Hmm - ich tue mich irgendwie immer sehr schwer mit solchen TÜV- Dekra- Eintragungs- Freigabe-Sachen...
Hier mal ne Kopie von der TÜV-Nord-Homepage zu dem Thema:
"Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
Es muss eine offiziell bestätigte
Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen."
Für mich heißt das, dass jeder der die Mitas an seinem Gespann fährt eigentlich auch eine solche Freigabe, oder eine entsprechende Eintragung in die Fahrzeug-Papiere besitzen müsste
Leider hat bei mir irgendein Vorbesitzer Niederquerschnittsreifen auf den Seitenwagen gezogen und die sind jetzt auch so eingetragen - "110-80 R16"...
Yamaha XJ600S, Simson KR51/2 Bj. 1986, MZ ETZ 250 Gespann Bj. 1984