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P-J hat geschrieben:Vorschrift ab irgendwann 88.
CJ hat geschrieben: Außerdem ist bei der ETZ das Bremslicht Teil der Betriebserlaubnis und nicht ohne weiteres einfach wegzulassen.
P-J hat geschrieben:CJ hat geschrieben: Außerdem ist bei der ETZ das Bremslicht Teil der Betriebserlaubnis und nicht ohne weiteres einfach wegzulassen.
Bei Scheibenbremse wird das wohl so sein aber bei der Trommelbrmse wirds schwierig Bremsankerplatten mit Schaltern zu finden. Da wird das sicher kein Bestandteil der Betriebserlaubnis sein. Ich hab bisher noch nie sone Platte in Natura gesehen.
Mundharmonika hat geschrieben:Also den Mikrotaster kann man Problemlos im Bremshebel nachrüsten. Selber schon gemacht.
Einfach das passende Loch mit Gewinde im Bremshebel bohren und den Mikrotaster versenken und fertig. Den Rest nach Schaltplan.
Was dran ist muss auch funktionieren. Heißt, sind beide Kontakte vorhanden muss das Bremslicht bei Auslösung beider leuchten. Ist nur der hinten dran muss der auslösen. Ganz einfach.Joschi1977 hat geschrieben:Ich habe 2 ETZ 250...beide Baujahr 1983...eine war noch original und die andere nicht. Bei der originalen war der Bremslichtschalter auf der Ankerplatte schon vorhanden bei der verbastelten war keiner verbaut.
Du hast dich schon verständlich ausgedrückt. Wenn nur ein Kontakt vorhanden ist (Fußbremse), dann muss der funktionieren. Vorne muss kein zusätzlicher Kontakt angebracht sein, EIN Bremslichtschalter ist ausreichend. Ist aber zusätzlich vorne ein Kontakt vorhanden, dann muss der ebenfalls funktionieren. Beide Motorräder sind also TÜV-fähig, eins mit zwei Bremslichtschaltern und das andere mit einem Bremslichtschalter. Nur funktionieren müssen sie.Joschi1977 hat geschrieben:Ich hab mich etwas falsch ausgedrückt....bei der 2. Maschine war kein Schalter verbaut, weil es auch keine Möglichkeit gibt. Das Loch für den Schalter ist nicht vorhanden.
CJ hat geschrieben:....
@Luzie: Was der dänische Prüfer so treibt sollte den deutschen Kollegen nur bedingt interessieren. Und um DDR-Recht ging's hier auch nicht. Auch wenn es in der konkreten Frage keinen Unterschied zum aktuellen Recht gibt.
P-J hat geschrieben:Langer Rede, kurzer Sinn, kein Schalter, EZ vor 88, brauchste nicht, fedisch.
CJ hat geschrieben:Streiche noch "EZ vor 88" und du hast es.
P-J hat geschrieben:Langer Rede, kurzer Sinn, kein Schalter, EZ vor 88, brauchste nicht, fedisch.
samyb hat geschrieben:Auch nicht in so einer schönen HOLZ-Kiste verpackt?
Joschi1977 hat geschrieben:Ich habe 2 ETZ 250...beide Baujahr 1983...eine war noch original und die andere nicht. Bei der originalen war der Bremslichtschalter auf der Ankerplatte schon vorhanden bei der verbastelten war keiner verbaut.
Klaus P. hat geschrieben:Es gab auch Handbremshebel für die Trommel die hatten im Gelekstück ein Innengewinde für einen Bremslichtschalter.
Gruß Klaus
Christof hat geschrieben:Die ersten ETZ 250 hatten teilweise noch den Schalter in der vorderen Ankerplatte, aber nicht alle hatten diesen. Die Version mit Scheibenbremse hatte dagegen immer einen Mikroschalter am Handhebel. Der Schalter am Handhebel der Trommelbremse kam erst um 1987 auf. Erst ab dann hatten alle MZ vorn einen Schalter.
ES-Rischi hat geschrieben:Ich hatte gehofft, dass mal einer so einen Handbremshebel mit Mikrotaster - Gewinde abbildet und weiß ab wann es diese gab
Klaus P. hat geschrieben: ...
@ Luzi,
die Bremse kenne ich doch.
Gruß Klaus
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