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Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 19. April 2025 23:30
von MHL-Jürgen
Hallo in dieser Runde,

euer Schwarmwissen ist gefragt. Ab 01.01.2025 gibt es ja die neue Verordnung über die fahrbaren Reifen.
Ich habe mir ein paar Videos angeguckt und nun weiß ich noch weniger wie vorher und ich glaube, es geht vielen so.
- Was genau war die Fabrikatbindung?
- Es gibt Unterschiede bezüglich EU und Nicht EU Zulassung. in meiner Zulassung fehlt die lange Nummer (eD.......) Also zählen die MZ nicht
als EU Zulassung?
- Was bzw. wie muß es in der Zulassung stehen, das man Reifen von mehreren Herstellern fahren darf, bei Einhaltung der in der Zulassung
stehenden Reifenabmessung, Geschwindigkeitsindex und Lastindex?

Grüße

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 08:08
von Fit

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:38
von Enz-Zett
Das hier dürfte zielführender sein als die Online-Petition:

viewtopic.php?f=76&t=97379

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:41
von MHL-Jürgen
Es wird soviel im Netz darüber geschrieben und auch gleichzeitig über eine große Verwirrung gesprochen. Ich habe auch einiges gelesen und weiß es immer noch nicht. Ich bin also nicht der einzigste, der es nicht versteht.
Hat denn niemand hier eine Art "Tabelle oder Übersicht" wo man zweifelsfrei ablesen kann, was für die entsprechenden Motorräder gilt?

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:53
von Dieter
Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Gruß
Dieter

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:56
von MHL-Jürgen
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Gruß
Dieter


Hallo Dieter... Du meinst, wenn die Reifendimentionen incl. Last- und Geschwindigkeitsindex laut Zulassung eingehalten werden, ist der Reifen legal den ich fahre und unabhängig vom Reifenhersteller?
Grüße

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 09:58
von Enz-Zett
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!

Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".

Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 10:05
von Dieter
MHL-Jürgen hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Gruß
Dieter


Hallo Dieter... Du meinst, wenn die Reifendimentionen incl. Last- und Geschwindigkeitsindex laut Zulassung eingehalten werden, ist der Reifen legal den ich fahre und unabhängig vom Reifenhersteller?
Grüße



Genau so. Und nicht von irgendwelchen kruden Aussagen verwirren lassen. Es gibt leider auch einige Prüfer die das Thema missverstehen. Bei meiner ETZ hat das Amt bei der letzten Änderung auch eine soche Fabrikatsbindung laut Hersteller eingetragen. Und das, obwohl es eine solche nie gegeben hat.
Auf die Diskussion bin ich schon gespannt..


Gruß
DIeter

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 10:36
von MHL-Jürgen
Dieter hat geschrieben:
MHL-Jürgen hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Gruß
Dieter


Hallo Dieter... Du meinst, wenn die Reifendimentionen incl. Last- und Geschwindigkeitsindex laut Zulassung eingehalten werden, ist der Reifen legal den ich fahre und unabhängig vom Reifenhersteller?
Grüße



Genau so. Und nicht von irgendwelchen kruden Aussagen verwirren lassen. Es gibt leider auch einige Prüfer die das Thema missverstehen. Bei meiner ETZ hat das Amt bei der letzten Änderung auch eine soche Fabrikatsbindung laut Hersteller eingetragen. Und das, obwohl es eine solche nie gegeben hat.
Auf die Diskussion bin ich schon gespannt..


Gruß
DIeter


Prima, Danke das ist mal eine direkte positive Aussage. Ich lese mal mit, welche Diskussionen noch kommen.
Frohe Ostern
Grüße

-- Hinzugefügt: 20. April 2025 10:45 --

Enz-Zett hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!

Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".

Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.


Genau diese Verwechselung ist auch ein Teil der allgemeinen Verwirrung. Z.B. unser aller Hersteller Pneumant gibt es ja nicht mehr. Die meisten fahren jetzt Heidenau, wie ich auch. Sind die OK?

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 10:53
von zweitakt
Enz-Zett hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!

Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".

Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.


Da würde ich ihn zuerst einmal darauf hinweisen, daß die Typgenehmigung keine Fabrikatsbindung enthält, also auch nicht mit bestimmten Fabrikaten geprüft wurde.
Wenn das nicht hilft, würde ich ihn auf das Regelwerk für HUs hinweisen.
Wenn auch das nicht hilft würde ich ihm den Prüfauftrag entziehen und seiner Prüforganisation Mitteilung machen.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 11:52
von siggi_f
Hier:
PDF vom ADAC

Steht's völlig ausführlich.
In Kürze:
- EU Zulassung ab ~ BJ 2000 kein Problem mit den Fabrikaten.
- Nationale Zulassung bis ~ 1990 auch kein Problem, da in der Betriebserlaubnis ( s.a. alter Fzg. Brief) keine Fabrikate eingetragen.
- Nationale Zulassung dazwischen: kommt drauf an, Ursprungs BE einsehen.

