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Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 12:59
von K.schulle
Hallo Leute,

sicherlich ist dieses Thema schon mehrfach hier aufgetaucht, ich habe auch schon einige Tips von Mitgliedern bekommen. Letzte Woche war ich mit meinen 2 Berlin's zur DEKRA. Ich wurde darauf hingewiesen, daß ich meinen veränderten Wohnort schnellstens ummelden muß - klar!
Nun sehe ich aber wieder die üblichen Probleme bei der Zulassungstelle auf mich drauf zukommen:

1.) An einem Berlin ist bereits ein kleines Kennzeichen montiert, das aber entwertet wird, da ich nun ein Landkreis PM Kennzeichen bekommen werde. Kann ich darauf bestehen diese Kennzeichengröße wiederzubekommen?

2.) Mein DEKRA Prüfer bemängelte das verbeulte große Kennzeichen (Kuchenblech) und den nicht vorschriftsmäßigen Abstand zur Fahrban (mind. 20cm sollten es sein - bei meinem Kennzeichen sind es aber nur 9cm, daher die Beulen vom 2 Mannbetrrieb).
> Hiermit verstösse ich schonmal gegen §60 StVZO Abs. 2<

Weiterhin verwies er mich auf eine Sonderregelung für Fahrzeuge vor Bj. 1969 (?), die eine Zuteilung des Kennzeichens gem. FZV Anl. 4 Abschnitt 2 Abs. 3 zulässt.

Könnte ich da eine Chance haben?

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 13:53
von Stephan
Du wohnst in Preu...äh Brandenburg. Du kannst beim Verkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, steht schon viel im Forum dazu.

Wenn dein Prüfer das bemängelt, warum lässt du dir dann nicht die maximale Höhe des Kennzeichens in die Papiere eintragen, die in keinem Konflikt mit der StVZO steht. Bei meiner ES und ETS wurde das gemacht und LKR-Kennzeichen zugeteilt.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 14:20
von MaxNice
und dich auf dein altes kleines kennzeichen zu ebziehen funktioniert nicht, da jedes land seine eigenen bestimmungen hat.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 17:17
von Luzie
am besten du wendest dich an den brandenburger lokalpolitiker TS-Martin.

der weis rat in solchen fællen

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 17:48
von ea2873
mach evtl einfach ein bild vom verbeulten nummernschild mit reserverad etc. so daß auch die auf der zulassungsstelle sehen daß du wirklich nicht mehr platz hast und auch ewig aufwand zum umbauen hättest. dann noch den mängelbericht vom prüfer, so würde ich mich auf die zulassungsstelle trauen.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 17:55
von rkidh
Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.

Fertig.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 18:08
von Marco
Das wäre dann Urkundenfälschen und somit eine Straftat.
Nur zur Info.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 20:43
von K.schulle
Danke erstmal für all die Tips. TS Martin habe ich schon kontaktiert. Hab bloß versäumt seine Vorschläge umzusetzen. Ich werde die Ausnahmegenehmigung dann mal beantragen. Ist sicherer so.

Schade, dass es nicht hilfreich ist, sich auf §60 zu beziehen. Aber gegen den verstosse ich ja im Prinzip....

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 11:13
von Commander Keen
§60 existiert nicht mehr. Ich hab heute auch meine RT125 zugelassen und musste das Fahrzeug erstmal auf LKR umschlüsseln lassen. Sonst hätt ich kein kleines Kennzeichen bekommen.(Obwohl im alten Brief der Hinweis auf §60 steht). Ausnahmeregelung waren Sie nicht bereit zu geben. War allerdings auch nicht mit dem Gefährt da.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 12:54
von TS Martin
K.schulle hat geschrieben:Danke erstmal für all die Tips. TS Martin habe ich schon kontaktiert. Hab bloß versäumt seine Vorschläge umzusetzen. Ich werde die Ausnahmegenehmigung dann mal beantragen. Ist sicherer so.

Schade, dass es nicht hilfreich ist, sich auf §60 zu beziehen. Aber gegen den verstosse ich ja im Prinzip....


Den § 60 gibt es nicht mehr wie Commander Keen schon sagte.
Die Ausnahmegenehmigung richtet sich an § 10 FZV - von diesen Gesetzestext wird dir die Ausnahme erteilt.
Etwas schwieriger geworden ist es musste ich am WE in Erfahrung bringen.
Ein Mitglied aus dem Forum hat auch versucht eine solche Ausnahme in (inzwischen wieder) Dahlewitz zu beantragen.
Du brauchst dazu: Gutachten (hier reicht aber auch der Mängelschein) das das vorgeschriebene Kennzeichen nicht passt und du keine nachträglichen Änderungen vorgenommen hast. Außerdem wird der Nachweis der erstmaligen Zulassung in der DDR benötigt.
Hier reicht der Eintrag unter sonstiges: KTA Betriebserlaubnis - besser wäre der in Kopie beigelegte entwertete DDR Brief.

