13. August 2024 21:58
14. August 2024 07:23
14. August 2024 08:26
14. August 2024 11:01
14. August 2024 17:29
zweitakt hat geschrieben:Ignorieren, wo es keine gibt kommt auch keine zur Anwendung.
pierrej hat geschrieben:auf meine Bitte diesen Passus wieder zu streichen winkte er ab und sagte das sei zu aufwändig.
14. August 2024 20:44
16. August 2024 11:29
16. August 2024 12:51
20. April 2025 09:53
Nicht nur inflationär, sondern pauschal. Landet vermutlich auch dann in den Papieren, wenn man wegen Adressänderung oder Ummeldung von alten (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) auf neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) umgestellt wird.Bambi hat geschrieben:Hallo Enz-Zett, hallo zusammen,
der Passus 'Reifenfabrikatsbindung lt. Hersteller' wurde wohl bei der inzwischen durchaus häufig vorkommenden Neuausstellung von Papieren inflationär eingesetzt um von Amts wegen auf der sicheren Seite zu sein.
Das (eigentlich eifache) Verfahren heißt "Änderung der Fahrzeugpapiere nach FZV 15(1)". Da darf der Prüfer in seinen Datenbanken nachschauen, ob es in der Typgenehmigung eine Reifenfabrikatsbindung gibt. Wenn nicht, dann gibt es eben ein entsprechendes Gutachten zur Änderung der Fahrzeugpapiere. Kostet ~ 30,- € und ist eigentlich ein klar definiertes Verfahren. Für den Prüfer reines Computergetippsel und Schreibkram. Wenn Prüfer oder Zulassungsstellenpersonal das verweigern, kann ich darin nur mit Unwissenheit verbundener Unsicherheit sehen, oder mangelnde Motivation zur Arbeit.Bambi hat geschrieben:Leider scheint es inzwischen üblich geworden zu sein, daß der Halter/Fahrer das belegen soll - was er mangels der damaligen Typengenehmigung in aller Regel nicht kann ...
Blöde Situation, blöde!
20. April 2025 12:02
20. April 2025 19:38
20. April 2025 19:55
2TaktMichel hat geschrieben::roll: Wenn das Motorrad laut Hersteller keine Fabrikatsbindung hat, ist das doch egal, was die Zulassungsstelle schreibt?
21. April 2025 10:24
21. April 2025 13:53
21. April 2025 14:09
21. April 2025 15:53
21. April 2025 18:40
Dieter hat geschrieben:Solange die nicht rissig sind und noch Profil haben.... Gibt ja keine Beschränkung des Alters. Vieleicht wäre das mal ein Weg. Alte Motorräder rechtskonform mit originalen Reifen ausstatten. Eine andere Form der Demonstration.
Gruß
Dieter
21. April 2025 20:24
Ist ja ganz nett, aber im Ernstfall keine Hilfe. Die Reifenfabrikatsfreigabe oder auch -bindung kommt vom Fahrzeughersteller, nicht vom Reifenbäcker.waldi hat geschrieben:Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt.
5. Mai 2025 08:02
5. Mai 2025 08:46
waldi hat geschrieben:Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.
Lg. Mario
Enz-Zett hat geschrieben:dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.
5. Mai 2025 09:16
siggi_f hat geschrieben:...
An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.
...
siggi_f hat geschrieben:...
Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen...
5. Mai 2025 09:18
siggi_f hat geschrieben:Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen...
VG
Siggi
6. Mai 2025 04:25
siggi_f hat geschrieben:waldi hat geschrieben:Ich habe mir jetzt die Freigaben vom Reifenhersteller ausgedruckt. Die Hu ist kein Problem da ja die Grösse stimmt nur halt nicht Metrisch sondern in Zoll. Ich hätte aber noch die originalen Reifen für die Kawa da. Ob das dann besser ist, sind ja erst 42 Jahre alt.
Lg. Mario
Hi Mario,
bitte les' noch mal genau. Reifenhersteller dürfen keine "Freigaben" (mehr) ausstellen, das sind jetzt Service- Empfehlungen! Und damit keine - leider - rechtssichere Geschichte, sondern allenfalls ein unterstützendes Dokument für den Prüfer.Enz-Zett hat geschrieben:dann ist ein Ausdruck der Typgenehmigung wirkungsvoller.
An die Typgenehmigung bzw. Betriebserlaubniss ist für Otto-Normalbürger kein rankommen.
Aber es könnte eine Strategie sein, in einer eventuellen Kontrolle höflich aber selbssicher die Position zu vertreten, das in der BE keine Fabrikate eingetragen seien, "hätte der Prüfer bei der letzten HU nachgeschaut". Und dann drauf zu hoffen, das die Uniformierten das nicht mobil nachschauen... Könnte bei dem Chaos klappen. Oder auch nicht.
VG
Siggi
6. Mai 2025 22:03
Matze_2 hat geschrieben:Können die überhaupt die BE's einsehen?
7. Mai 2025 07:02
7. Mai 2025 12:13
7. Mai 2025 17:10
7. Mai 2025 19:04
7. Mai 2025 19:55
Herr B aus Z hat geschrieben:Wozu hab ich dann den letzten Bericht immer dabei
8. Mai 2025 22:59
Fit hat geschrieben:Die Rennleitung kann bei einer Kontrolle auf der Straße online den letzten TÜV-Bericht einsehen?![]()
Echt?![]()
Wenn ich mal wieder einen Bekannten von der RL sehe, frach ich den mal...