Die Jahre sind Daumenwerte, es gab Übergangsfristen.
Die Formulierung "Reifenfabrikate Bindung gemäss BE beachten" wurde inflationär und eventuell völlig Sinnfrei in den Papieren aufgenommen. Egal wie: nix in der BeE, nix zu beachten. Ist was in der BE hat der Bock leider keine Zulassung mehr. Heißt : es gibt einen Schrieb vom Fzg. Hersteller, der das als obsolete deklariert (siehe Suzuki) geht ein kurzer Weg. Rückt der Hersteller so was nicht raus oder es gibt ihn nicht mehr: Einzelabnahme nach $21.
Erst dann ist auch wieder legal eine HU möglich.
Wie das speziell mit den ex-DDR Herstellern ist weiss ich nicht, will sagen, welche BE da zieht. Grade die letzten MZen oder frühen MuZen fallen ev. in die Übergangfristen.

VG
Siggi

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 11:53
von MHL-Jürgen
zweitakt hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!

Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".

Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.


Da würde ich ihn zuerst einmal darauf hinweisen, daß die Typgenehmigung keine Fabrikatsbindung enthält, also auch nicht mit bestimmten Fabrikaten geprüft wurde.
Wenn das nicht hilft, würde ich ihn auf das Regelwerk für HUs hinweisen.
Wenn auch das nicht hilft würde ich ihm den Prüfauftrag entziehen und seiner Prüforganisation Mitteilung machen.


Mir geht es darum, ich fuhr bisher immer Heidenau 3,50x16 K33. Zu DDR Zeiten hatten wir ja Pneumant drauf. Haben diese Reifen nun eine Genehmigung für mich? Oder gibt es irgend eine "Kleingedruckte oder versteckte" Kennziffer auf dem Reifen im Bezug auf Fahrbahrkeit,Nutzbarkeit, Genehmigung wie es auch immer genannt wird?

-- Hinzugefügt: 20. April 2025 11:57 --

siggi_f hat geschrieben:Hier:
PDF vom ADAC

Hallo siggi, genau da liegt meine Verwirrung, in den alten DDR Herstellern. Mein TS250 ist Baujahr 1974.

Steht's völlig ausführlich.
In Kürze:
- EU Zulassung ab ~ BJ 2000 kein Problem mit den Fabrikaten.
- Nationale Zulassung bis ~ 1990 auch kein Problem, da in der Betriebserlaubnis ( s.a. alter Fzg. Brief) keine Fabrikate eingetragen.
- Nationale Zulassung dazwischen: kommt drauf an, Ursprungs BE einsehen.

Die Jahre sind Daumenwerte, es gab Übergangsfristen.
Die Formulierung "Reifenfabrikate Bindung gemäss BE beachten" wurde inflationär und eventuell völlig Sinnfrei in den Papieren aufgenommen. Egal wie: nix in der BeE, nix zu beachten. Ist was in der BE hat der Bock leider keine Zulassung mehr. Heißt : es gibt einen Schrieb vom Fzg. Hersteller, der das als obsolete deklariert (siehe Suzuki) geht ein kurzer Weg. Rückt der Hersteller so was nicht raus oder es gibt ihn nicht mehr: Einzelabnahme nach $21.
Erst dann ist auch wieder legal eine HU möglich.
Wie das speziell mit den ex-DDR Herstellern ist weiss ich nicht, will sagen, welche BE da zieht. Grade die letzten MZen oder frühen MuZen fallen ev. in die Übergangfristen.

VG
Siggi


-- Hinzugefügt: 20. April 2025 12:52 --

Mir geht es darum, ich fuhr bisher immer Heidenau 3,50x16 K33. Zu DDR Zeiten hatten wir ja Pneumant drauf. Haben diese Reifen nun eine Genehmigung für mich? Oder darf ich nach der neuen Verordnung auch Michelin, Continental fahren?

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 14:50
von siggi_f
MHL-Jürgen hat geschrieben:
zweitakt hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!

Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".

Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.


Da würde ich ihn zuerst einmal darauf hinweisen, daß die Typgenehmigung keine Fabrikatsbindung enthält, also auch nicht mit bestimmten Fabrikaten geprüft wurde.
Wenn das nicht hilft, würde ich ihn auf das Regelwerk für HUs hinweisen.
Wenn auch das nicht hilft würde ich ihm den Prüfauftrag entziehen und seiner Prüforganisation Mitteilung machen.


Mir geht es darum, ich fuhr bisher immer Heidenau 3,50x16 K33. Zu DDR Zeiten hatten wir ja Pneumant drauf. Haben diese Reifen nun eine Genehmigung für mich? Oder gibt es irgend eine "Kleingedruckte oder versteckte" Kennziffer auf dem Reifen im Bezug auf Fahrbahrkeit,Nutzbarkeit, Genehmigung wie es auch immer genannt wird?

-- Hinzugefügt: 20. April 2025 11:57 --

siggi_f hat geschrieben:Hier:
PDF vom ADAC

Hallo siggi, genau da liegt meine Verwirrung, in den alten DDR Herstellern. Mein TS250 ist Baujahr 1974.

Steht's völlig ausführlich.
In Kürze:
- EU Zulassung ab ~ BJ 2000 kein Problem mit den Fabrikaten.
- Nationale Zulassung bis ~ 1990 auch kein Problem, da in der Betriebserlaubnis ( s.a. alter Fzg. Brief) keine Fabrikate eingetragen.
- Nationale Zulassung dazwischen: kommt drauf an, Ursprungs BE einsehen.

