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kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 14:28
von waldi
hallo allerseits,

ich war mal auf der zulassungsstelle und wollte für den berliner ein kleines nummernschild haben. da wurde mir gesagt, dass es das nicht mehr gibt und wenn, ich eine ausnahmegenehmigung brauch und den roller bei der zulassungsstelle vorführen muss. die spinnen doch jetzt komplett und wollen auch noch 120 euro dafür. ich war heute mal in der garage und hab so ein neues motorradkennzeichen rangehalten und bin auf 13cm abstand zum boden gekommen und von ausleuchtung des kennzeichens kann auch keine rede sein bei der kleinen 5watt sulfite. hat hier wer plan, was man gegen diese willkür machen kann?

liebe grüsse mario

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:09
von Wartburg 311 QP
Leider finde ich den Thread nicht mehr, aber genau diese Probleme hatte ich bei der /2 auch. Nur gegen eine nicht gerade günstige Genehmigung hätte ich event. ein kleines KZ bekommen.

Am Besten, du fährst mal zum TÜV/Dekra und erklärst denen das Problem. Die können dir dann eine ( kostenlose ? ) Bestätigung geben, dass das mit einem großen KZ erstens nicht den gestzl. Vorgaben bezügl. des Abstandes vom Zeichen zur Fahrbahn passt und zweitens die Ausleuchtung nicht gegeben ist. Event. lässt sich deine Zul.stelle mit einem solchen Schreiben erweichen.

OT zum Thema: erst am Montag fuhr ein A3 mit minikleinem Kennzeichen und roten blinkern vor mir her --> offensichtlich US Modell. Aber wir sollen unsere Oldis umbauen damit der Willen irgendeines selbstgefälligen Behördenleiters erfüllt wird :evil:

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:16
von waldi
das tolle an der sache ist ja, er hat ja ein kleines dran nur leider FF und das sogar noch ohne dieses hässliche blaue D. der roller ist seit kurz nach der wende mit dem nummernschild unterwegs, aber muss aus privaten gründen in meinem jetzigen wohnort zugelassen werden. ich hab sogar eine ausnahmegenehmigung der stadt frankfurt oder nur leider nützt die hier in hessen nichts. :-(

liebe grüsse mario

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:27
von bussec2306
Hallo! Ich kann mich da dem Vorschlag von Wartburg 311 QP nur anschließen. Dem TÜV/Dekra diese Geschichte klar schildern, dazu noch die Ausnahmebesch. aus FF mit einbeziehen, das sollte auf jeden Fall genügen. Wünsche dir trotzdem Glück! MfG! C.B.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:53
von Malcom
Kommt wahrscheinlich auch darauf an WER zur Zulassungsstelle kommt und ein kleines Nummernshild haben möchte. Mir ist z.B. ein Bürgermeister einer größeren Stadt bekannt, der ein kleines Nummernschild an seine nagelneue und komplett originale BMW R 1200 R bekommen hat :evil: . Aber wenn da irgendwer daher kommt und ein kleines Kennzeichen für seinen Oldtimer haben will, werden dem nur Steine in den Weg gelegt. Echt zum kotzen sowas...

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 16:16
von Svidhurr
Leider ist das nun so. Wenn du ein kleines Kennzeichen hast, darfst du es auch behalten.
Ändert sich das Fahrzeug oder dein Wohnort, dann gibt es nur noch das Neue.

Wollte das kleine Nummernschild von der 125iger an mein Gespann übernehmen.
Hat auch fasst geplappt, aber leider nur fasst :roll:

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 17:23
von TS Martin
Hey ihr Lieben,

das kleine wird immer noch für Leichtkrafträder und Fahrzeuge bei den baulich kein anderes passt per Ausnahme zugeteilt. Wenn ich wüsste wer für Hessen solche Ausnahmen durchbóxt hat, würde ich es gerne für emmenschrauber verlinken. Ich suche nachher mal. Nur gibt es die selbst beim Regierungspräsidium nicht umsonst. Nachwievor haben es hier die Brandenburger, MVler am einfachsten. In Brandenburg gibt es sie auf Erlass des Ministeriums. In MV per Ausnahme für keine 50 € aus Rostock.

edit sagt: Hier ist dazu 'nen Fred: viewtopic.php?f=13&t=19646&p=871085

@ MaHa76 hat in Hessen für 65 € eines bekommen ...

