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 Betreff des Beitrags: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 19:34 
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Hallo zusammen,

meine Frau hat von ihrem Opa den alten Versicherungsschein bekommen, um sich den Schadensfreiheitsrabatt übertragen zu lassen.
WIr haben alles zusammen bei der Versicherung (HUK) eingereicht.
Allerdings stellt diese sich jetzt quer, da der Vertrag bereits 2009 endete.
Wir haben jetzt allerdings die Option, "einen triftigen Grund für die verspätete Beantragung" zu nennen, um den Rabatt doch noch zu bekommen.

Was kann ich jetzt noch machen?
Die Reduzierung von SF1/2 auf SF8 würde sich reichlich lohnen.

Bei einer anderen Versicherung (Württembergische) hatte ich ebenfalls angefragt. Hier wäre eine Übernahme bis 8 Jahre nach Versicherungsende möglich.
Könnt ihr mir helfen?

Viele Grüße
LamE


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 19:40 
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LamE hat geschrieben:

Bei einer anderen Versicherung (Württembergische) hatte ich ebenfalls angefragt. Hier wäre eine Übernahme bis 8 Jahre nach Versicherungsende möglich.
Könnt ihr mir helfen?

Viele Grüße
LamE


Ja, geh da hin.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 19:41 
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Die sind aber in SF8 in etwa so teuer, wie die HUK in SF1/2.
Da würde es nicht wirklich lohnen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 19:47 
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Geerbt sprich Todesfall oder "übertragen"?
Die Fristen gibt es tatsächlich .... wir haben das grade durch. Im Todesfall sind sie deutlich kürzer als die oben genannten 8 Jahre.

LamE hat geschrieben:
Die sind aber in SF8 in etwa so teuer, wie die HUK in SF1/2.
Da würde es nicht wirklich lohnen....


Bei der Würtembergischen übernehmen und dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen um dann "regulär" mit SF8 wieder in die HUK zu wechseln.

;-)

So würde ich das machen ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 19:49 
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Andreas hat geschrieben:
Geerbt sprich Todesfall oder "übertragen"?


Glücklicherweise übertragen.
Anderes als kündigen ist nicht drin?
Dann solls wohl so sein?!?


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 19:51 
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LamE hat geschrieben:
Anderes als kündigen ist nicht drin?


Na Du kannst auch bei der HUK anrufen und nachfragen was "triftige Gründe" in deren Sinne sind.
Wenn Du eine Auskunft bekommst schreibst Du es halt so ....


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 13. September 2012 21:21 
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hi -
...du solltest dir einen netten 'regional-kundenbetreuer' suchen und mit dem das bereden.
auf diese weise hab ich schon ganz feine deals verhandeln koennen, die dann recht formlos umgesetzt wurden.

g max ~:)


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 14. September 2012 18:19 
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So weit ich weis 7 Jahre aber nur innerhalb der Familie. Wir haben grad den Fiasko abgemeldet, der Rabatt ist auch noch da.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 14. September 2012 19:04 
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P-J hat geschrieben:
So weit ich weis 7 Jahre aber nur innerhalb der Familie. Wir haben grad den Fiasko abgemeldet, der Rabatt ist auch noch da.


Bis zu welchem Grad zählt es als Familie in diesem Sinne.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frist für Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
BeitragVerfasst: 14. September 2012 19:06 
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