Hallo,
was den Auslauf der normalen Gühlampe betrifft ist dieser (zur Zeit noch) ausschließlich auf Haushaltsleuchtmittel beschränkt und auch dort gibt es Ausnahmen.
Genauere Informatinonen findest du, z.B., hier:
Klick. Und wenn es Dich beruhigt, Du musst keine Energiesparlampen kaufen es gibt auch die Alternative einer Hallogenglühlampe die hat folgende Vorteile: - gleiche Form wie die alte Glühlampe
- ein Warmes natürliches Licht
- ca 20-30% Energieeinsparung gegenüber der alten Glühlampe
- lässt sich ohne Probleme von jedem "Baumarktdimmer"
dimmen
- ca 2000 Stunden Lebensdauer (gegenüber 1000 Stunden bei einer Glühlampe)
Für den KFZ Bereich würde ich auch folgendes Problem sehen: Da alle Leuchten an Kraftfahrzeugen Typgeprüft sind das heißt als einheit Reflektor-Leuchtmittel-Streuscheibe abgenommen wurden und auch nur in dieser Kombination im Bereich der StVZo betrieben werden dürfen müsste mann für jedes Ersatzleuchtmittel (im Sinne z.B. eines LED Leuchtmittels) eine Einzelabnahme beantragen (ich hoffe ich bin hier richtig Informiert?!) das wäre doch kaum realisierbar!
MfG
Thomas