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 17:40
von Lorchen
Hast Du zum dem Roller den DDR-Brief? Hat er nur Westpapiere, kannst Du es vergessen - kwasi. Mit DDR-Papieren bekommt man es in BB (Brandenburg) sofort. Bei dir hättest Du zumindest eine Chance.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 18:47
von TS Martin
@ Lorchen: oder der TÜVer schreibt bei der Abnahme nach § 21 die Betriebserlaubnis KTA Nr. XXX rein. Dann machen es die Brandenburgischen Behörden eigentlich auch ohne wenn und aber.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 19:11
von Ingrid1959
Hallo,
leidiges Thema. Ich hatte bei meiner in Leipzig Stadt zugelassenen TS 250 eine Sondergenehmigung- Kosten 50 Euronen in etwa.

In Leipzig Kreis gabs fast Probleme bei einer 59er RT 125 mit 150 ccm - konnte aber gut argumentieren - geht nicht immer.

Im Landkreis Mittelsachsen habe ich mich (bei der MZ ES 250/2) auf folgende Regel bezogen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 222:de:NOT

Das habe ich ausgedruckt und folgende Punkte unterstrichen:

2.4.Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn [...] mindestens 0,30 m [...]

2.6. Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn

[...] werden am leeren Fahrzeug gemessen [...]

Meine Argumentation lief darauf hinaus das wenn der Abstand schon nicht eingehalten wird wenn ich nicht drauf sitze, wie sieht es dann aus wenn ich drauf sitze, mit Sozius und bei Bergauf?

Ich hatte ein Bild gemacht mit Gliedermaßstab wo zu erkennen war, dass der Abstand nicht eingehalten wird (ich muss ja niemanden verraten was im Kofferraum des Beiwagens ist ...)

Desweiteren habe ich noch die Richtlinie ECE-R-48 erwähnt.

Steht auch bei blödipedia.

Alles recht freundlich aber mit Nachdruck vorgetragen. Die Sachbearbeiter_in ging dann mit dem ganzen Kram zur Chef_in und ich bekam das s.g. 125er Kennzeichen.

Ich weiß dass dies nicht immer klappt aber vielleicht konnte ich Euch/Dir damit helfen! 5 W Ausleuchtungsargumentationsketten beeindrucken die genauso wenig wie das es zu DDR Zeiten immer nur kleine Kennzeichen gab oder die Neckermänner_innen vor 1980 nie ein großes Kennzeichen hatten.

Es sind in aller Regel Beamt_innen und die müssen sich an Regelungen halten, EU Regelungen sind denen der Mitgliedsländer übergeordnet, daraufhin sollte man argumentieren.

Grüße
F.

Ich lasse auch völlig unerwähnt das andere EU Mitgliedsstaaten wesentlich adäquatere Nummernschildgrößen haben - das beeindruckt sowieso niemanden. Deprimiert allenfalls, so wie in Tschechien gesehen eine 1990er Jahre Honda CBR 1000 mit altem Kennzeichen das abgewinkelte obere Ecken hatte. Alles ohne EU Quatsch und so klein wie das Kennzeichen was an DDR Mopeds in den 1950er Jahren dran war ... :sniff:

Naja und was ich auch doof finde ist das es Behörden gibt die sich weigern dass man Kennzeichen(größen) "mitimmt". Da kauft man ein Moped in einem anderen Bundesland und freut sich über eine adäquate Größe und dann bekommt man gesagt: gibts bei uns nicht! Glück hat der welcher "nur" im eigenen Bundesland umziehen muss und sein altes kleines Kennzeichen mitnehmen kann - bei Halterwechsel siehts anders aus - die Regelung hammse zumindest glaub ich 2010 (im September) geändert gehabt.

