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Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 14:14
von 1thor
Hallo zusammen,

bin gerade dabei meine ETZ 150 mit neuen Reifen zu versehen.
Vorne Bridgestone BT45 90/90 -18
Hinten Heidenau K72 110/80-16

Baujahr ist 05/1990

Letzterer muss von der Dekra begutachtet werden.
Hab mein Anliegen am Telefon vorgebracht, die erste Reaktion war:
Zwei Hersteller könnte Probleme geben, ich mache mich aber kundig.

Ich bin jetzt unsicher.
Hab etwas recherchiert und rausgefunden, dass es eine Reifenbindung gibt, wenn in den Papieren eingetragen.
Bei mir steht aber nur die Reifengröße drin. Damit sollte das keine Bindung darstellen, sondern nur die Größe betreffen, oder ?

Habt ihr auch verschiedene Hersteller aufgezogen ?

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 14:27
von ES/2
Kein Problem, ich habe auf der TS 250-1 die gleiche Größenkombi drauf, nur von Heidenau und Metzeler gemischt.
Auf dem Gespann Heidenau und Mitas.
Bei der HU gab bisher keine Fragen dazu, Hauptsache die eingetragenen Größen stimmen. :wink: :wink: :wink:

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 14:42
von 1thor
das hellt mein Gemüt schon mal etwas auf.
Mal sehen, was der Dekra Mann sagt, wenn er zurückruft....

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 14:47
von Gespann Willi
Eigentlich heist es im Gesetz
pro Achse müssen die selben Reifen drauf sein :D
Ich habe am Gespann gerade TÜV machen lassen,
3 verschiedene Hersteller und Größen

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 15:58
von Martin H.
1thor hat geschrieben:Hab etwas recherchiert und rausgefunden, dass es eine Reifenbindung gibt, wenn in den Papieren eingetragen.
Bei mir steht aber nur die Reifengröße drin. Damit sollte das keine Bindung darstellen, sondern nur die Größe betreffen, oder ?

Richtig. :ja:
1thor hat geschrieben:Habt ihr auch verschiedene Hersteller aufgezogen ?

Teilweise, ja; momentan auf den beiden Solos zwar nur noch Heidenau, das war aber auch schon anders und gemischt. :mrgreen:
Aufm Gespann 3 verschiedene Hersteller gehabt, vorn Metzeler, am BW Heidenau und hinten hatte ich mal ´nen Immler.... und hinten soll nächstes Mal ein Mitas drauf, dann sind´s wieder 3 verschiedene. :lach:

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 16:21
von Maik80
Gespann Willi hat geschrieben:Eigentlich heist es im Gesetz
pro Achse müssen die selben Reifen drauf sein :D
Ich habe am Gespann gerade TÜV machen lassen,
3 verschiedene Hersteller und Größen


Vollkommen korrekt! Das MZ Gespann hat genau betrachtet drei Achsen (zufällig auch drei Steckachsen...). SW Rad und Hinterrad steht nicht in einer Flucht, zählt also nicht als Achse wie man es vielleicht meinen mag.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 16:57
von heizer2977
Mein tüver auf arbeit meinte zu beim auto isses vollkommen wurscht rundrum 4 verschiedene marken kein problem solange die größe traglast paßt. Beim motorrad sieht das anders aus normal dürfen nur geprüfte reifenpaarungen gefahren werden und reifenbindungen sind bindend . Bei Reifenpaarungen die nicht zusammengehören ist eine Freigabe der Hersteller erforderlich.Bei Reifenbindungen die nicht mehr lieferbar sind muß auch eine Freigabe des Herstellers für das Entsprechende Fahrzeug erforerlich.

So die Aussage meines Tüvers

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 17:26
von pierrej
Bei meiner ETZ 250 hat vor 5 Jahren der TÜV Prüfer einen Affen gemacht weil ich vorne einen Pirelli und hinten einen Heidenau Reifen gefahren habe.
Zitat: So geht das nicht, das ist gefährlich, so gibt es keine Plakette! Ich hab dem Heini erklärt das es bei der MZ keine Fabrikatsbinding gibt, er hat dann auch im WWW gesucht und nix gefunden, konnte es sich aber nicht verkneifen den Satz "Reifen Fabrikatsbindung beachten" auf das Protokoll zu schreiben.
Irgendwann in den nächsten 2 Jahren hab ich mal meine Papiere verloren und musste neue beantragen, seit dem steht der Unsinn in der Zulassung. Da fällt mir nur ein "danke TÜV Onkel" :box:

Es kommt immer auch auf den Prüfer an, wenn er nicht will wird auch nix.
Gruß Pierre

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 17:43
von ea2873
war bisher noch nie ein problem. alles wild gemischt und keinen hats gestört.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 20:45
von 1thor
danke erstmal für eure Infos.
Wenn ich morgen mit der Dekra telefoniert habe, werd ich berichten.....

