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 Betreff des Beitrags: zulassungschaos ? wer kennt sich aus
BeitragVerfasst: 1. November 2012 18:57 
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hi, vielleicht weis jemand was genaueres.

würde gerne ein lkr anmelden bzw als kraftrad ummelden.
vorhher 11kw also defintiv ein lkr mit abe
jetzt nach 19(3) abnahme 22kw und ein krad...

also vorhanden ist
-original abe
-Tüv abnahme
-19(3) abnahme
-Deckungsnummer


jetzt frage ich mich was fehlt?

auf der zulassungstelle wollen sie einen "schein" von mir sehen... gibt es ihn überhaupt beim lkr? wird der nciht beim abmelden eingezogen?


Fuhrpark: MZ TS 150 bj 76
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MZ ES 250/2 Gespann (im Aufbau irgendwann wohl fertig)
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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:01 
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Der Termin bei der Zulassungsstelle + das reservierte Wunschkennzeichen (denk ich)

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Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex


Fuhrpark: MZ TS 150, blau, Bj 85 (wird genutzt),
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Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
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Suzuki GS 500 E, Bj 1998 (orange, für die Gattin)
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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:05 
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da mit war ich heute schon dort aber die wollen irgendwie einen schein


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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:07 
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Beim LKrad hast du nur die Betriebserlaubnis und den Fahrzeugschein, eventuell auch Brief und Schein. Fehlt was davon ist's schlecht.

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Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:12 
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den fahrzeugschein kanner ja nicht haben, den muss ja die zulassungsstelle erstellen, mit dem gutachten des Tüv

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Gruss Alex


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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:18 
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misterx hat geschrieben:
hi, vielleicht weis jemand was genaueres.
auf der zulassungstelle wollen sie einen "schein" von mir sehen... gibt es ihn überhaupt beim lkr? wird der nciht beim abmelden eingezogen?


Auch ein LKR hat einen Schein.
Bei Abmeldung wird dieser eingezogen und man bekommt eine Abmeldebescheinigung.
Und die fehlt in deiner Sammlung an Unterlagen.
Dies ist aber erst seit 2007 so - vorher wurde die Abmeldung im Brief gestempelt.
Das Datum ist entscheidend, allerdings wissen es die meisten Sachbearbeiter nicht genau.....

Gruß
LamE

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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:32 
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dann hoff ich das ich das abmeldedatum herausbekomme...

da es leider nicht gestemelt ist...

also mit deim einziehen kenn ich das auch so..


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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:40 
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Ich hatte das bei meiner 2007 abgemeldeten TS auch, dass ich nur den Brief hatte und keinen Schein. Trotzdem ging das Anmelden problemlos, hat 5€ mehr gekostet, dafür hat der Sachbearbeiter (zumindest angeblich) bei der vorherigen Zulassungsstelle in Speyer angerufen und nachgefragt.

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
Ich war dabei: BA13, ZI14, HN14, BA15, V15, VB16, BA17, ZE17, VB18, BA19, ZE19, OHV20, IK22, OHV23, SLF24
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BeitragVerfasst: 1. November 2012 19:46 
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das hätte ich auch gerne heute gemacht aber in bayer hat man heute wohl frei....

ich bin gespannt wennich da morgen mal durchklingel was rauskommt


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BeitragVerfasst: 1. November 2012 20:10 
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Ich hab das mal in den Papierkram geschoben :)

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BeitragVerfasst: 1. November 2012 20:14 
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misterx hat geschrieben:
da mit war ich heute schon dort aber die wollen irgendwie einen schein


Sorry, aber wäre es nicht zielführender erstmal auf der Zulassungsstelle anzurufen anstatt hier Rätselraten zu veranstalten, was evtl. für ein Schein gewollt wird? Die werden das doch wohl sagen können.....

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


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BeitragVerfasst: 1. November 2012 21:14 
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die sache war diese,da meie auffasung so war das es keinen gab/gibt bei abmeldung wollte ich deswegen erstmal unbefangen fragen

-- Hinzugefügt: 2. November 2012 10:11 --

sooo 2009 abgemeldet und vom kreis kein schein bekommen laut verkäufer

der kreis sagt kann nicht 100% nachvollzogen werden sie geht davon aus......

toll genauso dumm sterben wie vorhher..