EDIT:

Das mit dem Gutachten bei der Dekra ist im übrigen garnicht so einfach, die Stellen wo ich war haben sich geweigert sowas zu machen. Es würde angeblich nicht in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Auf der Zulassungsstelle sagen die dann wiederrum mal soll dieses Gutachten haben wo man doch gerade dort war und einem dies verweigert wurde. Ich finde das sinnlos aber es ist eben so.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 19. Januar 2013 02:19
von Niki
Hallo,
hatte dieses Problem auch :evil:
Siehe mein Thema !http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=144&t=54889&p=948409&hilit=kleines+Kennzeichen#p948409
Lass dir ein Gutachten über zu geringe Ausleuchtung und zu wenig Bodenabstand erstellen ( DEKRA) ca.30,-€ ,dann bekommst du die Genehmigung von der Zulassungsstelle sicher erteilt .
Natürlich immer schön freundlich :D :D :D !
Gruss Niki

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 11. März 2013 11:02
von Sumbarcher
War heute mal auf der Zulassungsstelle um nachzufragen für meine 150er TS von 1979. Die wissen natürlich von nichts, das gilt angeblich nur für Oldtimer (JAWA und AWO bis 1965). 1979 zählt wohl nicht als Oldtimer? Von der Ausleuchtung usw. wissen sie auch nichts.
Unfreundlich hoch zehn.
Haben einige Thüringer Tips für mich?

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 13. März 2013 18:20
von Rusti
Ich habe meien ES übern Händler zugelassen, ging alles ohne Probleme. Jetzt steht in der Zulassung Teil 1: KENNZ.: 255X130MM :-)
Aber wie schon erwähnt, es kommt immer aufs Bundesland, wenn nicht sogar auf den Landkreis an.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 13. März 2013 23:40
von Sumbarcher
Jetzt steige ich gar nicht mehr durch, anbei die Antwort der Dekra auf eine Anfrage meinerseits:

"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Für Motorräder aus der ehemaligen DDR gibt und gab es hinsichtlich der Kennzeichengrößen
keine Sonderregelungen. Der Einigungsvertrag hat diesbezüglich keine Sonderbestimmungen
vorgesehen.

Es gab in den Übergangsvorschriften des alten § 60 Abs 1 der StVZO (Größe der
Kennzeichenschilder an Krafträdern) Erleichterungen, an Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958
erstmals in den Verkehr gekommen sind, und bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und
Beleuchten der Kennzeichen außergewöhnlich schwierig war. Diese durften die sogenannten
Leichtkraftradkennzeichen führen.
Diese Vorschrift konnte auch für Motorräder aus der ehemaligen DDR angewandt werden, wenn
diese ein entsprechendes Alter hatten.

Allerdings gilt seit einigen Jahren nicht mehr die StVZO sondern die FZV (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung) für die Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Aus der dortigen Anlage 4 geht hervor:
"Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen
zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht
werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen,
die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen,
sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern;
in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens
eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den
Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines
vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens ... einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde
eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach
Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch
nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines
vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... _4_65.html

Da erfahrungsgemäß unter Verwendung der originalen Schlussleuchteneinheit der TS die
Ausleuchtung selbst des großen Kennzeichens ausreichend gewährleistet war, sollte
dieses bei Verwendung der neuen Kraftradkennzeichen keine Probleme geben. Selbst
der Anbau einer anderen Schlussleuchteneinheit oder einer zusätzlichen
Kennzeichenleuchte wäre zumutbar. Sogar bei anerkannten Oldtimern.
Anders wäre es bei einer TS125, welche anstandslos das verkleinerte Leichtkraftrad-
kennzeichen führen dürfte.

Sie können Ihren Kampf somit aufgeben oder einstellen.

[...]"