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 20:53
von samasaphan
pierrej hat geschrieben:Bei meiner ETZ 250 hat vor 5 Jahren der TÜV Prüfer einen Affen gemacht weil ich vorne einen Pirelli und hinten einen Heidenau Reifen gefahren habe.
Zitat: So geht das nicht, das ist gefährlich, so gibt es keine Plakette! Ich hab dem Heini erklärt das es bei der MZ keine Fabrikatsbinding gibt, er hat dann auch im WWW gesucht und nix gefunden, konnte es sich aber nicht verkneifen den Satz "Reifen Fabrikatsbindung beachten" auf das Protokoll zu schreiben.
Irgendwann in den nächsten 2 Jahren hab ich mal meine Papiere verloren und musste neue beantragen, seit dem steht der Unsinn in der Zulassung. Da fällt mir nur ein "danke TÜV Onkel" :box:

Es kommt immer auch auf den Prüfer an, wenn er nicht will wird auch nix.
Gruß Pierre


Der TÜV und die Zulassungsstellen sind dem Gesetz verpflichtet - wenn es keine Gesetzesgrundlage der Reifenbindung der MZ gibt, würde ich den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Der Verwaltungsrechtsweg ist das billigste Rechtsverfahren in D.

Such Dir nen Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsverfahrensrecht spezialisiert ist und dann los!!

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 20:54
von Martin H.
heizer2977 hat geschrieben: Beim motorrad sieht das anders aus normal dürfen nur geprüfte reifenpaarungen gefahren werden und reifenbindungen sind bindend .

:ja: Wenn eine Reifenbindung vorhanden ist, wäre diese bindend; das ist aber bei den allermeisten Emmen nicht der Fall.
Ansonsten gibt es bei älteren Motorrädern ja oft den Fall, daß Reifen eingetragen sind, die es nicht mehr gibt - in diesem Fall muß man sich andere, passende besorgen und für diese nach Möglichkeit eine Freigabe besorgen, hatte ein Kumpel von mir an seiner alten Honda. War kein Problem.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 21:59
von oldiekurt
Reifenbindung hin oder her, gibt es nicht für die ETZ 150, spielt also auch keine Rolle. Ich sehe das Problem woanders, nämlich bei den Felgen.
ETZ 150 Bj.90 hat serienmäßig vorn 1.60x18, hinten 1.85x16. Mindestbreite für 90/90-18 ist 1.85, für 110/80-16 mind. 2.15, oder hast du auf andere Felgen umgerüstet ?

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 5. August 2014 22:52
von heizer2977
Reifenbindung gibt es bei der et nicht das ist schon klar ,aber man darf keine zwei verschiedenen reifenmarken gleichzeitig fahren .Den Hersteller ,wenn er denn die Größe führt, kann man sich bei den Emmen aussuchen ,aber man darf nicht z.b. vorn Heidenau und hinten Barum fahren. Laut meinem Tüver, hat das wohl was mit den Gummimischungen zu tun ,damit man nicht zwei verschiedene fährt und deshalb vielleicht abschmiert. Und ich kann sein Argument durchaus nachvollziehen ,ob er das mit nem Gesetzestext festmachen kann keine Ahnung .

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 09:09
von Martin H.
heizer2977 hat geschrieben:aber man darf keine zwei verschiedenen reifenmarken gleichzeitig fahren .

:nein: Wo steht das denn angeblich?

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 09:13
von Mz Liebhaber 250
Habe auch auf meiner 250 ETZ hinten Metzler und vorn Pneumant gefahren als diese runter waren habe ich jetzt VEE Rubber hinten und Heidenau vorn drauf. So lange ich zum TÜV fahre hat da noch nie einer was gesagt.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 09:35
von samasaphan
Martin H. hat geschrieben:
heizer2977 hat geschrieben:aber man darf keine zwei verschiedenen reifenmarken gleichzeitig fahren .

:nein: Wo steht das denn angeblich?


