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wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:30
von kt1040
Hallo allerseits,

ich möchte meinen Berliner gern mit kleinem Kennzeichen zulassen. Hat jemand das bereits so in den Papieren und wäre bereit, mir eine Kopie zu schicken?

Danke

Thomas

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:34
von Ex-User Ronny
Du meinst ein Kleinkraftradkennzeichen?
Die Briefkopie wird nichts bringen. Da kann viel drin stehen, deswegen bekommst Du noch lange nicht ein kleines Kennzeichen.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:51
von TS Martin
Ich auch - hänge dazu alles mal an was evtl. wichtig ist. Ich hinterlege die Papiere zusätzlich in der Wissensdatenbank.

Der Berliner (IWL SR 59) braucht das kleine zwecks Bodenfreiheit, Ausleuchtung und Vibration - dazu hat sogar die DDR eine Ausnahme schon erteilt lt. DDR Brief. Im DDR Brief steht dazu auf Seite 7:

DDR Brief hat geschrieben:Ausnahmegenehmigung Nr. 20/59 von § 61 Abs. 1 (Höhe der Schlussleuchte 380 mm) von der HA Verkehrspolizei am 18. April 1959 erteilt


Gutachten 55 %.jpg


Fahrzeugschein Seite 1 55 %.jpg


Fahrzeugschein Seite 2 55 %.jpg


Fahrzeugbrief 55 %.jpg

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 09:36
von TS Martin
Vorher die Behörde fragen welchen Passus sie haben wollen zwecks kleines Kennzeichen. Kennzeichausleuchtung mangelhaft; Bodenfreiheit; Vibration; Anbringungsstelle mangelhaft. Manche wollen es unter zusätzliches/Hinweise; andere bereits da wo zu 5: Roller steht den Passus lesen ...

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 11:11
von audioconcept
Ich hatte bei meiner ES auch jetzt vom TÜV max. 255x130 eintragen lassen. war auch kein Problem beim Amt. Aber wenn du das Schild druckst, lass dir ein 240x130 Schild drucken. Sonst drehen sie dir das 255x130 an.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 11:17
von TS Martin
Das könnte problematisch werden. Bei uns geht das nur mit "betteln", weil für eine 3er Kreiskennung haben. Bis 2er Kennungen wie Landkreis Coburg (CO) kein Problem. Aber bei Kreisen wie OHV oder bei ihm Landkreis LIF ist das schwer. Ohne H oder Saison bis 2 Buchstaben und 2 Zahlen möglich. Bei Saison nur mit chummeln und wenn die Behörde ein Buchstabe und 2 Zahlen oder 2 Buchstaben und eine Zahl zuteilt und das geht eigentlich nicht mehr.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 13. März 2012 15:10
von MZES300
Habe auch ein kleines Kennzeichen. "Sondergröße" gleich beim TÜV verordnet bekommen weil die Haube vom Berliner so tief liegt.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 13:46
von Plusline
Der TÜV kann eigentlich für das Kennzeichen nur eine Empfehlung geben, die vom Straßenverkehrsamt mit der Zulassungsordnung abgewogen wird. Die normalen Sachbearbeiter dürfen keine Ausnahme erteilen, dass darf nur der Amtsleiter.

Ich habe mein 130er Kennzeichen ohne TÜV-Gutachten oder Kopien von anderen Fahrzeugbriefen bekommen. Dazu hat follgende Strategie sehr gut geklappt:

- mit Kurzzeitkennzeichen am Moped zur Zulassungsstelle
- freundlich, aufgeschlossen und etwas hilflos auftreten
- erzählen, dass man bereits auf der Fahrt zum TÜV mit dem Nummernschild aufgesetzt ist, gerade wenn man zu zweit fährt (...das gute Essen...bla...bla...)
- argumentieren, dass im DDR Brief die Sondergenehmigung werksmäßig eingetragen ist
- erläutern, dass die Genehmigung nach dem Einigungsvertrag gültig ist
- die Sachbearbeiterin fragen, ob ein Vorgesetzter das entscheiden kann
- mit dem Amtsleiter das Fahrzeug begutachten, nebenbei erwähnen wir gefährlich das ist, wenn das Heck ausbricht und dass das Nummernschild ja gar nicht richtig ausgeleuchtet wird...ein bisschen über den Osten scherzen...

So habe ich mein kleines Kennzeichen bekommen :oops:

Ich wünsche euch viel Erfolg!

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 14:32
von audioconcept
Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig. Laut Chef vom strassenverkehrsamt, muss der TÜV ein kleines Kennzeichen eintragen. Du kannst dem TÜV prüfer das alles sagen mit Abstand, Ausleuchtung,.. Er wird das dann auch eintragen. Hat er bei mir auch gemacht.

