Tja...hier nun mal eine Darstellung des Gesetzblattes vom 06.12.2010
Wie man sie versteht oder auch nicht ist bestimmt eine Ermessens- oder Glaubensfrage!?
Ich drucke mir diese aus und halte sie einem Beamten der mich kontrolliert und verwarnen will unter die Nase!
Verhaltensregel – Rechtslage
Neuregelung zur Winterreifenpflicht tritt in Kraft
Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen Autofahrern geführt. Nun tritt die Neuregelung am 04.12.2010 offiziell in Kraft!
"Konkrete Winterreifenpflicht"
Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz Anfang Oktober verständigt. Am Freitag, den 26.11.2010 wurde nun eine entsprechende Änderung der StVO vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.
Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S Reifen Pflicht bei Reif. – oder Schneeglätte, Glatteis oder Schneematsch.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen den nötigen Grip gewährleistet. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen!!!
Der Begriff "Winterreifen" selbst, taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf! Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest!!!
,,Medien empfehlen jedoch die Winterreifen nach der so genannten O bis O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.“ Also bleibt die Wahl der Benutzung von Winterreifen dem Autofahrer überlassen.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab dem 04.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 03.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.
Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 4 - 1,6 Millimeter vor.
Bei Verstoß droht Bußgeld:
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen (,, …“) unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen. ,,Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig.
Warum ist die Neuregelung nötig?
Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung "geeignete Bereifung" verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.
Nötig geworden ist die Neuregelung, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu schwammig und somit verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu vage. Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine Situationsbedingte Winterreifenpflicht gab, d.h. Auto`s müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.
In (§ 2 Abs. 3 a, d. StVO) hieß es bislang: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört u.a. eine geeignete Bereifung. Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer. Der Rat für alle Autofahrer lautet daher:
Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein möchte, der sollte unbedingt auf Winterreifen umrüsten.
So und hier eine weitere Darstellung die mir als Möp.fahrer im Winter auch sehr ungewiss vorkommt!
Wie soll man sich nun verhalten?!
Zum einen steht es so ... und zum anderen wieder so geschrieben?!
Am besten, ich fahre wie gehabt und werde sehen wie es funktioniert!!!
Winterreifenpflicht
von sven-r » 3rd Dezember 2010, 3:28 pm
Was haltet ihr von dem im simsonforum.de kopierten Text ?
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Richtlinie 92/23/EWG gilt allerdings nicht für Krafträder, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Kräder gilt 97/24/EG (und bei Reifen läuft sowieso alles nach ECE). Und eine nicht anwendbare Richtlinie muss/kann auch nicht erfüllt werden. Und die 92/23/EWG Anh.II Nr. 2.2 stellt lediglich Anforderungen an das Profil, nicht aber an echte Wintertauglichkeit.
Die zitierte Richtlinie (92/23/EG) als Systemrichtlinie zur 70/156/EWG bzw. 2007/46/EG gilt nämlich überhaupt nicht für alle Fahrzeuge, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Zweiräder, Dreiräder, leichte 4 Rädrige (Quads etc) (alles meine Baustellen, Rili 2002/24/EG), Trecker und deren Anhänger sowie für national zu genehmigende Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle (mein Spezialgebiet), Baumaschinen (ebenfalls mein Spezialgebiet) etc. gilt sie eben nicht.
Man kann für Zweiradreifen per se keine PKW Reifen Eigenschaften fordern.
Hätte der Verordnungsgeber gewollt (bzw. nicht gepennt), hätte er ja ohne weiteres die Zweirad Reifenrichtlinien (97/24/EG K1 bzw. ECE) zitieren können. Hat er aber - obwohl wir ihm das geraten haben - nicht. Es lebe die Letanz.
...So...jetzt sind wir die Versuchs(Motorradler)kanninchen!?
Gruß denn ... auf vernünftige Darstellung der Handhabe und Gebrauchen von geeigneter Winterbereifung ob mit oder ohne Kennung ...
tsgott