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 Betreff des Beitrags: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 9. Februar 2018 17:25 
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Ich habe in der WDB nachgesehen ist erlaubt, ja.
Die hätte ich aber nicht gebraucht.

Die Reifenbreite ist ja bekanntlich an die Felgenbreite gebunden.
Bei der ETZ 250 war vorne 1.6, später 1.85 eingespeicht.
So weit - so gut - alles bekannt auch, dass für den 90/90 eine Felge min 1.85 vorgesehen ist.

In der WDB gibt es ja mehrere Unbedenklichkeitsbeschein. von Reifenherstellern und Kopien von Zulassungsbesch. Teil II.

Da wird mal in Verbindung mit der Felgenbreite angegeben - mal ohne Felgenbreite, beides sogar von Heidenau selbst, komisch !
Einmal erlauben die sogar ab Felgenbreite 1.6, wo aber in dem Technischen Handbuch von Heidenau 2002 ab 1.85 steht.

Ich habe das genauer nachgesehen, weil ich gefragt wurde ob ein 90/90 auf seine Felge 1.6 erlaubt ist.
Es gibt also Freibriefe für die Felge 1.6 oder wie soll ich das einordnen ?
Und wenn sich im Fall ein Jurist dran stört ?

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 9. Februar 2018 18:06 
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Im Zweifelsfall hat hier immer der Fahrzeughersteller das letzte Wort und nicht der Zulieferer, wenn es da gegenteilige Aussagen gibt. Der Hersteller ist ja auch für die Betriebserlaubnis verantwortlich und hat sie so eingereicht. Von daher würde ich der Meinung von MZ mehr glauben schenken und den 90/90 Reifen nur mit der 1.85er Felge fahren.

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Grüße

Christof

Organisator des ES-Schweinetreffens in Coppanz 2013 & in Bucha 2015

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 9. Februar 2018 18:19 
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Bei Heidenau steht in der Freigabe nur Serienfelgen.

Irgendwo hab ich aber etwas konkreteres, ich glaube von MZ. Muss bei Gelegenheit mal suchen. Jetzt muss ich zum Stammtisch.

Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 9. Februar 2018 20:10 
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Da gehe ich ja auch von aus,
ich wollte nur an die appellieren, die Stolz sind eine Freigabe für die 1.6 Felge erwirkt zu haben.

Klaus

@ Dieter,

den obigen Beitrag habe ich wg. den Nachrichten nicht in der Folge abgeschickt.
Ich kann nicht verlinken darum so kompliziert:

In der WDB zu Reifen 90/90 (nur Heidenau)
im 6.letzten Dokument steht explizit die Felgenbreite 1.85
eins davor ist das nicht erwähnt.

Witzigerweise im Abstand von 2 Monaten in 2006 von dem gleichen Kop unterschrieben.

Im 10. von oben ist die 1.6 erlaubt, in einer Info für Reifenumrüstungen (auch Heidenau) von 2009.
WOBEI der 1. Absatz ertaunt,
den 2. kann ich lesen aber nicht verstehen.

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 9. Februar 2018 22:26 
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Hallo Klaus,

das ist die aktuelle Reifenfreigabe von Heidenau http://de.reifenwerk-heidenau.com/docum ... _35018.pdf

Dann hab ich noch folgende Angaben gerade bei mir gefunden


Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 9. Februar 2018 23:10 
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Ok, scheinbar ist alles möglich,

Techn. Handbücher von den Reifenherstellernin gedruckter Form gibt es scheinbar nicht mehr, schon seit Jahren nicht.
Witziger Weise habe ich von Bridgestone einen Auszug im Okt.2009 bekommen als Ergänzung zur letzten Ausgabe von 2007.
Damals habe noch Umbauten gemacht.
Und da steht für 90/90 - 18 zulässige Felgen 1.85 - 2.15 - 2.50

Egal, soll jeder halten wie er will/meint.
Standardfelge dafür ist m. M, n. die Meßfelge mit gemeint und die ist bei 90/90 nun mal 2.15 wie er schrieb, erlaubt dann noch jeweils eine Göße darunter u. darüber.

