Sebring A2 - Papierkram

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Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon NoUse4aName » 21. April 2020 11:23

Hallo zusammen,

kurz zur Einführung:
Ich bin neu hier; bisher war ich nur "stiller Teilhaber" und hab mitgelesen.
Nun möchte ich mich aber mal mit einer Frage/einem Fragenhäufchen an die Gemeinschaft wenden.

Seit einiger Zeit bin ich stolzer Besitzer einer MZ 500R. An dieser ist wie ich nun feststellen durfte, ein MZ500A2 von Sebring verbaut, woraus eine Leistung von 25kW resultieren sollte.
Dummerweise stehen in den Papieren noch die "originalen" 20kW. Das würde ich gern korrigieren lassen, für den Fall, dass von der Rennleitung doch mal einer was weiß. Nach meiner Lesart sind leistungssteigernde Maßnahmen eintragungspflichtig, richtig?
Hat zu dem Auspuff schon mal einer die EG-Genehmigung in der Hand gehabt?
Bei Remus/Sebring hab ich nachgefragt. Als Auskunft erhielt ich, dass es diese nicht gäbe.
Der Auspuff hat ja aber die gängige Prägung. :gruebel:
Bei MuZ hab ich auch angefragt und die Auskunft bekommen, dass die sowas auch nicht haben.
Laut Ersatzteilliste für "MuZ-Motorräder Saxon 500 R" soll eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung für Umrüstung von 20kW auf 25kW" mit der Teilnummer 80-70.807 geben. Die war aber auch nicht bekannt...
Hat diese schon jemand mal gesehen oder in der Hand gehabt?

Besten Dank und beste Grüße

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon mzdietmar » 21. April 2020 13:05

Einfach so lassen das fehlt nicht auf

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon superelastik » 21. April 2020 15:56

Kein Problem. Ich tausche dir den Auspuff gerne gegen den passenden 20KW Auspuff.
Dann bist du auf der sicheren Seite und brauchst nichts eintragen lassen. :)

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon TS Jens » 21. April 2020 16:00

Hallo

Ein normaler A2 fällt nicht auf, alles Original.

Man sollte nur wenn man was anderes eintragen lässt. z.b einen 120er Reifen eintragen lässt ( ich glaube die Freigabe gab es hier in der Wissensdatenbank)
Die Drosselung austragen lassen.
Auf 27 kW schreiben lassen.

Ich habe auch noch einen A Auspuff abzugeben. Falls Interesse besteht

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon Stephan » 21. April 2020 16:23

Jegliche Änderung von Leistungs- oder Agasparametern sind eintragungspflichtig! Auch der Wechsel von 27 auf 20kW oder ähnliches.

Frag doch mal bei einem alten MZ-Vertragshändler, event. haben die noch was in ihren Unterlagen, ansonsten müsste der Prüforganisation in deren Datenbank beide Leistungsvarianten zugänglich sein, zumindest die Daten der Fun/Tour-Modelle.
Die Zweitakter Saxons haben alle Varianten von Tanks etc im Schein eingetragen, es sollte also für die R eventuell auch nur ein Typ sein, in unterschiedlichen Varianten.
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon NoUse4aName » 22. April 2020 11:31

Danke für den Tip bzgl. der alten Vertragshändler!

An welchen Maschinen wurde der A2-Auspuff eigentlich verbaut?
In der besagten Ersatzteilliste habe ich bisher nur die Varianten A und A1 gefunden...

Hat hier schon mal jemand aufgrund des Auspuff-Wechsels von 20kW auf 25kW umschreiben lassen?
Wenn Ja, welche Zettel müssen dafür auf der Zulassungsstelle vorgezeigt werden? Reicht da der TÜV-Schrieb?
Prüfzeichen ist ja wie gesagt auf dem Auspuff vorhanden...

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon Rossi1979 » 22. April 2020 18:35

Hi,

wenn ich das gerade richtig sehe, gibt es da 2 unterschieldiche Ausführungen, mit 20kW und mit 25kW.

Da ändert sich nicht nur der Auspuff, sondern auch damit die Geräuschwerte je nach Ausführung. Das ist definitiv abnahmepflichtig, da ist so die BE auch erloschen. beide Ausführungen sind aber in der Typgenehmigung drin.

MfG

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon Egon Damm » 22. April 2020 21:48

Wenn der Zulassungsbehörde eine Gutachten vorgelegt wird, ändert die das in den Papieren.

Also ab zu einem Amtlich Anerkannten Sachverständigen. Der prüft die Unterlagen, macht eine Geräuschmessung
und erstellt ein Gutachten für die Zulassungsbehörde. Alles recht einfach. Damals hat das allerdings viel mehr gekostet wie der Schalldämpfer selbst.

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon NoUse4aName » 23. April 2020 11:13

Und damit zurück zu meiner ursprünglichen Frage:
Hat zufällig jemand die EG-Genehmigung für den Sebring A2 und/oder die besagte Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Dank und Gruß

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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon Stephan » 23. April 2020 13:04

Frag doch einfach mal bei der zuständigen Prüforganisation, was sie heben möchten. Eventuell haben die auch Zugriff auf die Bescheinigungen.
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Re: Sebring A2 - Papierkram

Beitragvon TS Jens » 23. April 2020 14:06

Hallo

Wenn du unbedingt Unterlagen suchst. Dann würde ich Mal MZ ente in Wolfenbüttel anrufen.
Er wird dir am ehesten helfen können.

Ich würde eher erstmal mit einem tüver darüber sprechen.
Mein tüver hat sie ohne Unterlagen offen eingetragen.
Ich habe mir gleich dabei einen 120er Hinterreifen eintragen lassen.
Die Freigabe ist hier in der Wissensdatenbank.

Mfg

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