Besser wäre eine Zulassungsstelle die mit rausgeht und selbst entscheidet.
Dies tut aber PM, wenn du in Werder/Havel anmelden gehst.
Frag mal Ckone der hat es schon mehrfach hinter sich.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 13:26
von K.schulle
Hallo Martin, eihgentlich ahste mir ja schon alles damals gesagt....

ja, das mit dem §60 habe ich auch feststellen müssen. Son' Mist...
Ich werde es mal mit der Genehmigung versuchen.
Leider muss ich ja wg. Zulassung nach Brandenburg - die haben meine alten KFZ Briefe als Datei im PC. Ansonsten ist es dort immer recht schwierig die "Mädels" zu überzeugen, dass ein Kuchenblech nicht gerade sinnvoll ästhetisch ist.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 15:34
von Sven Witzel
rkidh hat geschrieben:Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.

Fertig.


Zeig mir mal wie du die Plaketten ohne sie zu zerstören auf das andere Kennzeichen bekommst !
Wer mal den Prüfer beim kratzen des Tüvstempels über die Schulter geschaut hat weiß, dass das nicht klappt !

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 15:51
von TS Martin
K.schulle hat geschrieben:1.) An einem Berlin ist bereits ein kleines Kennzeichen montiert, das aber entwertet wird, da ich nun ein Landkreis PM Kennzeichen bekommen werde. Kann ich darauf bestehen diese Kennzeichengröße wiederzubekommen?


Nicht ganz richtig.
Bei einen Wohnortwechsel innerhalb des Landes Brandenburg kannst du auf Wunsch dein altes Kennzeichen samt Ausnahmen behalten.
Es wird nur ein neuer Fahrzeugschein bzw. auch ein neuer EU Fahrzeugbrief ausgestellt, wenn du alte Dokumente hast.

Diese Verordnung ist dieses Jahr im April oder Mai in Kraft getreten und vereinfacht die Ummeldung bei Wohnortwechsel.
Außer Brandenburg wird diese Verordnung auch noch in Hessen angewendet.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 17:15
von rkidh
Sven Witzel hat geschrieben:
rkidh hat geschrieben:Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.

Fertig.


Zeig mir mal wie du die Plaketten ohne sie zu zerstören auf das andere Kennzeichen bekommst !
Wer mal den Prüfer beim kratzen des Tüvstempels über die Schulter geschaut hat weiß, dass das nicht klappt !


Ein Bekannter der im hiesigen Landratsamt arbeitet hat mir das mal erzählt. Er weiß perönlich von 2 Versionen

1.: Eine Hauchdünne folie aufgeklebt und zum schluss nicht die Plaketten sondern die Folie abenommen
2.: Einen 1K Sprühkleber aufgetragen - anschließend mit einem Reiniger dann wieder gelöst. Und ab waren die Plaketten.

Ist nur "Hören-Sagen" ... aber habe auch schon in einem Anderen Forum mal soetwas gelesen, daher glaube ich es schon!

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 17:29
von Robert K. G.
rkidh hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:
rkidh hat geschrieben:Lass dir wenn dus Schild prägen gehst gleich noch ein zweites, kleines, prägen. Dann lässt du das Große Plakettieren und Klebst danach die Plaketten einfach um.

Fertig.


Zeig mir mal wie du die Plaketten ohne sie zu zerstören auf das andere Kennzeichen bekommst !
Wer mal den Prüfer beim kratzen des Tüvstempels über die Schulter geschaut hat weiß, dass das nicht klappt !


Ein Bekannter der im hiesigen Landratsamt arbeitet hat mir das mal erzählt. Er weiß perönlich von 2 Versionen

1.: Eine Hauchdünne folie aufgeklebt und zum schluss nicht die Plaketten sondern die Folie abenommen
2.: Einen 1K Sprühkleber aufgetragen - anschließend mit einem Reiniger dann wieder gelöst. Und ab waren die Plaketten.

Ist nur "Hören-Sagen" ... aber habe auch schon in einem Anderen Forum mal soetwas gelesen, daher glaube ich es schon!


Hallo Robert,

ich denke langsam aber sicher überschreitest du hier eine Grenze... Nicht nur dass du in einem Beitrag zur Urkundenfälschung aufrufst, nein, du lieferst auch noch ungefragt eine Methode wie man diese durchführen kann. Die Konsequenzen, die dich ereilen wenn du tatsächlich eigenmächtig irgendwelche Kennzeichen herstellst, sind mir ehrlich gesagt reichlich egal. Allerdings schreibst du hier in einem öffentlichen Forum. Da es nicht nur "gute" Menschen auf der Welt gibt, sondern es auch Leute gibt, die liebend gern ihren Frust los werden möchten, können solche Beiträge, insbesondere für die Betreiber dieser Seite problematisch werden. Ich bitte dich somit als einfacher user höflichst, solche Aussagen in Zukunft zu unterlassen. Vielen Dank!