Die Jahre sind Daumenwerte, es gab Übergangsfristen.
Die Formulierung "Reifenfabrikate Bindung gemäss BE beachten" wurde inflationär und eventuell völlig Sinnfrei in den Papieren aufgenommen. Egal wie: nix in der BeE, nix zu beachten. Ist was in der BE hat der Bock leider keine Zulassung mehr. Heißt : es gibt einen Schrieb vom Fzg. Hersteller, der das als obsolete deklariert (siehe Suzuki) geht ein kurzer Weg. Rückt der Hersteller so was nicht raus oder es gibt ihn nicht mehr: Einzelabnahme nach $21.
Erst dann ist auch wieder legal eine HU möglich.
Wie das speziell mit den ex-DDR Herstellern ist weiss ich nicht, will sagen, welche BE da zieht. Grade die letzten MZen oder frühen MuZen fallen ev. in die Übergangfristen.

VG
Siggi


-- Hinzugefügt: 20. April 2025 12:52 --

Mir geht es darum, ich fuhr bisher immer Heidenau 3,50x16 K33. Zu DDR Zeiten hatten wir ja Pneumant drauf. Haben diese Reifen nun eine Genehmigung für mich? Oder darf ich nach der neuen Verordnung auch Michelin, Continental fahren?

Gefühltes Wissen: Es ist wurscht, was Du für ne Pelle fährst, solange die Grösse eingetragen ist. Schmeiß zur Sicherheit aber einen Blick in die BE.
Bzw. Lass schmeissen.

VG
Siggi

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 16:30
von waldi
Was mach ich denn nun mit der alten Kawa wo noch die alten Reifenbezeichnungen stehen? Mir ist das mittlerweile Wurst. Ich fahre einfach. Das ist doch alles nur Geldmacherei und eine Verarsche vom Feinsten.

Lg. Mario
Ps. Das einzige was ich noch mache, ich werde den 180er Schlappen bei der CBR Eintragen lassen und wenn das nix wird, kommt halt nen 170er drauf und fertig.
Pps. Woher soll ich denn Wissen was in der Be steht.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 16:36
von Fit
Wie im anderen Threat....

Meine Reifen haben die Größe die in der Zulassung steht und die haben/hatten eine Freigabe vom Hersteller. Wie die ganzen 20 Jahre zuvor.

So! Ich fahre damit. Punkt und ENDE!

Wenn ein Beamter damit bei einen Kontrolle ein Problem hat, möge er mir bitte (und das meine ich nicht ironisch!) vor Ort erklären was ich ändern respektive machen soll. Das vorauseilende Gehorsam geht hier nicht, weil ich gar nich weiß was die EU von mir will.... :cry:

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 16:55
von waldi
Fit hat geschrieben:Wie im anderen Threat....

Meine Reifen haben die Größe die in der Zulassung steht und die haben/hatten eine Freigabe vom Hersteller. Wie die ganzen 20 Jahre zuvor.

So! Ich fahre damit. Punkt und ENDE!

Wenn ein Beamter damit bei einen Kontrolle ein Problem hat, möge er mir bitte (und das meine ich nicht ironisch!) vor Ort erklären was ich ändern respektive machen soll. Das vorauseilende Gehorsam geht hier nicht, weil ich gar nich weiß was die EU von mir will.... :cry:

Recht hast Du und so werde ich das auch machen. Wie kann sich eine Eu oder selbst nen Graukittel herausnehmen was ein Reifenhersteller ausgiebig auf Rennstrecke, Strasse usw. Getestet hat. Klar, eine Runde auf dem Hof ersetzt alles. :ja:

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 17:30
von Matthias-Aw
Ich hatte letztes mal einen "problematischen" Prüfer. Hielt sich penibel an alle Vorschriften. Heidenau wollte er nicht weil in der Werksbescheinigung Pneumant stand. Musste auch alles in Papierform sein. Also nach Hause Goggle und Drucker angeschmissrn und zur Nachkontrolle. Auf irgendeinen anderen Zettel stand "Heidenau (früher Pneumant)" und das fand er für ausreichend.

Also mein Fazit im Digitalzeitalter...Ich nehme alles ausgedruckt mit.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 18:02
von siggi_f
Hat keinen Zweck auf die EU zu schimpfen, das hat uns das nationale Zulassungsverfahren vor 30 Jahren eingebrockt. Mit EU Zulassung ist man fein raus. Warum man derzeit dazu über gegangen ist fixe Reifenfabrikate einzutragen hab ich auch noch nicht mitbekommen, in den 1980er Jahren gab's das jedenfalls noch nicht.

Der Umgang mit diesen Vorschriften ist Jedem selbst überlassen, selbstverständlich. Ich habe es nur so verstanden, das es mit "aktiver" Fabrikatsbindung keine HU mehr geben kann. Klar, man kann auf nen blinden Prüfer hoffen.
Stichwort Reifenfreigabe vom Reifenhersteller: diese durften nie Freigaben für bestimmte Fahrzeuge ausstellen, obwohl es Jahrzehnte so gelebt wurde. Diese Freigaben darf nur der Fahrzeughersteller oder halt ein Prüfer ausstellen. Es gibt mittlerweile auch nur noch Serviceempfehlungen von den Reifenherstellern statt Freigaben. Wird seinen Grund haben.

