Ok, bei mir läuft das so, dass ich z. B. sage, ich habe hier eine Felge die eine Breite von yx hat.
Lt. Technisches Handbuch Motorradreifen sind auf dieser Felge auch die Reifenbreiten A B und C zugelassen/möglich.
Die hätte ich gerne eingetragen, ist das möglich ?
Voraussetzung ist aber, dass es vom Hersteller des Motorrades keine Reifenbindung gibt.
Da ich nur Karren von BMW (2V) und MZ (2T) habe, trifft das grundsätzlich zu.
So habe ich auch, als ich eine ES 250/2 wieder in Betrieb genommen habe, der SW war angebaut, den ww Eintrag bekommen.
Und für das Vorderrad auch möglich 3.00-16 o. 3.50-16 !
Etwas Argumentation ist manchmal nötig aber keine unmöglichen Forderungen zu stellen.
Ein Prüfer hat mir dann, weil er schon mal dabei war bei der BWM 2V G/S auch niederquerschnittige eingetagen.
Auf die Frage ob ein 19" vorne auch möglich ist, hat er kurz überlegt und dann gesagt, die Steet Fighter fahren ja auch so rum.
Ich hätte noch in petto gehabt, dass die ST das gleich Fahrwerk hat.
Ich muß noch hinzufügen, dass ich in solchen Fällen nur Prüfer aufsuche von denen ich Kenntnis habe,
dass sie zugänglich sind und willens sich Gedanken zu machen und zuhören wollen.
Die werden leider immer weniger, liegt das nun an derem engagement o. an der Hierarchie der Orga.
Gruß Klaus