Der TÜV kann eigentlich für das Kennzeichen nur eine Empfehlung geben, die vom Straßenverkehrsamt mit der Zulassungsordnung abgewogen wird. Die normalen Sachbearbeiter dürfen keine Ausnahme erteilen, dass darf nur der Amtsleiter.
Ich habe mein 130er Kennzeichen ohne TÜV-Gutachten oder Kopien von anderen Fahrzeugbriefen bekommen. Dazu hat follgende Strategie sehr gut geklappt:
- mit Kurzzeitkennzeichen am Moped zur Zulassungsstelle
- freundlich, aufgeschlossen und etwas hilflos auftreten
- erzählen, dass man bereits auf der Fahrt zum TÜV mit dem Nummernschild aufgesetzt ist, gerade wenn man zu zweit fährt (...das gute Essen...bla...bla...)
- argumentieren, dass im DDR Brief die Sondergenehmigung werksmäßig eingetragen ist
- erläutern, dass die Genehmigung nach dem Einigungsvertrag gültig ist
- die Sachbearbeiterin fragen, ob ein Vorgesetzter das entscheiden kann
- mit dem Amtsleiter das Fahrzeug begutachten, nebenbei erwähnen wir gefährlich das ist, wenn das Heck ausbricht und dass das Nummernschild ja gar nicht richtig ausgeleuchtet wird...ein bisschen über den Osten scherzen...
So habe ich mein kleines Kennzeichen bekommen
Ich wünsche euch viel Erfolg!