Klaus


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Fuhrpark: habe

Zuletzt geändert von Klaus P. am 10. Februar 2018 10:36, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 10. Februar 2018 00:41 
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Klaus, warum versuchst Du mit aller Gewalt hier ein Problem zu konstruieren? Oder wie ist das zu verstehen?

Hast Du ein Problem damit, dass einige Leute so wie ich auf der 1.6er Felge einen 90/90 fahren?

Die Meßfelgen dienen doch nur um zu ermitteln wie breit der Reifen in Wirklichkeit ist um dann eine Angabe zu den technischen Daten des Reifens machen zu können, die Reifenhersteller machen sich nicht die Arbeit die Reifenbreite für jede Felgenbreite zu ermitteln, da ja verschiedene Felgenbreiten verwendet werden können.

Handbücher mit Daten gibt’s bei Metzeler oder Conti, Metzeler aber nur noch englisch:
http://www.metzeler.com/site/com/mediaO ... B_2018.pdf

Dort findet man die Maße der Meßfelgen, bei 90/90 ist das bei denen 2.15, bei einem vergleichbarem 3.00 ist 1.85 angegeben.
Der 3.00 kann laut Metzeler auf Felgen von 1.6 bis 2.15 verwendet werden, der 90/90 von 1.85 bis 2.50.
Bild
Umrechnungstabelle Conti:
https://www.tr1.de/yabbfiles/Attachment ... h-zoll.pdf

Metzeler führt für die ETZ aber nicht mal NQ Reifen auf, daher gebe ich nicht viel auf die ganzen Daten in den Büchern, alles nur Anhaltswerte. Ausgehend von deren Meßfelge dürfte ein 90/90 dann ja nur auf eine 2.15er oder noch breitere Felge.

Fakt ist, ein 90/90 passt auf die 1.6er Felge und es gibt Freigaben dafür. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass es fahrtechnisch auch keine Probleme mit dieser Kombination gibt. Wer möchte kann ja eine breitere Felge einspeichen, nötig ist es nicht…

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Egal wie viel PS die anderen auch haben, der MZ Fahrer hat immer den längsten!


Fuhrpark: MZ was sonst?

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 10. Februar 2018 10:46 
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Mir ist das total wurscht so lage mir keiner rein rutscht in meine Karre.

Aber soll ich jetzt dem sagen (der mich fragte) mach dir keinen Kopp, :?:
die Hersteller ( deren Fachleute am Tätertisch) bescheinigen mal so mal so (Aussagen nach Gutsherrenart ?), :idea:
also ob das jetzt geschäftliche o. juristische Wahrheiten sind,

frag einfach mal im MZ forum nach. :mrgreen:

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 16. Februar 2018 12:11 
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Bei der Reifenfreigabe von Heidenau, die Dieter hier verlinkt hat steht es aber eindeutig drin:

Reifenwerk Heidenau hat geschrieben:
2. Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.


Die Kombination 90/90 auf 1.6er Felge ist also auch nach Heidenau eintragungs- bzw.genehmigungspflichtig.

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 16. Februar 2018 12:36 
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Ich weiß nicht, ob ich jetzt komplett danebenliege, aber:
Ich habe an meiner ETZ 90/90-18 eingetragen, ohne weitere Einschränkungen. Ich kann also Reifen aufziehen wie ich möchte, muss mich doch an keinerlei Freigaben halten.

Funktioniert hat es zudem auch gut, ich hatte auf die schmale Felge sogar den TKC 80 aufgezogen- was zudem bei der HU auch nicht beanstandet wurde (wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob es der 3.25-18 gewesen ist, aber ist ja wurscht, weil ja eigentlich auch zu breit ;-) ).

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 Betreff des Beitrags: Re: 90/90 vorne
BeitragVerfasst: 16. Februar 2018 13:07 
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Naja, wenn es eingetragen ist, ist alles gut. Aber eine Freigabe ohne Eintragung gibt es eben nur mit der 1.85er Felge (siehe Schreiben vom Dieter).

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