Gruß
Robert

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 18:48
von TS Martin
Ich find es nicht schlimm, wenn jemand sagt wie es gehen würde.
Muss halt jeder selbst entscheiden was er macht und was nicht.
Ich würde es nicht machen.
Ist genauso wie mit Zubehör den es zukaufen gibt, den du aber im öffentlichen Straßenverkehr nicht nutzen darfst.

Und die Plaketten müssen relativ leicht abgehen, denn meine TÜV Plakette von letzten Jahr ist bei einer Autohandwäsche einfach zur hälfte abgefallen.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 20:27
von Stephan
Ehrlich gesagt fand ich die erste Aussage schon bedenklich und hätte mir da eigentlich schon einen Moderatoreneingriff gewünscht. Aber nach mir geht es nicht.

TS Martin hat geschrieben:...
Und die Plaketten müssen relativ leicht abgehen, denn meine TÜV Plakette von letzten Jahr ist bei einer Autohandwäsche einfach zur hälfte abgefallen.


Wenn du das vergleichst, dann "Gute Nacht Hut"! Urkundenfälschung ist schon etwas schwerwiegenderes als ein nicht zu gelassener Blinker.

Aber jedem wie es gefällt. Wer sich wegen einem kleinen Kennzeichen strafbar machen will, der hat nicht mehr alle Latten am Zaun.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 20:56
von TS Martin
Stephan hat geschrieben:Ehrlich gesagt fand ich die erste Aussage schon bedenklich und hätte mir da eigentlich schon einen Moderatoreneingriff gewünscht. Aber nach mir geht es nicht.

TS Martin hat geschrieben:...
Und die Plaketten müssen relativ leicht abgehen, denn meine TÜV Plakette von letzten Jahr ist bei einer Autohandwäsche einfach zur hälfte abgefallen.


Wenn du das vergleichst, dann "Gute Nacht Hut"! Urkundenfälschung ist schon etwas schwerwiegenderes als ein nicht zu gelassener Blinker.

Aber jedem wie es gefällt. Wer sich wegen einem kleinen Kennzeichen strafbar machen will, der hat nicht mehr alle Latten am Zaun.


Ganz deiner Meinung.
Ich würde es auch nicht tun.
Habe dieses Jahr nur erfahren müssen wie leicht auf einmal versehentlich die TÜV Plakette ab war und ich mich um Ersatz kümmern musste.
Wieso ein Auspuff ohne ABE ist auch kein Kavaliersdelikt und wird mit Punkten geahndet.
Klar das andere ist 'ne Straftat und wird noch härter abgestraft ...

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 15. Juni 2010 21:13
von rkidh
Also, mal euer Moralverständnis in ehren, aber:

Ich habe einen Lösungsweg aufgezeigt welcher möglich wäre. Ich habe keinerlei Empfehlung gegeben!
Und die Aufklärung was die Rechtlichen Konsequenzen wären kam ja auch sofort. Jeder muss selbst wissen was er macht.
Die Erkläung wie es funktioniert halte ich ebenfalls für unbedenklich da jeder, wenn er erstmal soetwas vor hat sicher kreativ genug wäre es hinh zu bekommen und ich ja eigentlich nur die Annahme entkräften wollte das das Zeug nicht mehr ab ginge.

Liebe Admins und Mods - nehmts halt raus, machen wir da Internet ein wenig "sauberer".
Aber ehrlich gesagt ist das Stuss da man per google binnen 5 Minuten genugn Vorschläge bekommt den scheiß zu lösen.
Warum der Betreiber dafür haften soll ist mir ein Rätsel. Jeder User ist eigenverantwortlich.

Ich würde es auch nicht so machen.

ES MUSS JEDER SELBST WISSEN.

Thema beendet für mich, keine weitere ÖFFENTLICHE Diskusion über Moral und Unmoral. PN!PN!PN!

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 1. Februar 2011 20:08
von Wartburg 311 QP
Schon ab März/April soll es für jeden der will, ein kleines Kennzeichen 18 x 20 cm geben. Soll nur noch durch den Bundestag/rat bestätigt werden.

Damit sollte sich das Gezeter bei der Zulassung doch erübrigt haben. Oder ?

