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DDR Brief hat geschrieben:Ausnahmegenehmigung Nr. 20/59 von § 61 Abs. 1 (Höhe der Schlussleuchte 380 mm) von der HA Verkehrspolizei am 18. April 1959 erteilt
audioconcept hat geschrieben:Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig.
MZES300 hat geschrieben:Habe auch ein kleines Kennzeichen. "Sondergröße" gleich beim TÜV verordnet bekommen weil die Haube vom Berliner so tief liegt.
TS Martin hat geschrieben:Streitthema: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat der Einigungsvertrag noch Bestand. Er sollte auch bei euch gelten. Aber alles ist in Dtl. Auslegungssache und man sollte mit seiner Beörde als Partner und Freund reden ...
audioconcept hat geschrieben:Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig.
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