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 07:05
von daniel_f
So ähnlich hatte mir das der Dekra-Prüfer bei der Abnahme meiner ES auch erklärt. Bei den Älteren (wie bei dir geschrieben vor Juli 1958) nicht so das Problem, bei jüngeren Motorrädern machen sie es nicht (mehr?). Also hab ich jetzt das Kuchenblech dran, ausgeleuchtet wird´s auf alle Fälle --> schlechtes Argument. Bliebe evtl. noch der Fahrbahnabstand...
Mittlerweile ist das Blech schon mit Verstärkungsblech vernietet, weil es sich so schön kaputtvibriert :biggrin:

Gruß

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 07:28
von kutt
ich habe sogar an der ETS ein kleines bekommen :zunge:

ohne extra Genehmigung oder soclem Rotz

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 08:00
von daniel_f
Das Kurzzeitkennzeichen war komischerweise auch ein kleines, als es dann zur eigentlichen Zulassung kam, wollten die kompetenten Mitarbeiter dieses Argument nicht mehr gelten lassen.
Naja, wenn ich fahre, seh ich das Kennzeichen eh nicht :wink:

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 09:46
von K-Wagenfahrer
@emmenschrauber

Nimm mal bitte ein normales Motorradnummerschild von einem anderen Motorrad und halte es ran.

Foto mit Zollstock machen. Dann sieht man eindeutig, das die gesetztlichen 30 cm von der Fahrbahn bis Unterkante Nummernschild nicht eingehalten werden können.

Das hälst Du der Zulassungsstelle unter die Nase...dann bleibt denen nichts anderes übrig Dir ein kleines Schild zu geben. Wenn die so gestztes pingelig sind.

Das hat bis jetzt fast immer funktioniert.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 09:49
von Mainzer
K-Wagenfahrer hat geschrieben:@emmenschrauber

Nimm mal bitte ein normales Motorradnummerschild von einem anderen Motorrad und halte es ran.

Foto mit Zollstock machen. Dann sieht man eindeutig, das die gesetztlichen 30 cm von der Fahrbahn bis Unterkante Nummernschild nicht eingehalten werden können.

Das hälst Du der Zulassungsstelle unter die Nase...dann bleibt denen nichts anderes übrig Dir ein kleines Schild zu geben. Wenn die so gestztes pingelig sind.

Das hat bis jetzt fast immer funktioniert.

Dann kommt wieder das Argument: "Der Fahrzeughalter muss sein Fahrzeug so umbauen, dass die Montage eines entsprechenden Kennzeichens möglich ist" :bindagegen:
Bei der TS hat das Nummernschild bis zur Fahrbahn auch nur noch so 22cm (wenn ich draufsitze)

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 09:53
von K-Wagenfahrer
Mainzer hat geschrieben:
K-Wagenfahrer hat geschrieben:@emmenschrauber

Nimm mal bitte ein normales Motorradnummerschild von einem anderen Motorrad und halte es ran.

Foto mit Zollstock machen. Dann sieht man eindeutig, das die gesetztlichen 30 cm von der Fahrbahn bis Unterkante Nummernschild nicht eingehalten werden können.

Das hälst Du der Zulassungsstelle unter die Nase...dann bleibt denen nichts anderes übrig Dir ein kleines Schild zu geben. Wenn die so gestztes pingelig sind.

Das hat bis jetzt fast immer funktioniert.

Dann kommt wieder das Argument: "Der Fahrzeughalter muss sein Fahrzeug so umbauen, dass die Montage eines entsprechenden Kennzeichens möglich ist" :bindagegen:
Bei der TS hat das Nummernschild bis zur Fahrbahn auch nur noch so 22cm (wenn ich draufsitze)


Das fällt aus, bei einem Oldtimer sind derartige Umbauten nicht erwünscht, förderlich oder sonst was. Ich bestehe auf 100% Originalität.
Da kann die ZS auf und nieder springen.