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 1. Februar 2011 20:11
von Rt willy
Also ich habe für mein es gespann schon voriges jahr ein kennzeichen für leichtkrafträder bekommen :biggrin:

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 1. Februar 2011 20:46
von flotter 3er
Wartburg 311 QP hat geschrieben:Schon ab März/April soll es für jeden der will, ein kleines Kennzeichen 18 x 20 cm geben. Soll nur noch durch den Bundestag/rat bestätigt werden.

Damit sollte sich das Gezeter bei der Zulassung doch erübrigt haben. Oder ?



:?: Völliger Schwachsinn diese Lösung - das Kuchenblech bleibt genauso hoch wie vorher, wird nur etwas schmaler.......

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 1. Februar 2011 20:57
von Ex-User wena
Rt willy hat geschrieben:Also ich habe für mein es gespann schon voriges jahr ein kennzeichen für leichtkrafträder bekommen :biggrin:


lach... baujahrbedingt, wenn nicht abgemeldet, oder war es voodoo? :biggrin:

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 1. Februar 2011 21:02
von Rt willy
Die war abgemeldet seit 2001 und und ich brauchte auch kein schrieb vom tüver bei uns ist das ganz normal :lach: also kein voodoo ich glaube nicht das es nur bei uns so ist :nixweiss:

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 1. Februar 2011 22:47
von matte85
Also in der zeitung Stand das ab Motorrad Saisonbeginn jeder ein kleines Kennzeichen bekommen kann. Wäre doch blödsinn wenns nur schmaler wird

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 2. Februar 2011 00:44
von Feuereisen
Hallo!
Wie RT Willy schon schrieb ist das kleine Kennzeichen in vielen Landkreisen Brandenburgs kein Problem. Bei uns im Barnim bekommt man für alle DDR und Oldimoppeds automatisch ein kleines Kennzeichen. Die Zulassungsstelle legt dafür extra die zurückgegebenen kurzen Kennzeichenkombinationen auf Eis. Ich habe sogar für die Export ETZ ein kleines Kennzeichen bekommen ohne es gewollt zu haben.
Vielleicht sollten einige mal über einen Wohnortwechsel nachdenken :mrgreen:
Gruss Sebastian
Übrigens das neue KLEINE Motorradkennzeichen wird 180 breit und 200 mm hoch sein,also nicht flacher als die alten!

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 23. Februar 2011 16:32
von Wartburg 311 QP
Ich stehe jetzt vor dem Problem meine ETZ anzumelden, nur leider würde ich lt. Aussage des einigermaßen freundlichen Mitarbeiters, nur das Kuchenblech bekommen. Abhilfe brächte nur ein Gutachten vom TÜV. Da dieser nur wenige hundert Meter entfernt lag, hab ich gleich mal gefragt, aber nur Schulterzucken geerntet - wäre Sache der Zulassungsstelle.

Kurz: Kennt jemand von euch eine Mgl. ne ETZ mit kleinerem Kennzeichen ( im Raum Gera ) zugelassen zu bekommen ?

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 23. Februar 2011 18:14
von MaxNice
du musst zum TÜV das ist richtig, dort lass dir bescheinigen, in welchen maßen das kennzeichen montiert sien darf um regelkonform zu sein, hilfreich ist hier auch ein schmutzfänger aus kunsstoff am kotflügel, somit kann das kennzeichen nur zwischen diesen und das rücklicht, aus den maßen erkennt die amtstante dann welches kennzeichen dort reinpasst, mir war das zu blöd ich hab mir jetzt nen anstänigen kuchenblechträger gebaut, der die vibrationen aushält.

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 23. Februar 2011 21:29
von ea2873
wenn erst mal die kleinen bleche standard sind, werdet ihr noch alle stolz auf euer kuchenblech sein ;-)

Re: Kennzeichenfrage - kein Platz für Kuchenblech

BeitragVerfasst: 25. Februar 2011 18:19
von K.schulle
Hallo Leute,

so, heut nun war ich zur Zulassungsstelle (wie ich feststellen musste, in eine andere Straße umgezogen) um meine Roller umzumelden. Was oll ich euch sagen, ich habe mein kleines Blech bekommen und ich durfte sogar das alte, 1991 zugeteilte BRB Kennzeichen behalten ;D :biggrin: , obwohl alles nun PM ist. Auch kann das Kennzeichen meines 2. "Berlin", was damals (1992) auf BRB Stadt zugelassen wurde so bleiben. Das ist doch mal ein Erfolg.
Klar gab es eine kurze Diskussion, aber als der dazugerufene nette junge Mann sah, dass es sich um ein DDR Fahrzeug handelte war alles in Ordnung. DANKE!

So haben sich letztendlich doch 20 Jahre Geduld gelohnt! Ich hätt fast nicht mehr dran geglaubt.

Viele Grüße
Karsten