VG
Siggi

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 19:34
von Mainzer
Diese Herstellerbindungen sind eh ein deutscher Sonderweg. Angeblich, weil in Deutschland deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Ausland (Stichwort unbegrenzte Autobahn).

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 20. April 2025 20:31
von Enz-Zett
siggi_f hat geschrieben:Warum man derzeit dazu über gegangen ist fixe Reifenfabrikate einzutragen hab ich auch noch nicht mitbekommen, in den 1980er Jahren gab's das jedenfalls noch nicht.
Da spielt es eine Rolle, dass Reifen gleicher Dimension, aber unterschiedlicher Typ/Hersteller, im Detail doch andere Dimensionen haben können. Früher, als immer genügend Platz war zwischen Reifen, Schutzblech, Gabel/Schwinge, war das egal. Man brauchte den Platz, weil es noch viel Dreck auf der Straße gab.
Später wurden dann wenige Millimeter Abstand als ausreichend angesehen. Bei unterschiedlichen Profilen auf dem Markt können (und sind wohl auch im Einzelfall) die zu wenig gewesen sein.

Ich hatte es mal, dass ein Reifen sich am Kotflügel aufgerafelt hat. Bis er geplatzt ist. Glücklicherweise bei gemächlicher Geschwindigkeit auf der Landstraße...

Mainzer hat geschrieben:Angeblich, weil in Deutschland deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Ausland (Stichwort unbegrenzte Autobahn).
Was ein ernstzunehmender Grund ist. Entgegen den üblichen Autoreifen (Radialreifen) sind Motorradreifen üblicherweise noch Diagonalreifen oder eine Mischbauform (Bias Belt), die abhängig von Druck und/oder Geschwindigkeit noch deutlich ihre Kontur ändern können.

Trifft bei alten 2Takt-MZen sicher nicht zu - aber die können auch nicht als Standard für die deutsche Gesetzgebung herhalten.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 10:25
von Matze_2
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.

Gruß
Dieter

Bei meiner ETZ, sie war seit der Wiedervereinigung nie zugelassen, wurde Reifenfabrikat und Dimension eingetragen, heißt für mich, nur das darf ich (lt Aussage der ZuLaSt) fahren, oder eben eine erneute Vorstellung beim TÜV.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 13:29
von Enz-Zett
Korrekt. Wenn ein Fabrikat drin steht, darf nur das gefahren werden. Jedes andere Fabrikat müsste mit Einzelabnahme eingetragen werden. Da war der Prüfer bei der Erstabnahme (?) wohl übergenau - und mit dem Vorschlag für den Eintragungstext schlampig.
Hier würde es sich sehr lohnen, mit Bezug auf die Typgenehmigung die Fabrikatsbindung streichen zu lassen.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 18:07
von Matze_2
Im "Westen" war sie nie zugelassen, das ergab die Abfrage der Zulassungsstelle. Vielleicht könnte man das streichen lassen, aber wie zickig die das nehmen, ich habe den Drops brav gelutscht.
Mittlerweile ärgert es mich, mal sehen ob ich da mal Anfrage.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 18:41
von Chrissy110
Kann nur allgemein sprechen.
Meine Skorpion Tour Bj.'98 hat die Reifengröße/Dimension drauf wie eingetragen.Im Schein steht zusätzlich "Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten".
Weil ich aber auch kein Wort der neuen Verordnung verstanden habe bin ich zu meinem TÜV Prüfer des vertrauens und habe nachgefragt.
Er meinte solang ich die Größe drauf habe wie in den Papieren geschrieben ,ist das für ihn ok.Will ich wirklich auf nummer sicher gehen,weil ich Angst vor irgendeiner Kontrolle habe,dann könnt ich noch den Reifenherrsteller meiner jetzigen Reifen kontaktieren und mir was schicken lassen,dass ich die Reifen fahren darf.

Vielleicht ist es generell sinnvoll ,einfach mit dem Fahrzeugschein seinem TÜV Prüfer einen Besuch abzustatten.Denn wer sollte es sonst wissen,wenn nicht er.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 19:13
von Dieter
Das ist ja leider das Problem. Der eien Prüfer sagt so, der andere anders. Letztes Jahr im Herbst bin ich mit meiner VX auch an einen solch Prüfer bei der GTÜ getroffen. Hat mich dann gleich 250 Euro gekostet. Bei der nächsten Prüfung mit der Skorpion meiner Tochter bei der Dekra war das dann wieder kein Thema. Wenn du einen Prüfer findest der die Reifenbindung austrägt bist du wahrscheinlich auf der sichereren Seite.

Gruß
Dieter

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 19:28
von Chrissy110
Ich habe immer ein gleichen Prüfer.
Hatte aber erst 2024 TÜV und somit ist in meinen Papieren jedenfalls noch nichts geändert.Er sagte auch nicht das was ausgetragen werden muss 🤔
Ich habe noch im Buch folgendes zu den Herstellervorgaben der Skorpion gefunden.
Ob die Hersteller genau diese in der Tabelle stehenden Reifen noch verkaufen weiß och allerdings nicht.
Ansonsten denke ich, das man mit der Skorpion nur diese fahren dürfte.
Ich habe aktuell die Mitas Sport Force+ drauf 🤷‍♀️

-- Hinzugefügt: 21. April 2025 19:29 --

Bild

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 21. April 2025 20:18
von Enz-Zett
Matze_2 hat geschrieben:Im "Westen" war sie nie zugelassen, das ergab die Abfrage der Zulassungsstelle.

