahrbahnmarkierungen, Gleise und so ... ist ja bei Regen im Sommer auch nicht ohne ... usw usf.!
Ist da einer der verantwortlich ist für die neue Gesetzgebung vielleicht mal von bösen Zweiradpiloten komisch angemacht oder irgendwo erschreckend überholt worden?
Das es jetzt eine Retoukutsche ist uns so zu verurteilen!
Hier ist komischerweise ein Gesetzestext der doch erlaubt daß gefahren werden darf:
Verordnungstext:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen).
M+S Reifen müssen die beschriebenen Eigenschaften erfüllen. M+S Reifen erfüllen die Eigenschaften, aber Reifen müssen nicht M+S Reifen sein.
92/23/EWG Anhang II Nr. 2.2:
„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
beschriebene Eigenschaft betrifft nur das Profil, aber nicht eine M+S Kennzeichnung. Vergleichsbasis sind „normale Reifen“.
92/23/EWG Anhang II Nr. 2.1.3:
Verwendungsart:
- normal: Normaler Straßenreifen
- spezial: Reifen für besondere Verwendung, wie z.B. Reifen für gemischten Einsatz (auf und abseits der Straße) und bei begrenzter Geschwindigkeit
- M+S Reifen
- Notradreifen
Geländereifen sind Spezial-Reifen (vgl. Reifen von Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen), die die bei M+S Reifen beschriebenen Eigenschaften ggü. Normalen Straßenreifen besitzen.
ADAC:
Definition des "Winterreifens"
Der Gesetzestext enthält erstmals den Begriff "Winterreifen". Umfasst sind davon alle Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.
Erläuterung zur geänderten „Winterreifenpflicht“
[Neu ist die …] ... Verpflichtung, dass bei den genannten Wetterverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden dürfen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die eine M+S Kennzeichnung oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke
tragen erfüllen diese Anforderung).
M+S Reifen erfüllen – theoretisch – die Anforderung. Bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass Reifen ohne M+S Kennzeichnung die Anforderungen nicht erfüllen können.
Situation bei Motorrädern:
Motorräder sind auch Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift und müssen daher bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige Winterreifengrößen für Motorräder angeboten werden. Während die Benutzung von Geländemotorrädern mit grobstolligen Reifen und das Fahren mit leichten Mofas und Rollern toleriert werden, ist zumindest von Fahrten mit schweren Motorrädern bei verschneiten und vereisten Straßen abzuraten.
Die Kennzeichnung „M+S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben, allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen.
Quelle: Stiftung Warentest: Heft 12/2010, Seite 76
M+S Kennzeichnung ist keine Gewähr, dass die Reifen die Eigenschaften erfüllen. Damit kann M+S Kennzeichnung nicht das entscheidende Kriterium sein.
Da sage ich mir doch daß es unwesendlich sein kann auch normale M. mit Gelände oder Enduroprofil zu fahren.
Wegen der Tollerierung!?
Oder wie seht ihr das jetzt?
Das ist doch alles ein und zwei und mehrdeutig...!!!
Gruß erstmal bei sovielen Rechtsgrundlagen und Gesetestexten ...
tsgott-Steffen