Betreff des Beitrags: TS 250 mit Scheibenbremse was ist erlaubt
Verfasst: 3. Mai 2015 07:31
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Moin,
ich habe eine TS 250 mit Scheibenbremse drin gekauft. Nun will ich das Dingens nach und nach für den TÜV fertig machen. In den Papieren steht, das ich vorn 2,75 - 18" und hinten 3,50 - 16" haben darf. Nun hat das Fahrzeug leider vorne auch 3,50 - 16" Ist das erlaubt? Bekomme ich das so durch den TÜV? Oder kann/muss das umgetragen werden bzw. kann man das überhaupt umtragen lassen?
Betreff des Beitrags: Re: TS 250 mit Scheibenbremse was ist erlaubt
Verfasst: 3. Mai 2015 07:40
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Wenn die Felge 2.15 breit ist, ist die Eintragung kein Problem. Nimm die Briefkopie einer /1A oder /0 mit, die sollten standardmäßig diese Größe haben.
Betreff des Beitrags: Re: TS 250 mit Scheibenbremse was ist erlaubt
Verfasst: 3. Mai 2015 07:48
Beiträge: 74 Wohnort: Hamburg
Ok das mit der Breite steht bestimmt auf der Felge drauf, oder? Hast du vielleicht eine Idee, wo ich solch eine Briefkopie herbekomme? Die TS ist seit längerer Zeit abgemeldet. Ich glaube den TÜV- Mann würde das auch gar nicht so interessieren?
Betreff des Beitrags: Re: TS 250 mit Scheibenbremse was ist erlaubt
Verfasst: 3. Mai 2015 07:50
Beiträge: 4637 Wohnort: Vechelde Alter: 46
Also die Reifengrößen sollten den TÜV auf jeden Fall interessieren. Entweder klickerst du dich hier durch die Datenbank oder guckst mal hier: http://www.mz.cx/technik/freigabe.html
Betreff des Beitrags: Re: TS 250 mit Scheibenbremse was ist erlaubt
Verfasst: 3. Mai 2015 08:04
Beiträge: 74 Wohnort: Hamburg
Ich danke dir. Ich habe jetzt was gefunden TS 250 mit Beiwagen und ETZ 250 Gabel. Da steht etwas von 3,50 - 16" drin. Das sollte es sein. Ganz klasse Unterstützung von dir.