Wer weiss was: Wenn ich mit Brief und Abmeldebescheinigung von 1995 eine ETZ zulassen will, was kostet das? Brauch ich eine §21? Oder tuts die §29? wie war das genau, ab wieviel Jahren muss ich ne §21 machen? Erstmal zum TÜV, dann mit Deckungskarte (oder wie das Ding heute heisst) zur Zulassung; richtige Reihenfolge?
Sieben Jahre bleiben die Daten im KBA gespeichert und können nachgefordert werden. Das Betrifft aber nur Fahrzeuge die keine (West-)Papiere mehr haben. Solange du also nen gültigen Brief hast biste fein raus. DDR-Papiere erfordern leider das Volle Programm....
sei froh das das ding so alt ist.. kennst ja meine story....
abmeldebescheinigung und alter brief reichen für eine hu also tüv jetzt den schmökes auf der zulassungstelle noch einreichen mit evb nummer und fertig is die laube
genau so hab ich das mit dem troll gemacht.. mit altem brief zum tüv und dann mit brief evb und abmeldung zugelassen
p.s. es hat sich bei mir rausgestellt das damals der schein einbehalten wurde oder sowas. denn der vorbesitzer hat einen ausdruck gefunde mit dem vermerk: bei wiederzulassung ist ein neuer schein auzustellen...