von rausgucker » 26. Februar 2023 12:44
Hubraumänderungen sind eine ganz andere Baustelle - da geht es u.a. um die steuerliche Einstufung und Versicherung. Das gehört nicht hierher.
Einmal probiere ich es noch: Es ist ein Umbausatz für die TS 250/1, vom Werk, vom Hersteller des Motorrades. Mit allerlei EInbauvorschriften. Dass die Teile in diesem Umbausatz von der ETZ 250 etc. stammen, ist vollkommen klar, nichts wurde für die TS 250 extra gebaut. Aber das ist völlig unerheblich. Die Telegabel und das Getriebe der TS 250/1 sind auch in der ETZ drin, zu 100%.
Entscheidend ist, dass der Hersteller diesen Umbausatz exakt (und schriftlich) für die TS 250 zur Verfügung stellt bzw. verkauft, also eine Freigabe für diesen Typ gibt. Der Hersteller hat nirgendwo gesagt: Nehmen Sie Teile der ETZ und bauen SIe diese an die TS. Nein, der Hersteller hat zweifelsfei gesagt und geschrieben, nehmen SIe diesen Umbausatz - der für die TS 250 vom Werk aus vorgesehen ist. Der Hersteller hat NICHT gesagt oder gewarnt: Achtung, wer diesen Umbausatz verwendet, muss eien EIntragung vornehmen lassen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. NEIN, hat MZ niemals festgelegt, es war auch keine Vorführung auf dem VPKA erforderlich. Es wäre auch höchst ungewöhnlich, wenn der Hersteller einen Umbausatz aktiv verkauft, dessen Einbau zum Verlust der Betriebserlaubnis führt.
Es hat also nichts mit "Gott vertrauen..." zu tun, wenn man mit dem Umbau nicht zur DEKRA fährt, sondern es ist nicht zwingend erforderlich. Wer sich aber besser fühlt, da alles zum Prüfer zu bringen - macht es, es ist kein Problem. Ich habe die Stahlflex-Bremsleitungen an meinen ETZen auch eintragen lassen ... obwohl es niemals jemanden interessieren wird. Da die Stahlflex aber eben nicht original ist, hat mein Prüfer es einfach gemacht, kein Thema.
Fuhrpark: 3 X ETZ 250 komplett, 3 x komplett in Teilen ;)