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Moderator: Moderatoren
K.schulle hat geschrieben:Danke erstmal für all die Tips. TS Martin habe ich schon kontaktiert. Hab bloß versäumt seine Vorschläge umzusetzen. Ich werde die Ausnahmegenehmigung dann mal beantragen. Ist sicherer so.
Schade, dass es nicht hilfreich ist, sich auf §60 zu beziehen. Aber gegen den verstosse ich ja im Prinzip....
rkidh hat geschrieben:Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.
Fertig.
K.schulle hat geschrieben:1.) An einem Berlin ist bereits ein kleines Kennzeichen montiert, das aber entwertet wird, da ich nun ein Landkreis PM Kennzeichen bekommen werde. Kann ich darauf bestehen diese Kennzeichengröße wiederzubekommen?
Sven Witzel hat geschrieben:rkidh hat geschrieben:Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.
Fertig.
Zeig mir mal wie du die Plaketten ohne sie zu zerstören auf das andere Kennzeichen bekommst !
Wer mal den Prüfer beim kratzen des Tüvstempels über die Schulter geschaut hat weiß, dass das nicht klappt !
rkidh hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:rkidh hat geschrieben:Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.
Fertig.
Zeig mir mal wie du die Plaketten ohne sie zu zerstören auf das andere Kennzeichen bekommst !
Wer mal den Prüfer beim kratzen des Tüvstempels über die Schulter geschaut hat weiß, dass das nicht klappt !
Ein Bekannter der im hiesigen Landratsamt arbeitet hat mir das mal erzählt. Er weiß perönlich von 2 Versionen
1.: Eine Hauchdünne folie aufgeklebt und zum schluss nicht die Plaketten sondern die Folie abenommen
2.: Einen 1K Sprühkleber aufgetragen - anschließend mit einem Reiniger dann wieder gelöst. Und ab waren die Plaketten.
Ist nur "Hören-Sagen" ... aber habe auch schon in einem Anderen Forum mal soetwas gelesen, daher glaube ich es schon!
TS Martin hat geschrieben:...
Und die Plaketten müssen relativ leicht abgehen, denn meine TÜV Plakette von letzten Jahr ist bei einer Autohandwäsche einfach zur hälfte abgefallen.
Stephan hat geschrieben:Ehrlich gesagt fand ich die erste Aussage schon bedenklich und hätte mir da eigentlich schon einen Moderatoreneingriff gewünscht. Aber nach mir geht es nicht.TS Martin hat geschrieben:...
Und die Plaketten müssen relativ leicht abgehen, denn meine TÜV Plakette von letzten Jahr ist bei einer Autohandwäsche einfach zur hälfte abgefallen.
Wenn du das vergleichst, dann "Gute Nacht Hut"! Urkundenfälschung ist schon etwas schwerwiegenderes als ein nicht zu gelassener Blinker.
Aber jedem wie es gefällt. Wer sich wegen einem kleinen Kennzeichen strafbar machen will, der hat nicht mehr alle Latten am Zaun.
Wartburg 311 QP hat geschrieben:Schon ab März/April soll es für jeden der will, ein kleines Kennzeichen 18 x 20 cm geben. Soll nur noch durch den Bundestag/rat bestätigt werden.
Damit sollte sich das Gezeter bei der Zulassung doch erübrigt haben. Oder ?
Rt willy hat geschrieben:Also ich habe für mein es gespann schon voriges jahr ein kennzeichen für leichtkrafträder bekommen
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