3. April 2011 22:09
3. April 2011 22:14
3. April 2011 22:18
Maik80 hat geschrieben:...Mitführen und gut. Nix extra eintragen lassen.

3. April 2011 22:32
derMaddin hat geschrieben:Maik80 hat geschrieben:...Mitführen und gut. Nix extra eintragen lassen.
Falsch, Reifengrößen müssen immer vom TÜV abgenommen werden und das Abnahmegutachten kannste dann mitführen und brauchst die Größen dann nicht unbedingt im Brief eintagen lassen...![]()
3. April 2011 22:35
thesoph hat geschrieben:
In meiner Freigabe von Heidenau für NQ Reifen (90/90-18 K44, 110/80-18 K36) steht ausdrücklich, das eine Änderungsabnahe nicht erforderlich ist. Das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht also aus.
4. April 2011 11:40
thesoph hat geschrieben:In meiner Freigabe von Heidenau für NQ Reifen (90/90-18 K44, 110/80-18 K36) steht ausdrücklich, das eine Änderungsabnahe nicht erforderlich ist. Das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht also aus.
4. April 2011 12:18
4. April 2011 20:29
5. April 2011 06:07
8. April 2011 11:12
8. April 2011 12:20