Das spielt nicht die Rolle, ob sie mal im Westen, im Osten, im Norden, Süden oder in der Mitte zugelassen war.
Mein Kenntnisstand ist, dass auch eine ETZ in der Typgenehmigung keine Fabrikatsbindung hat. Dass doch eine Fabrikatsbindung eingetragen wurde, verstehe ich so dass mal eine "Vollabnahme" gemacht wurde und der Prüfer das Fabrikat eingetragen hat was er bei der Prüfung gesehen hat.

Den Standardsatz im Feld 22 gibt es inzwischen pauschal und überall bei jeder Neuausstellung einer ZB1.

Um Missverständnisse auszuschließen - ist die Fabrikatsbindung mit in Feld 15.1 und 15.2 eingetragen? Oder in Feld 22 mit Zuordnung "zu 15.1 und 15.2"?

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 05:24
von Mainzer
Chrissy110 hat geschrieben:Ich habe noch im Buch folgendes zu den Herstellervorgaben der Skorpion gefunden.
Ob die Hersteller genau diese in der Tabelle stehenden Reifen noch verkaufen weiß och allerdings nicht.
Ansonsten denke ich, das man mit der Skorpion nur diese fahren dürfte.
Ich habe aktuell die Mitas Sport Force+ drauf 🤷‍♀️


Obacht geben, Betriebsanleitung != Betriebserlaubnis, auch wenn es ähnlich klingt.
Nur zweitere ist relevant und dir als Endverbraucher üblicherweise nicht zugänglich.
Mein KÜS-Prüfer hat mir die von der California gezeigt, das sind etliche Seiten.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 11:57
von Andre_As
Hallo Zusammen,
hab die Kawa W650 einer freundin getüvt.
Hier war auch der inflationäre Zusatz mit der BE im Schein eingetragen.
Ursprünglisch hatte die W650 wohl auch eine Herstellerbindung, die aber Mitlerweile von Kawasaki aufgehoben wurde, da es die besagten Reifen schon lange nicht mehr gibt.
Wir konnten den Zusatz im Schein dann vom TüV Austragen lassen und haben bei der Zulassungsstelle einen neuen ausstellen lassen.
Hat zusammen ca. 50 Euronen gekostet.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 14:59
von Tigerente
Moin,
ich habe bei meiner TS HuFu nach Recherche bei der DEKRA den ominösen Satz ebenfalls austragen lassen. MZ hatte nie eine Reifenfabrikatsbindung bei der kleinen TS vorgeschrieben / vorgesehen.

Die ehemalige Freewind meiner BEVA war z.B. eine Sonderlocke. Wurde sie gleich mit 48 PS geordert und zugelassen, gab es eine Reifenfabrikatsbindung.
Als gedrosselte 34 PS Version gab es keine Reifenfabrikatsbindung, auch nicht nach Entdrosselung auf 48 PS. Aber die ist eh Geschichte...

Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 16:44
von alexander
$matches[2]
ö
Mainzer hat geschrieben:Diese Herstellerbindungen sind eh ein deutscher Sonderweg. Angeblich, weil in Deutschland deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Ausland (Stichwort unbegrenzte Autobahn).

dann sollte das erst ab 126ccm gelten.
—————————————————————————
(baujahr 2002)
ich gehe davon aus dass ich fahren kann was ich will solange das draufsteht was in der betriebserlaubnis angegeben ist.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 19:25
von Enz-Zett
Enz-Zett hat geschrieben:Dass doch eine Fabrikatsbindung eingetragen wurde, verstehe ich so dass mal eine "Vollabnahme" gemacht wurde und der Prüfer das Fabrikat eingetragen hat was er bei der Prüfung gesehen hat.

Noch zur Klärung/Vervollständigung der Informationen: Hier wurde eine zusätzliche Reifengröße eingetragen, die Fabrikatsbindung gilt nur für diese eine Größe. Für die Serienbereifung gilt nach wie vor: keine Fabrikatsbindung.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 21:16
von Der Sterni
@alexander
Was du da als Scan hast ist nicht die Betriebserlaubnis, sondern nur ein Auszug derer.
Die originale BE umfasst je nach Fahrzeug ganze Ordner.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 22. April 2025 21:47
von berndy
https://press.bridgestone-emea.com/de/n ... radreifen/

Interresant ist, was Bridgestone zu dem Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" schreibt.

Ich finde, mit der Neuregelung wird in Deutschland wieder über das Ziel hinaus geschossen und etwas hineininterpretiert, was mit der Bestimmung gar nicht beabsichtigt war.

Warum sollte sich durch eine neue Verordnung plötzlich die Fahrsicherheit eines Motorrades über Nacht ändern? Bis 31.12.2024 war es ok, ab 01.01.2025 ist die Betriebserlaubnis erloschen am selben Fahrzeug mit derselben Ausrüstung, über Nacht, einfach so?? Warum?