Ich habe es bei meinen immer gleich im Dekra Gutachten festhalten lassen und darauf bestanden das daß Gutachten zu 100% übernommen wird.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 10:22
von RT Opa
Seid letztem Jahr als der Tüf wieder mal meine RT sehen wollte habe ich ein kleines Schild dran.
Vorher war es ein Pitzablech( trotz Gutachten bekam ich das).
Das ganze Gerüttel der brutalen PS hatte das alte zerrissen. und als ich ein neues auf der Zulassungsstelle wollte, fragte mich doch die nette Frau ob ich ein kleines haben will.
Natürlich sagte ich JA.
Laut ihrer Aussage wäre das jetzt normal so.
Auch die ETZ der Maus hat das kleine Schild erhalten, zwar als Wunschkennzeichen und somit einem zehner als Spende an den Staat, aber das war mirs wert.
Die willkür der lieben Behörden sind wir alle ausgesetzt, Leider.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 10:24
von NKing
Hallo Nils,

die Höhe von 22 cm sind zumindest juristisch nicht zu beanstanden. Die Regelung des § 60 StVZO "Nummernschild mindestens 30 cm über der Fahrbahn" wurde aufgehoben.

Nunmehr gilt für die Höhe der Anbringung von hinteren KFZ - Kennzeichen bei zweirädrigen Fahrzeugen § 10 Abs. 6 Ziff. 2 FZV - http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Dort wird wiederum auf RICHTLINIE 2009/62/EG verwiesen. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 027:DE:PDF

Und dort ist in Anhang I folgendes geregelt:

1. ABMESSUNGEN

Die Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen hat folgende Abmessungen:

1.2 Kafträder, ...

1.2.2. Höhe: 210 mm



Ich hoffe, dass ich die Normenbeziehungen richtig wiedergab.

Beste Grüße
Nils

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 11:11
von daniel_f
In besagter Anlage steht immerhin etwas von 0,2m über Boden:

5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN
5.1. Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen
in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf
die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 11:19
von Mainzer
So wie ich diese EG-Richtlinie interpretiere, gilt sie aber nur dür neu auf dem Markt auftauchende Fahrzeuge. Denn die Regeln zur Sichtbarkeit z.B. weren ja evtl. von älteren Fahrzeugen nicht immer eingehalten (an meiner TS hängt das Nummernschild ja direkt unter der Leuchte, von schräg oben also kaum einsehbar).

Aber da sollen sich mal lieber die Rechtsverdreher mit beschäftigen. :P

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 11:39
von NKing
Hallo Nils,

mach ich doch - hiermit bitte ich um Begleichung meiner Kostennote i.H.v. Euro 175,76 für erfolgte Erstberatung. :mrgreen:

Und es gilt § 10 FZV für aktuelle Beurteilungen der Kennzeichenhöhe.

@daniel_f: Genau richtig - demnach gilt grundsätzlich als "neue" zu beachtende Mindesthöhe für das hintere Kennzeichen für Krafträder: 20 cm über der Fahrbahn.

Beste Grüße
Nils

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 13:02
von ENRICO
Hallo!

Die Unterkante der Anbringungsstelle scheint aber nicht mit der Unterkante des amtl.Kennzeichens identisch zu sein :!: :?: Als Anbringungsstelle wird da wohl der Kennzeichenhalter definiert sein :!: :?:

Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/s ... &nu_doc=94


5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 13:24
von daniel_f
Beim Auto ist aber zum Beispiel der Kennzeichenhalter auch ungefähr bündig mit Unterkante Kennzeichen, so war mein Gedankengang.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 13:49
von NKing
Hallo,

ich bin mir sicher das folgendes richtig ist. Der Unterkannte der Anbringung kann mit der Unterkannte des Nummernschilds identisch sein, muss es aber nicht.

Wenn kein Nummerschildhalter da ist - dann wird der "Referenzwert" von 20 cm an der Unterkannte des Schildes gemessen.

Wäre interssant - hat jemand hier an seiner MZ einen Nummernschildhalter verbaut? Ich habe noch welche aus Aluminium für DDR Kennzeichen da - da passen aber leider auch die kleinen Nummernschilder der 125´iger nicht rein.