Ich habe mal gegoogelt:

Obwohl der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn) seinen Mitgliedsunternehmen nach wie vor die generelle Empfehlung gibt, aus Sicherheitsgründen bei Kraftfahrzeugen auf allen Achspositionen möglichst nur Reifen des gleichen Herstellers und der gleichen Profilausführung zu verbauen, gab es in der Vergangenheit sowohl beim Verbraucher als auch beim Reifenfachhändler häufig Irritationen, wenn es um das Thema »Mischbereifung« ging.

Der Grund: Zum einen existiert in Deutschland der § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zum anderen die 26. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.8.1997, welche die Richtlinie 92/23/EWG in nationales Recht umsetzte. Damit gibt es zwei zum Teil unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zur Bewertung der Zulässigkeit von Mischbereifungen:

Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.

Nun hat in der Vergangenheit diese unterschiedliche gesetzliche Grundlage in der Praxis mehr oder weniger keine Rolle gespielt; nicht zuletzt deshalb, weil die Verbraucher der Empfehlung des Reifenfachhandels, grundsätzlich am Fahrzeug nur Reifen des gleichen Herstellers und der gleichen Profilausführung montieren zu lassen, gefolgt sind. In Zeiten knapper Kassen jedoch ist der Verbraucher häufig nur noch bereit, einen einzelnen Reifen zu ersetzen, der sehr oft aber in der gleichen Profilausführung nicht mehr verfügbar ist. Häufig kam es in letzter Zeit zu Verärgerungen, wenn ein Kunde im Reifenfachhandel gemäß § 36 (2a) StVZO beraten und ausgerüstet wurde, der Prüfingenieur der Prüfstelle des Fahrzeuges aber nach der Richtlinie 92/23/EWG die Reifen bewertete und die Prüfplakette verweigerte. Umgekehrt wurden aber auch Fälle bekannt, in denen Kundenfahrzeuge gemäß Richtlinie 92/23/EWG ausgerüstet wurden und Kunden sich dann falsch beraten fühlten.

Der BRV hat vor diesem Hintergrund den Federführenden des Fachausschusses KraftfahrzeugÓTechnik (FKT), Sonderausschuss Reifen + Räder, Herrn Dipl.-Ing. Mäder vom TÜV Süd, um Klarstellung. Dieser schrieb:

»Zur Frage des scheinbaren Widerspruches in den gesetzlichen Regelungen der StVZO und der EG Richtlinie 92/23/EWG hinsichtlich der Möglichkeiten der Mischbereifung an Fahrzeugen erläutern wir Ihnen unsere Auffassung hierzu:

1. Rechtskreis »Fahrzeugtechnische EG-Richtlinien«

Fahrzeugtechnische EG-Richtlinien für Fahrzeugteile und Fahrzeugsysteme bilden die Bausteine für die Erteilung von Gesamtbetriebserlaubnissen für Neufahrzeuge. Bisher können Fahrzeuggesamtbetriebserlaubnisse für Pkw, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge erteilt werden.

In der Regel sind die EG-Richtlinien, die der Erstzulassung des Fahrzeuges zugrunde lagen, auch für den späteren Betrieb und für Fahrzeugänderungen anzuwenden. Allerdings gibt es hierzu bei den EG Genehmigungsbehörden unterschiedliche Auffassungen.

2. Betrieb der Fahrzeuge, Fahrzeugänderungen

Gesetzliche Grundlage für den Betrieb von Fahrzeugen und für Fahrzeugänderungen ist in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie enthält auch alle notwendigen Verweise auf anzuwendende EG-Richtlinien. Diese sind detailliert im Anhang zur StVZO mit den jeweils anzuwendenden technischen Kapiteln aufgeführt. Sofern in der EG direkter Durchgriff auf den Betrieb der Fahrzeuge genommen wird, geschieht das durch übergreifende EG-Richtlinien (z.B: Profiltiefe, Geschwindigkeitsbegrenzer), zu denen dann in jedem Einzelfall ein direkter Bezug in der StVZO hergestellt wird, und zwar entweder durch Übernahme der Anforderung 1,6 mm wie bei der Mindestprofiltiefe oder durch Verweis auf die jeweilige EG-Richtlinie wie im Falle des Geschwindigkeitsbegrenzers.

3. Sonderfall des bauartgenehmigungspflichtigen Teils »Reifen«

Gewisse Fahrzeugteile, die besonders sicherheitsrelevant sind, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Auch für Reifen, die seit 1.10.1998 gebaut wurden, gilt diese Anforderung unter Bezugnahme auf die internationalen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen (§ 7 zu § 22a StVZO).