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BeitragVerfasst: 2. November 2012 11:13 
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Genau den gleichen Fall hatte ich im letzten Jahr mal bei einem 125er Roller. ABE und TÜV-Bescheinigung da, Abmeldebescheinigung (entwerteter KFZ-Schein) nicht. Gab viel Lauferei, bis ich die Papiere komplett hatte. Du brauchst auf jeden Fall eine Verlusterklärung vom Vorbesitzer, in der er erklärt, dass er den Schein verloren hat. Zusätzlich brauchst du noch einen Kaufvertrag, in dem der Verkauf des Fahrzeugs an dich ausgewiesen wird. Damit musst du dich an die Zulassungsstelle wenden, bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen gewesen ist. Die stellen dir dann eine Unbedenklichkeitserklärung aus, und damit gehst du dann zu der für dich zuständigen Zulassungsstelle und bekommst das Fahrzeug zugelassen.

Schwierig wird es, wenn du das Fahrzeug nicht von dessen letztem Halter gekauft hast (so war es bei mir). In diesem Fall muss durch Kaufverträge die Kette der Eigentumsübertragungen vom letzten Halter bis zu dir nachgewiesen werden. Außerdem muss klar sein, wer denn nun eigentlich den entwerteten Schein verloren hat. Ist das nicht zu klären bzw. schieben sich letzter Halter und Zwischenbesitzer gegenseitig den schwarzen Peter zu und behaupten, der jeweils andere hätte den Schein verloren, hättest du in der Tat ein größeres Problem. Hoffen wir einfach mal, dass dieser Fall nicht eintritt.


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BeitragVerfasst: 2. November 2012 12:43 
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also den letzen zugelassenen halter habe ich heute an der strippe gehabt... dieser würde mir einen kaufvertrag ausfüllen.
diese verlusterklärung muss bestimmt eidestatlich sein?


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BeitragVerfasst: 2. November 2012 12:56 
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Kommt auf die Zulassungsstelle an. Manche wollen eidesstattlich, manchen reicht eine formlose schriftliche Erklärung. Mit eidesstattlich machst du auf jeden Fall nichts verkehrt.


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BeitragVerfasst: 2. November 2012 15:02 
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ohje ich seh schon das wird wieder eine prüfung aber nunja wird schon...

ich tele morgen mal mit dem vk


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BeitragVerfasst: 2. November 2012 16:37 
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Meister, ruf mich mal an. Ich hab von deinen Problemen einiges durch und Erfahrungen gesammelt. Die möcht ich aber hier nicht öffentlich...

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MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
www.eichy.de

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BeitragVerfasst: 5. November 2012 12:44 
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es gibt neues der vorbesitzer hat noch einen wisch gefunden wo vermerkt ist das ein neuer schein bei wiederzulassungauszustellen ist....

dies scheint ein computerausdruck zu sein von eine register.... jetzt frage ich mich warum sieht man das in meinem kreis nicht ind er zentralen datenbank... oder warum kann mir die nette dame das nicht sagen von der zulassungstelle des ehealigen kreises


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BeitragVerfasst: 5. November 2012 16:46 
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wolf60 hat geschrieben:
Genau den gleichen Fall hatte ich im letzten Jahr mal bei einem 125er Roller. ABE und TÜV-Bescheinigung da, Abmeldebescheinigung (entwerteter KFZ-Schein) nicht. Gab viel Lauferei, bis ich die Papiere komplett hatte. Du brauchst auf jeden Fall eine Verlusterklärung vom Vorbesitzer, in der er erklärt, dass er den Schein verloren hat. Zusätzlich brauchst du noch einen Kaufvertrag, in dem der Verkauf des Fahrzeugs an dich ausgewiesen wird. Damit musst du dich an die Zulassungsstelle wenden, bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen gewesen ist. Die stellen dir dann eine Unbedenklichkeitserklärung aus, und damit gehst du dann zu der für dich zuständigen Zulassungsstelle und bekommst das Fahrzeug zugelassen.

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Das ist alles richtig, aber auch großer Käse!
Bei meiner MZ hatte ich auch nichts, inder Zulassungsstelle wurde nachgefragt, ob das Fzg. als gestohlen gemeldet wurde, wenn nicht, bekommt man einen wisch, den man ausfüllt, das man vom Vorbesitzer keine Papiere bekommen hat und nichts mehr vorhanden ist, einen Kaufvertrag benödigt man auf jeden fall und den rest macht die Zulassungsstelle, wenn sie nicht zu faul sind .
Das hat bei mir 15 Euro mehr gekostet und nach einer halben Stunde hatte ich alle Papiere und das Kennzeichen in der HAnd.
So einfach gehts zu mindest in SON


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