Es gibt ja Motorräder die es mit EG-BE und absolut baugleich mit nationaler Zulassung gibt. Warum sollte es beim einen zum Erlöschen der BE führen und beim anderen nicht? Das entbehrt jeglicher Logik.

Ich befürchte, da müssen sich unsere ständig überlasteten Gerichte auch wieder mit befassen.

Das hilft niemandem weiter, kostet nur Geld und Arbeit, sicherer wird es dadurch aber nicht.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 02:40
von alexander
Der Sterni hat geschrieben:@alexander
Was du da als Scan hast ist nicht die Betriebserlaubnis, sondern nur ein Auszug derer.
Die originale BE umfasst je nach Fahrzeug ganze Ordner.


Hm🤔, interessant.
Wie hab ich dann dieses Dokument zu verstehen?
- liegt hiet als original vor
- besteht nur aus diesem blatt. (rückseite oben)
- sieht abgeschlossen aus und nicht wie ein teil von …. .
kann es sein dass du typgenehmigung meinst?
resp. das was der hersteller oder der importeur dem kba vorlegen muss?
auf dessen grundlage dann die BE erteilt wird?

-- Hinzugefügt: 23.04.2025, 02:55 --

berndy:

wenn sich was als falsch oder gefährlich herausstellt wird es geändert.
da gibts dann nen stichtag und ab dem ist es „plötzlich“.

HIER drängt sich mir aber auch auf dass bezuglose regelwut am werke war. die behörde sich permanent selbst legitimieren will/ muss.
(da wo sicherheit gebraucht würde ist sie oft nicht herstell-/ erreichbar. also versucht man auf nebenkriegsschauplätzen zu glänzen. ist im stübl ja auch leichter als „auf der strasse“)

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 09:43
von Konstantin
Bei meiner ETZ 251 sind Gott sei Dank nur die Reifengrößen in mehreren Varaianten eingetragen. Das sollte doch so der Standard für diesen Motorradtyp sein...
Vorne 2,75-18R; 3,00-18R oder 90/90-18S
Hinten 3,50-16R; 3,25-16R oder 110/80-16

Reifen etz 251.jpg

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 10:21
von Fit
Da steht, wie bei allen: Reifenfabrikatsbindung gemäß BE

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 17:11
von Bambi
Genau wie Fit sagt: DAS ist der K(n)ackpunkt!

Und was Alexander hier so ungefähr vermutet ist richtig:

alexander hat geschrieben:kann es sein dass du typgenehmigung meinst?
resp. das was der hersteller oder der importeur dem kba vorlegen muss?
auf dessen grundlage dann die BE erteilt wird?


Was steht in der ursprünglichen Betriebserlaubnis aufgrund derer der Hersteller bzw. Importeur das jeweilige Fahrzeug in Verkehr bringen darf? Der 'Urmeter' für das Modell quasi. Wenn dort nur Größe der Reifen und kein Fabrikat oder gar Modell genannt wird kann man Reifen in diesen Größen mit passendem Geschwindigkeits- und Last-Index fahren. Dann läuft der Satz 'Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten' nämlich ins Leere. Dank der 'umfassenden' Schulung aller Beteiligten (von der Zulassung über die Prüfer bis zur Rennleitung bei der Kontrolle am Straßenrand) liest das (bis hin zum Besitzer/Fahrer) jeder anders und interpretiert es eben abweichend. Vielleicht auch ich - ich habe nämlich auch nur bisheriges Verständnis der Regelung zum Besten gegeben.
Wobei dann schon noch Spezialitäten zu beachten sind: so sind die meisten Enduro-Reifen durch die spezielle Profilgestaltung breiter und dicker als ein Straßenreifen der gleichen Größe ... oder ein vorne montierter Hinterreifen ist entgegen der Laufrichtung für's Hinterrad zu montieren ... gibt bestimmt noch mehr ...
Schöne Grüße, Bambi

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 18:20
von Dieter
Noch einmal. Für die MZ 2-Takter gibt es vom Hersteller. MZ, keine Reifenfabrikatsbindung. Der Satz ist also schwachsinn und verwirrt nur. Das haben sie mir bei der Eintragung der Niederquerschnittreifen bei meiner MZ ETZ 250 auch eingetragen. Bin mal gespannt ob da irgendwer auf den Klops kommt das ich nachweisen soll, das es diese Reifenfabrikatsbindung nicht gibt. :roll:

Bei meiner GN 250 steht zum Beispiel Reifen nur von einem Hersteller.


Gruß
Dieter

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 18:54
von zweitakt
alexander hat geschrieben:
Der Sterni hat geschrieben:@alexander
Was du da als Scan hast ist nicht die Betriebserlaubnis, sondern nur ein Auszug derer.
Die originale BE umfasst je nach Fahrzeug ganze Ordner.


Hm🤔, interessant.
Wie hab ich dann dieses Dokument zu verstehen?
- liegt hiet als original vor
- besteht nur aus diesem blatt. (rückseite oben)
- sieht abgeschlossen aus und nicht wie ein teil von …. .
kann es sein dass du typgenehmigung meinst?
resp. das was der hersteller oder der importeur dem kba vorlegen muss?
auf dessen grundlage dann die BE erteilt wird?

