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Moderator: Moderatoren
Joker hat geschrieben:Gewaltig ist des Schlossers Kraft,
wenn er mit Verlängerung schafft
Galilool hat geschrieben:Ich kanns nur immer wieder sagen, Petitionen auf change.org bringen gar nichts.
Ysengrin hat geschrieben:Ist das ein Problem, das in der Praxis eine Rolle spielt? Oder ein theoretisches "Lass mal einen Unfall passieren, dann ist der Teufel los"-Problem?
Ich bin in 20 Jahren mehr oder weniger intensiven Motorradfahrens erst einmal in eine Polizeikontrolle gekommen (bin geblitzt worden) und da hat sich niemand für mein Motorrad oder die Reifen interessiert.
Robert K. G. hat geschrieben:Ich führe nicht mal einen Führerschein, noch Papiere mit mir. Zum Ausweisen reicht auch mein Dienstausweis. Gut investierte 15 € in einer Verkehrskontrolle.
Gruß
Robert
Der Sterni hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Ich führe nicht mal einen Führerschein, noch Papiere mit mir. Zum Ausweisen reicht auch mein Dienstausweis. Gut investierte 15 € in einer Verkehrskontrolle.
Gruß
Robert
Fahrzeugscheine sind bei ner Kontrolle in vollem Wortlaut digital einsehbar...
Robert K. G. hat geschrieben: … Mit dummstellen lief es bis jetzt immer am Besten. 😉
Gruß
Robert
holger999 hat geschrieben:https://www.change.org/p/r%C3%BCcknahme-der-gesetzlichen-regelung-zur-reifeneintragung-bei-motorr%C3%A4dern-mit-abe
Ysengrin hat geschrieben:Ich hab mal meine Papiere durchgeschaut, da stehen überall Zoll-Angaben ohne Herstellername drin.
Wenn ich da einen passenden, aktuellen Heidenau/Mitas/Bridgestone etc. fahre, der die klassischen Zoll-Dimensionen hat, dann ändert sich gar nichts, korrekt?
Dieter hat geschrieben:Ich schreib es dann auch hier noch einmal.
Bei meiner VX steht in der Betriebserlaubnis ein konkreter Reifen mit Angabe der Größen, des Herstellers und der genauen Bezeichnung. Nur diesen darf ich eigentlich fahren. Wenn sich darin etwas ändert muss es eingetragen werden. Also selbst wenn die Größe und der Hersteller gleich sind und sich nur die Reifenbezeichnung ändert muss dies jetzt eingetragen werden. Und zwar konkret mit Reifengröße, Hersteller und Modell. Allerdings nur bei Mopeds mit der alten deutschen Zulassung. Bei der neuen europäischen Zulassung sieht das wieder einfacher aus.
...
Gruß
Dieter
starke136 hat geschrieben:Erfragen Details bitte bei deiner zuständigen Prüfstelle.
So wie ich es lese, darf nach neuer Regelung die Reifendimension gefahren werden, welche in den Papieren des Fahrzeuges steht. Nirgends steht, dass es KEIN anderer Hersteller sein darf.
Dies gilt sowohl für alt als auch für Neufahrzeuge.
Andere Dimensionen müssen eingetragen werden, auch wenn es eine Reifenfreigabe gibt.
Weder im Zulassungsbescheinigung Teil I noch Teil II stehen bei meiner TS steht ein Reifenhersteller, auch bei meiner Honda nicht.
-- Hinzugefügt: 20. Oktober 2024 09:37 --
Es heißt immer das gleiche, andere Reifendimensionen und/oder andere Reifenbauart abweichend von den Papieren bedarf ab dem neuen Jahr eine Eintragung.
flotter 3er hat geschrieben:Boah eh... Also in guter, deutscher Tradition - wenn etwas unkompliziert war, muss das nicht so bleiben...
starke136 hat geschrieben:Na klasse....Pneumant macht doch aber gar nix mehr 😂
daniman hat geschrieben:Also jetzt nochmal zum Mitschreiben.
Konkretes Beispiel: Motorrad XS 650, Bj. 1976, eingetragen vorne: 3,25-H19, hinten 4.00-H18. Keine Hersteller erwähnt, nur die beiden Reifengrößen.
Unter -K- in der ZB1 kein Eintrag bzgl. ABE.
Kann man jetzt alle Reifen in den genannten Größen fahren oder nicht?
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