11. Juli 2025 14:43
11. Juli 2025 16:28
11. Juli 2025 19:21
Emzet Skorpion hat geschrieben:Er drückte ein Auge zu.. aber nächstes Mal?
11. Juli 2025 21:06
Alter, ich fahre keinen Motorumbau mit Nitro der 1000PS hat und habe die Bremsen ausgebaut 11. Juli 2025 21:17
Fit hat geschrieben:
Wisst ihr was ich nimmer lesen kann? "Da erlischt die BE"Alter, ich fahre keinen Motorumbau mit Nitro der 1000PS hat und habe die Bremsen ausgebaut
![]()
Das was an Reifen daruf ist, fahre ich mit Freigabe des Herstellers seit je her... UND DANN ERLISCHT AUF EINMAL DIE BE???
11. Juli 2025 21:35
11. Juli 2025 21:42
11. Juli 2025 22:06
11. Juli 2025 22:17
11. Juli 2025 22:21
Dieter hat geschrieben:Ganz einfach, das Fahrzeug wird sofort stillgelegt. Du darfst damit nicht mehr fahren und musst es auf dem Schandwagen oder Anhänger nach Hause bringen. Mit ein wenig Pech wird gleich der Abschlepper bestellt und das Fahrzeug sichergestellt. Punkte gibt es sicher auch. Umsonst wird es auch nicht sein. Ist halt ein Papiertiger auf den sich manchmal gerne gestürzt wird.
11. Juli 2025 22:25
gexx hat geschrieben: Die Polizei kann dann eigentlich nur die Weiterfahrt untersagen, wenn es eine Gefahr für andere oder Umwelt darstellt...aber ja, das Risiko bleibt
11. Juli 2025 22:29
12. Juli 2025 00:33
Fit hat geschrieben:Ein Verbot der Weiterfahrt würde ich vom Anwalt prüfen lassen. Aber sowas von.
Fit hat geschrieben:NEUWERTIGE Reifen die der Hersteller freigegeben hat und die über Jahre bei jeder Kontrolle und bei jeder HU mit einem wohlwollenden Kopfnicken goutiert wurden, gefährend plötzlich die Allgemeinheit?? Oder anders, die gleichen Reifen die dann drauf sind, werden durch eine Austragung in den Papiere ohne das Fahrzeug anzufassen, haftfähiger und sicherer?
gexx hat geschrieben:Bei Unfälle halte ich das nicht für kritisch, auch wenn Versicherungen sicherlich jeden Grashalm suchen werden.
Ich schrei mal zurück: NEIN.Fit hat geschrieben:GIBT ES NUN EINE VORSCHRIFT DIE BESAGT DAS DIE BINDUNG ZWINGEND AUSGETRAGEN WERDEN MUSS?
Fit hat geschrieben:Wenn ein Beamter bei einer Kontrolle ein Problem hat, bitte ich ihn freundlich (und das meine ich nicht sarkastisch) um einen Rat was ich tun soll.
12. Juli 2025 06:43
12. Juli 2025 07:06
Enz-Zett hat geschrieben:
Erst mal die Frage: Welcher Hersteller hat die Reifen freigegeben? Der Reifenhersteller oder der Fahrzeughersteller? Die Freigabe vom Reifenhersteller ist halt nicht so viel wert, weil - woher will der wissen, an welchem Fahrzeug seine Produkte aufgezogen werden? Der Reifenhersteller hält sich schlicht an die Vorgaben und Normen für die Reifen. Und nutzt die da zulässigen Toleranzen.
Enz-Zett hat geschrieben:
Wenn aber der Fahrzeughersteller eine Fabrikatsbindung festgelegt hat, dann gilt die. Wenn es dieses Reifenfabrikat der Fabrikatsbindung nicht mehr gibt, dann geht nur Einzelabnahme mit einem aktuellen Reifenfabrikat,
Enz-Zett hat geschrieben:Sehe ich ganz klar anders. Ohne Betriebserlaubnis darfst du gar nicht am Verkehr teilnehmen. Hättest du nicht am Verkehr teilgenommen, wär es nicht zu diesem Unfall gekommen.
Enz-Zett hat geschrieben:Wenn es dann auch noch um Personenschaden geht, mit lebenslangen Folgen, dann gute Nacht. Und das Risiko will man eingehen, weil man trotzig wie ein Kleinkind auf irgendwelchen vermeintlichen Rechten herumreiten will?
12. Juli 2025 09:11
Auch mein Wissensstand ist eine Begrenzung auf 5000 Euro.
) anwaltlich prüfen lassen, ob dieses Vorgehen rechtsgemäß war.12. Juli 2025 09:47
Fit hat geschrieben:Meine Herren, DANKE für Eure Antworten! (Auch wenn hier einige meinen das meine Großschreibweise schreien ist. Nein, sie dient der Verdeutlichung. Wie eben dem Danke!)![]()
12. Juli 2025 09:52
12. Juli 2025 11:10
Fit hat geschrieben:Mein Wissensstand ist (und ich glaube das ich das auch in eueren Meinungen lese) das ich mit dem Passus das fahren kann was die vorgegebene Größe hat. Dennoch achte ich darauf das der Reifenhersteller eine Freigabe hat.
12. Juli 2025 11:16