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28. Juni 2013 11:02
Hallo,
Ich hatte gestern eine interessante Unterhaltung mit meinem TÜV-Menschen, die mit einem erheblichen Mengel am Fahrzeug endete.
Ich habe auf meiner 150er ETZ einen 90/90/18M-C Reifen von Heidenau drauf.
Laut Zulassung ist aber nur ein 2.75-18R Reifen zulässig.
Dass interessante daran ist, dass ich die Reifen schon 5 Jahre fahre, ohne dass sich jemand beschwert hat.
Hat jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Reifenfreigabe für diesen Reifen in der Schublade?
Grüße
Klaus
28. Juni 2013 11:06
In unserer Wissensdatenbank findest Du die:
kb.php?a=54
28. Juni 2013 11:07
Frag einfach bei Heidenau nach
28. Juni 2013 15:20
habe vor nen paar wochen bei heidenau angefragt. AUSSAGE: Es werden für 150er ETZs keine Freigaben mehr gegeben, da es angeblich zu problemen gekommen sein soll
28. Juni 2013 17:31
Also 1. hat eine MZ keine Reifenbindung, du kannst Fabrikate nach deinem Gusto aufziehen.
2. für einen 90/90 ist eine Felgenbreite von min. 1.85" nötig
(diese war ab`91 auch in der ETZ 125/150 eingebaut worden).
3. den (Reifen) mußt du dann eintragen lassen.
4. das wird der TÜV Mensch auch eintragen.
Gruß Klaus
Zuletzt geändert von
Klaus P. am 28. Juni 2013 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
28. Juni 2013 17:42
ich hab aber irgendwo auf meiner Festplatte noch ne Freigabe für ne 1,60er vorn und 1,85er hinten für den NQ Reifen... muss ich mal suchen...
mal ein wenig OT.
Wo misst man überhaupt die Felgenbreite?
Außen?
Innen (Felgenhorn unten - in der nähe des Felgenbands)?
Innen (Felgenhorn an der außenliegenden Kannte)
Grund: Icvh hab noch ne nagelneue Hinterradfelge ohne Bezeichnung da liegen
28. Juni 2013 17:51
Die Felgenbreite wird innen im Horn gemessen.
1.85" = 45 - 48 mm; Außenmaß ca. 68 mm.
28. Juni 2013 18:20
also praktisch unten wo das Horn ins Bett geht
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