Geerbt sprich Todesfall oder "übertragen"?
Die Fristen gibt es tatsächlich .... wir haben das grade durch. Im Todesfall sind sie deutlich kürzer als die oben genannten 8 Jahre.
LamE hat geschrieben:
Die sind aber in SF8 in etwa so teuer, wie die HUK in SF1/2.
Da würde es nicht wirklich lohnen....
Bei der Würtembergischen übernehmen und dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen um dann "regulär" mit SF8 wieder in die HUK zu wechseln.

So würde ich das machen ...