Wichtig ist hier der Bezug »gebaut wurden«! Es fehlt in den Übergangsregelungen ein Inkraftsetzungsbezug auf die Verwendung am Fahrzeug wie z.B. bei Heizungen: »... in Kraftfahrzeugen, die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommen.« Demnach können weiterhin »alte« Reifen, die vor dem 1.10.1998 gebaut wurden, auch ohne Bauartgenehmigung an einem neueren Fahrzeug verwendet werden. Auch die betreffenden Übergangsvorschriften im § 36 StVZO »Bereifung und Laufflächen« beziehen sich lediglich auf Reifen, die ab 1.10.1998 hergestellt wurden.

Aus dem dargestellten Sachverhalt der Übergangsfristen ist ersichtlich, dass sich diese Anforderungen unter Hinweis auf die internationalen Vorschriften lediglich auf die Bauart des Reifens beziehen, nicht aber auf den Anbau am Fahrzeug. Für den Anbau am Fahrzeug gelten insofern die entsprechenden nationalen Vorschriften des § 36 StVZO. Die weitergehenden eingrenzenden internationalen Bestimmungen (Verwendung von Reifen vom gleichen Hersteller und Typ) treffen insofern nur auf die Erstausrüstung und die Montage der Reifen durch den Fahrzeughersteller zu.

Die Aufnahme des Anhangs IV »Montage der Bereifung an Fahrzeugen« der EG-Richtlinie 92/23/EWG in die StVZO war erforderlich, weil hier die technischen Anforderungen für Noträder definiert sind.

Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.

Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen gilt § 36 (2a) StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers oder gleichen Typs werden an dieser Stelle nicht gemacht.«

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 09:47
von Martin H.
@ Samasaphan:
Danke für die Info!

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 12:18
von heizer2977
Martin H. hat geschrieben:
heizer2977 hat geschrieben:aber man darf keine zwei verschiedenen reifenmarken gleichzeitig fahren .

:nein: Wo steht das denn angeblich?


Ich hab doch geschrieben ob er das an nem gesetzestext festmachen kann weiß ich nicht und háb ich auch nicht gefragt.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 20:23
von Buhmann
Ich habe vorn einen alten Barum und hinten einen neuen (3000km) Heidenau. Man merkt allerdings, dass der Heidenau besser ist. Bei Regen im Kreisverkehr rutscht vorne ehr. Andersrum wäre es mir lieber.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 21:14
von TS Jens
Hallo

Hier schreibt der ADAC noch was zum Thema

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf


Hat es schon jemand geschafft das " Reifenbindung gemäß Hersteller beachten " aus seinen Papieren wieder entfernen zu lassen. Ich habe es bei einem TÜVer probiert, und auch bei der Zulassungstelle.
Und nichts dabei rausbekommen. Es sollen ja Leute schon deswegen geklagt haben und die Löschung durch gesetzt haben.

MZ ist tot von dort kommen keine Freigaben mehr. :evil: :evil: :evil:

Gruß Jens

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 21:20
von muffel
TS Jens hat geschrieben:Hat es schon jemand geschafft das " Reifenbindung gemäß Hersteller beachten " aus seinen Papieren wieder entfernen zu lassen.


Steht das in deinen MZ Papieren? Bei mir stehen dort nur die Größen.
Afaik wurde die Reifenbindung für Motorräder ab Baujahr 2007 aufgehoben, ich suche noch einmal damit ich die Quelle angeben kann.

Uwe

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 21:29
von Klaus P.
Ich hoffe auf mehr Studienabbrecher, damit der Wahnsinn der Aktenverwalter nachläßt.

Was machten die Ings in den großen Zentralen ?

Nachzulesen in der Presse (dpa)zu Winterkorn`s höchstpersönlichen Rede im Juli vor 1000 Führungskräften in WOB.


Gruß Klaus

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 21:30
von TS Jens
In meiner Rotax steht es drin. Den Behörden ist es egal mit was für Gutachten oder Papieren man kommt. Wahrscheinlich würden die erst nach einem Brief eines Anwalts das Löschen.

Deshalb suche ich einen Prüf Ingeneur der ein LöschungsEintragungspapier ausstellt damit die S.... aus meinen Papieren raus kommt.