-- Hinzugefügt: 23.04.2025, 02:55 --

Was Du da hast ist die "Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug".
Das ist eine andere Angelegenheit.

Worum es geht:
Wenn ein Hersteller ein Fahrzeug serienmäßig fertigen und in Verkehr bringen möchte
beantragte er früher (national) eine Allgemeine Betriebserlaubnis. (Fahrzeug-ABE)
Dann erbrachte er Nachweise für verschiedene Prüfungen durch technische Dienste
sowie eine ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs. Auf dieser Grundlage erteilte das KBA / KTA
die Betriebserlaubnis für diesen Fahrzeugtyp und der Hersteller konnte die Fahrzeuge serienmäßig
fertigen. Bei der Zulassung durch das Straßenverkehrsamt ist die Fahrzeug-ABE der Nachweis, daß
das Fahrzeug zulassungsfähig ist.
Heutzutage werden die Fahrzeuge nach EU-Regeln (Fahrzeugzulassungsverordnung) zugelassen
und sie bekommen statt einer ABE eine Typgenehmigung, die dann EU-weit gilt.
Die Fahrzeug-ABE kann tatsächlich einige Ordner Umfang haben.
Die ABE wurde früher vom Hersteller im Brief bestätigt.
Nach FZV genehmigte Fahrzeuge haben die EU-Konformitätsbescheinigung, welche der Erwerber ausgehändigt bekommt.

berndy:

wenn sich was als falsch oder gefährlich herausstellt wird es geändert.
da gibts dann nen stichtag und ab dem ist es „plötzlich“.

HIER drängt sich mir aber auch auf dass bezuglose regelwut am werke war. die behörde sich permanent selbst legitimieren will/ muss.
(da wo sicherheit gebraucht würde ist sie oft nicht herstell-/ erreichbar. also versucht man auf nebenkriegsschauplätzen zu glänzen. ist im stübl ja auch leichter als „auf der strasse“)

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 20:04
von Konstantin
Dieter hat geschrieben:Noch einmal. Für die MZ 2-Takter gibt es vom Hersteller. MZ, keine Reifenfabrikatsbindung. Der Satz ist also schwachsinn und verwirrt nur. Das haben sie mir bei der Eintragung der Niederquerschnittreifen bei meiner MZ ETZ 250 auch eingetragen. Bin mal gespannt ob da irgendwer auf den Klops kommt das ich nachweisen soll, das es diese Reifenfabrikatsbindung nicht gibt. :roll:

Bei meiner GN 250 steht zum Beispiel Reifen nur von einem Hersteller.


Gruß
Dieter


Das ist doch der entscheidende Punkt! Bei einem meiner Motrräder stand der Hersteller in den Papieren, da hat der Satz dann seine Gültigkeit.
Aber Schwachsinn ist die Regelung allemal. Wenn Reifengröße und Lastindex eingehalten werden, dann reicht das doch allemal...

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 20:09
von Fit
Dieter hat geschrieben:Bei meiner GN 250 steht zum Beispiel Reifen nur von einem Hersteller.
Gruß
Dieter


Ich denke all unsere Diskussionen führen ins Leere! :oops: Fahren und warten bis ein Beamter sagt, was wir tun sollen. Oder?

Was du schreibst zwecks Reifen eines Herstellers wird bei der nächsten Vorstellung in der Zulassungsstelle AUTOMATISCH und ungefragt geändert auf: "Gemäß BE"
Hatte ich im anderen Threat schon geschrieben.

Schade das es jetzt zwei Threats gibt....

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 21:58
von Enz-Zett
Konstantin hat geschrieben:Aber Schwachsinn ist die Regelung allemal. Wenn Reifengröße und Lastindex eingehalten werden, dann reicht das doch allemal...

Nur weil man's nicht begreift, ist es Schwachsinn? Junge, solche Statements verraten viel über dich...

Schau dir gerne mal Reifen verschiedener Hersteller an. Gleiche Reifengröße, gleicher Lastindex. Und trotzdem gibt es erstaunlich große Unterschiede. Das Beispiel Enduroreifen ist da nur ein Extrembeispiel dieser Varianz. Auch sonst gibt es Reifen von Hersteller A, die mit Neuprofil kleiner sind als Reifen vom Hersteller B bei Mindestprofil.

Dann schau dir gerne mal an, wie eng es bei so manchem Motorrad im Bereich Schwinge / Gabel / Schutzblech zugeht.

Wenn da nun ein Fahrzeughersteller oder Gutachter nur mit Reifen vom Hersteller A die Freigängigkeit prüft und auf dieser Basis sagt, dass alle Reifen der Dimension XY passen, kann es durchaus vorkommen dass neue Reifen von Hersteller B irgendwo an Gabel, Schwinge oder Schutzblech scheuert. Wenn deswegen der Reifen (schlagartig?) seine Luft verliert und der Fahrer (auf der Autobahn) einen Sturz hinlegt - wer haftet dann dafür? Der Gutachter? Der Reifenhersteller? Der Fahrzeughersteller? Der Fahrer selbst?

