Vielen Dank für eure Antworten. So schnell kann es gehen. Der Fall ist erledigt. Ich bin mit dem Ausdruck von der "1. Ergänzung zum Typenschein 788" wieder zum TÜV gefahren und das hat ihm dann gereicht um den 3,00-16 zu akzeptieren. Bisschen schade ist, dass wir uns dann beim TÜV zusammen in deren Datenbank die KTA angeschaut haben und er nur etwas hätte scrollen müssen, dann waren da auch die Ergänzungen hinterlegt. Hätte etwas Aufregung, Fahrerei und Zeit gespart aber so hab ich wieder ganz viel gelernt.
Ein ganz großes Dankeschön an das Forum und besonders Christof, der am 01.03.2015 die entscheidenden Unterlagen zur Verfügubng gestellt hatte.
viewtopic.php?f=76&t=70811#p1347017-- Hinzugefügt: 24. September 2024 18:10 --zweitakt hat geschrieben:
Maßgeblich ist was in der Zulassungsbescheinigung bzw. in der KTA-ABE steht.
Die Betriebsanleitung ist kein amtliches Dokument, hier fehlt der Bezug zur Fahrgestellnummer.
Da hast du völlig Recht, das hat der TÜV-Mensch auch gesagt. Ich überlege jetzt die 3,00-16 in der Zulassung nachtragen zu lassen.