Gruß Jens

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 21:47
von Ostkarren Fan
In einem Fahrzeugschein von 1993 für die ETZ 150 stehen nur die Reifengrößen drin. Habe vorne bis Mai diesen Jahres noch den Originalen Pneumantreifen gefahren und hinten in den letzten zehn Jahren einen Metzeler. der DEKRA-Mann hat das nie Beanstandet.

MfG Günter

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 22:07
von heizer2977
TS Jens hat geschrieben:MZ ist tot von dort kommen keine Freigaben mehr. :evil: :evil: :evil:

Gruß Jens


Sicherlich wirste von mz keine freigaben mehr bekommen ,aber vom Reifenhersteller kann man eine freigabe bekommen dauert sicherlich ein wenig aber meißt kein problem wenn es nicht gerade was spezielles ist.

Ich bin mir aber auch sicher das kein Reifenhersteller ne Freigabe für die mischung mit Fremdmarken gibt.
mal als bsp: conti vorn -> pirelli hinten

Continental wird sicherlich keine freigabe dafür geben wenn du vorn nen 2.75 -18 conti fahren willst und man ihnen sagt ich will hinten nen 3.5-16 pirelli fahren. Wenn sie dafür ne Freigabe ausstellen und einem das schriftlich geben haben sie ein Haftungsproblem ,falls bei einem Unfall nachgewiesen werden kann das es an der Reifenkombi lag.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 22:08
von g-spann
Also...ich hab hier was für die Zweitaktemmen gefunden...vielleicht ist es hilfreich...

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 6. August 2014 22:25
von muffel
Hallo Jens,

also, wenn Du möchtest, dann sende dem KBA eine Kopie des Fzg Scheins und Frage an, ob exakt für dieses Mopped eine Reifenfabrikatsbindung besteht. Schreiben dir die Herrschaften, dass es keine Bindung gibt, dann kannst Du mit diesem Schreiben bei der Zulassungsstelle vorstellig werden und den ungeliebten Satz austragen lassen.

Uwe

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 7. August 2014 14:05
von 1thor
oldiekurt hat geschrieben:Reifenbindung hin oder her, gibt es nicht für die ETZ 150, spielt also auch keine Rolle. Ich sehe das Problem woanders, nämlich bei den Felgen.
ETZ 150 Bj.90 hat serienmäßig vorn 1.60x18, hinten 1.85x16. Mindestbreite für 90/90-18 ist 1.85, für 110/80-16 mind. 2.15, oder hast du auf andere Felgen umgerüstet ?



hallo,
habe von Bridgestone die Freigabe für die ETZ 150 auf Felge 1.60x18 für den reifen bekommen.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 7. August 2014 15:34
von Klaus P.
Die tun alles um zu verkaufen,
ist wie im Puff 8) 8) 8)
Oder Politik, Verkaufspolitik

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 7. August 2014 15:59
von Luse
samasaphan hat geschrieben:Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.


unbestritten...dringend zu empfehlen...


Was passiert eigentlich, wenn ich Reifen verschiedner Hersteller auf einem Motorrad fahre, oder vorne Enduroreifen und hinten Straße? :nixweiss:

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 7. August 2014 16:25
von oldie
Ich hatte mal eine ETZ250 gekauft mit Heidenau K36 vorne und einem groben TKC 80 hinten.
Ich bin so 3 Jahre gefahren - passiert ist nix. (Weder beim TÜV noch auf der Straße).

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 7. August 2014 16:28
von g-spann
Ich hab auf der SR 500 im Winter hinten immer einen Enduroreifen drauf gehabt, ganz offiziell, weil nur die Größe eingetragen war...und...mit Typ sind wohl Radial- bzw. Diagonalreifen gemeint...

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 12. August 2014 09:57
von Martin H.
heizer2977 hat geschrieben:Ich hab doch geschrieben ob er das an nem gesetzestext festmachen kann weiß ich nicht und háb ich auch nicht gefragt.

Hat sich erledigt; aus dem Text von Samasaphan ergibt sich ja, daß es nicht so ist und Mischbereifung erlaubt ist.

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 24. März 2015 23:01
von Jena MZ TS
Hi. Hab 2,75 x 18 Vee Rubber vorn drauf. Ist der Radial oder Diagonal?
Ich mag hinten Mitas drauf machen und der ist Diagonal

Re: Reifen versch. Hersteller / Reifenbindung ?

BeitragVerfasst: 25. März 2015 13:06
von 711021N
Die Größe 2,75-18 ist immer Diagonal, egal von welchem Hersteller.