Für einen begrenzten geistigen Horizont, der nur seine eigenen Motorräder kennt und die ihm der Nabel der Welt sind, mag es vielleicht wie Schwachsinn erscheinen.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 23. April 2025 22:40
von siggi_f
Enz-Zett hat geschrieben:
Konstantin hat geschrieben:Aber Schwachsinn ist die Regelung allemal. Wenn Reifengröße und Lastindex eingehalten werden, dann reicht das doch allemal...

Nur weil man's nicht begreift, ist es Schwachsinn? Junge, solche Statements verraten viel über dich...

Schau dir gerne mal Reifen verschiedener Hersteller an. Gleiche Reifengröße, gleicher Lastindex. Und trotzdem gibt es erstaunlich große Unterschiede. Das Beispiel Enduroreifen ist da nur ein Extrembeispiel dieser Varianz. Auch sonst gibt es Reifen von Hersteller A, die mit Neuprofil kleiner sind als Reifen vom Hersteller B bei Mindestprofil.

Dann schau dir gerne mal an, wie eng es bei so manchem Motorrad im Bereich Schwinge / Gabel / Schutzblech zugeht.

Wenn da nun ein Fahrzeughersteller oder Gutachter nur mit Reifen vom Hersteller A die Freigängigkeit prüft und auf dieser Basis sagt, dass alle Reifen der Dimension XY passen, kann es durchaus vorkommen dass neue Reifen von Hersteller B irgendwo an Gabel, Schwinge oder Schutzblech scheuert. Wenn deswegen der Reifen (schlagartig?) seine Luft verliert und der Fahrer (auf der Autobahn) einen Sturz hinlegt - wer haftet dann dafür? Der Gutachter? Der Reifenhersteller? Der Fahrzeughersteller? Der Fahrer selbst?

Für einen begrenzten geistigen Horizont, der nur seine eigenen Motorräder kennt und die ihm der Nabel der Welt sind, mag es vielleicht wie Schwachsinn erscheinen.

:bindafür: :bindafür:

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 24. April 2025 17:17
von dscheto
Den letzten beiden Beitragserstellern möchte ich Mäßigung anraten, es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bei MZ gab es niemals eine Fabrikatsbindung, nur eingetragene Dimensionen. Da ist alles andere egal, solange die stimmen und nirgendwo etwas schleift gibt es keine Probleme.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 24. April 2025 20:30
von Enz-Zett
dscheto hat geschrieben:Den letzten beiden Beitragserstellern möchte ich Mäßigung anraten, es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bei MZ gab es niemals eine Fabrikatsbindung, nur eingetragene Dimensionen. Da ist alles andere egal, solange die stimmen und nirgendwo etwas schleift gibt es keine Probleme.

Das ist genau das, was ich meine mit
Enz-Zett hat geschrieben:Für einen begrenzten geistigen Horizont, der nur seine eigenen Motorräder kennt und die ihm der Nabel der Welt sind, mag es vielleicht wie Schwachsinn erscheinen.

Soll sich also der Gesetzgeber nach alten MZen richten? Das wäre tatsächlich Schwachsinn. Ein Gesetz das für alle Obstsorten gelten soll, kann nun mal nicht zwischen Äpfel und Birnen unterscheiden.

Und so wie es geregelt ist, ist es global gesehen ziemlich stimmig. Bei allen steht erst einmal "Reifenbindung gemäß BE beachten". Wo es in der BE keine gibt, da spielt es auch keine Rolle. Wurde hier doch schon vielfach festgestellt und geäußert. Für die Prüfer, Schalterpersonal und Ordnungshüter die damit Probleme haben oder nicht klar kommen, gibt es die Möglichkeit diese Passage wieder austragen zu lassen.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 25. April 2025 07:42
von berndy
Bis auf den letzten Satz stimme ich vollkommen zu. Warum sollte ich aber für das Unwissen zuständiger Personen bezahlen müssen? Ist es nicht deren Aufgabe sich entsprechend weiterzubilden oder einfach mal jemanden zu fragen, der es weiß?

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 25. April 2025 10:45
von siggi_f
berndy hat geschrieben:Bis auf den letzten Satz stimme ich vollkommen zu. Warum sollte ich aber für das Unwissen zuständiger Personen bezahlen müssen? Ist es nicht deren Aufgabe sich entsprechend weiterzubilden oder einfach mal jemanden zu fragen, der es weiß?


Wurde schon mal erwähnt: der Umgang damit bleibt Dir überlassen. Behördenweg und austragen lassen oder eventuelle Diskussionen mit unwissendem Kontrollpersonal. :nixweiss: :nixweiss:


VG
Siggi

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 25. April 2025 21:46
von Enz-Zett
Wer sich dafür entscheidet, den Passus austragen zu lassen, würde ich empfehlen dieses "Gutachten" gut aufzubewahren. Und bei jeder Änderung der Papiere dann bei der Zulassungsstelle dabei zu haben.
Ich hätte die Befürchtung, dass der Passus jedes Mal automatisch wieder neu eingetragen wird, wenn die Fahrzeugpapiere neu ausgestellt werden müssen.

Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

BeitragVerfasst: 26. April 2025 12:02
von Treibstoff
Man braucht ja nur darauf achten, daß bei der Neuausstellung der Papiere dieser Spruch garnicht erst eingetragen wird.