Das Strassenverkehrsamt, muss es dann in den Papieren übernehmen. Das ist der richtige und einzige Weg, zumindestens in Dortmund.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:00
von TS Martin
Streitthema: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat der Einigungsvertrag noch Bestand. Er sollte auch bei euch gelten. Aber alles ist in Dtl. Auslegungssache und man sollte mit seiner Beörde als Partner und Freund reden ...

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:12
von ea2873
audioconcept hat geschrieben:Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig.


aha. gut daß ich mir die 0037er Vorwahl noch gemerkt habe.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:18
von mz-mw
MZES300 hat geschrieben:Habe auch ein kleines Kennzeichen. "Sondergröße" gleich beim TÜV verordnet bekommen weil die Haube vom Berliner so tief liegt.


Genauso habe ich es auch gemacht: Zusatz im Gutachten:"... wegen Originalität, Anbringung und Ausleuchtung..bla.bla.bla.."

mz-mw

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:44
von audioconcept
TS Martin hat geschrieben:Streitthema: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat der Einigungsvertrag noch Bestand. Er sollte auch bei euch gelten. Aber alles ist in Dtl. Auslegungssache und man sollte mit seiner Beörde als Partner und Freund reden ...


Ich habe für meine ES, ja auch vorher mit dem chef vom Strassenverkehrsamt gesprochen , und ihm auch die paragraphen genannt. Er sagte , der hat hier keine Gültigkeit mehr und ist ausgelaufen. Das muss ja dann in jedem Bundesland zählen!? Zumindestes in Dortmund :roll:

Er sagte mir , es geht nur mit dem TÜV Eintrag. Der TüV hatte es mir sofort eingetragen bei der Vollabnahme.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 17:01
von kt1040
Also, nachdem ich einmal bei meiner Zulassungsstelle wieder abtreten durfte, hat mir die Dekra in Sonneberg die Ergänzung zum §1 gemacht und nun hat der Roller auch das kleine Kennzeichen. Allerdings haben sich die Prüfer schon gewundert, da normalerweise die Zulassungsstellen von sich aus, ohne TÜV/Dekra, den Eintrag in den Papieren vornehmen dürfen, sagte man mir zumindest.
Naja, zur nächsten §21 bin ich schlauer, dann wirds gleich mit draufgepinselt.

Jetzt noch den Motor wieder zu Zusammenarbeit überreden und dann ein wenig rollern. Am WE soll ja ansprechendes Wetter werden.

Bis dahin

Thomas

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 19:48
von TS Martin
Hier mal der Zeitungsartikel - der zumindestens in Brandenburg bestand hat:

001.jpg


Copyright: aus 07/2010 der MAZ

Das techn. Gutachten fordert kaum eine Zulassungsstelle, wenn die KTA Betriebserlaubnis lesen wirst du gefragt ob du die Ausnahme haben möchtest.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 19:59
von EsMaus
Ja, aber...vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch....mit Zweizeilig hat das doch gar nix zu tun, sind die doch alle, oder nicht, sogar mein Minikennzeichen an der Suzuki war zweizeilig, damit wäre dieser Zeitungsbeitrag irrelevant für die Frage der Kennzeichengröße, oder hab ich wirklich was nicht verstanden????
ich frag nur, weil mein Berliner nächsten Monat auf die Strasse soll.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 20:04
von TS Martin
Alt:
Größtmaß: 280 x 200
LKrad oder Ausnahme: 255 x 130

Neu:
Größtmaß: 280 x 200 oder wahlweise als 180 / 200 / 220 x 200
LKrad weiterhin: 240/255 x 130 oder per Ausnahme.

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 20:09
von EsMaus
:gruebel: :nixweiss: :nixweiss: :nixweiss:

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 20:12
von TS Martin

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 16. April 2012 20:13
von Plusline
audioconcept hat geschrieben:Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig.


Mein Straßenverkehrsamt (NRW) hat aber genau das in ihren Computer eingegeben...ob das richtig oder falsch ist, weiß ich nicht - es hat aber funktioniert!

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 19. April 2012 18:02
von wawakrimderode
also ich bin zur zulassung ohne extra eintragung durch die DEKRA, ohne irgendwelche Nachweise, Kopien oder sonstwas... war selbstverständlich für die Bearbeiter, dass da n kleines dran kommt ....trotz 3stelliger Kreiskennung NDH - und Saisonkennzeichen...

lief ohne Probleme

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 19. April 2012 18:49
von TS Martin
Was ist für dich klein:
Variante 1
oder
Variante 2

MfG

TS Martin
P.S.: Variante 2 ist nur mit Ausnahme möglich. Variante 1 ist das neue Kradkennzeichen und das Höhenproblem ist aber geblieben ...

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 22. April 2012 16:47
von wawakrimderode
Variante 2 ist für mich klein ;)

Re: wer hat ein kleines Kennzeichen am Berliner

BeitragVerfasst: 22. April 2012 16:53
von TS Martin
Und so sollte es sein.