Beste Grüße
Nils

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 17:36
von ENRICO
NKing hat geschrieben:Hallo,

Ich habe noch welche aus Aluminium für DDR Kennzeichen da - da passen aber leider auch die kleinen Nummernschilder der 125´iger nicht rein.

Beste Grüße
Nils


Die Anbringstelle (da wo man es festschrauben kann) ist gemeint. In der Regel gibt es eine vorgesehene Stelle, an welcher ein amtl.Kennzeichen, oder dessen Halterung, welche Größe auch immer, festgemacht werden kann. Auch die MZ hat original einen solchen ,,Halter".
Es handelt sich um eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft für mehrere Länder! Da spielt die Kennzeichengröße jetzt eine unerhebliche Rolle. Wichtig ist die untere Stelle der Anbringung. Bei den in der Richtlinie angegebenen Bemaßung handelt es sich um die Mindestgröße des räumlichen Freiraumes für das amtliche Kennzeichen.

Also folgende Abmessungen müssen für das a.Kz. mindestens vorhanden sein:
1.2. Krafträder, Dreiradfahrzeuge bis zu einer Hoechstleistung von 15 kW und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen

1.2.1. Breite: 280 mm,

1.2.2. Höhe: 210 mm.


Ein Krad hat wohl in der Regel genügend seitlich Platz für diese Anbringstelle. Beim PKW muss dieser Platz eben für das a.Kz. reserviert sein. Daher gibt es auch andere, als die einzeiligen a.Kz. für mehrspurige KFZ.

Nummernschilder :rofl: :rofl: ----------Früher hießen die polizeiliches- und jetzt amtliches Kennzeichen :D

Ein Nummernschild kann man sich übers Bett hängen :D :stumm: :versteck:

Sollte ich etwas falsche Gedankengänge bezüglich meiner oben geschriebenen Meinung haben, nehmt es bitte nicht ganz übel.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 18:13
von Feuereisen
Ich zitiere mal ein altes Lied ... HeXX Dir mein Brandenburger Land... :wink: :
ETZ Nr.JPG

In Brandenburg ist so etwas ohne Probleme möglich. Selbst nachdem die neuen "kleinen" Kraftradkennzeichen herausgekommen sind. Auf Nachfrage bei der netten Dame in der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt das zwar die Leichtkraftradkennzeichen nicht mehr generell für DDR Fahrzeuge ausgegeben werden, aber nach einer Inaugenscheinnahme der Zulassungsstelle entschieden wird welche Kennzeichengröße montiert werden kann. Also wenn kein Platz - dann kleines Kennzeichen.

Re: kleines nummernschild

BeitragVerfasst: 14. März 2013 18:57
von waldi
Feuereisen hat geschrieben:Ich zitiere mal ein altes Lied ... HeXX Dir mein Brandenburger Land... :wink: :
ETZ Nr.JPG

In Brandenburg ist so etwas ohne Probleme möglich. Selbst nachdem die neuen "kleinen" Kraftradkennzeichen herausgekommen sind. Auf Nachfrage bei der netten Dame in der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt das zwar die Leichtkraftradkennzeichen nicht mehr generell für DDR Fahrzeuge ausgegeben werden, aber nach einer Inaugenscheinnahme der Zulassungsstelle entschieden wird welche Kennzeichengröße montiert werden kann. Also wenn kein Platz - dann kleines Kennzeichen.


In Hessen verbunden mit ca.125 Euronen. Aber nach Aussage der Übergeordneten Stelle, bekomme ich für den 62er Berliner das alte kleine Kennzeichen für um die 30 Euronen, da ich so einen Schrieb aus FfO habe, wo das Kleine KZ zugeteilt wurde. Das Bekloppte daran, für den 59er Berliner bekomme ich das kleine Kennzeichen garnicht, da er nach 58 gebaut wurde. Ich kann nur Sagen, armes Deutschland. Es gibt eine Möglichkeit, die nichts kostet und so werde ich es auch machen, denn das kleine Nummernschild ( was der Roller ja schon hatte) liegt noch hier und die Nummer ist Reserviert. :oops:

Liebe grüsse Mario