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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 14:06 
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junger Calimero

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Hallöle,

entweder ich werde alt oder ich irre mich aber irgendwo(hier im Forum ???) hab ich folgendes gelesen.

Man darf mit einer nicht zugelassenen Maschine auf direktem Weg zum TÜV und dann zur Zulassungstelle fahren.
Wichtig ist nur das man die Doppelkarte der Versicherung dabei hat und das alte Kennzeichen dran ist.

Klärt mich auf.........ich will nicht zum TÜV schieben müssen :roll: In welchen Gesetz steht das schwarz auf weiß ???

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 14:21 
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Das ist nicht ganz korrekt.

Man darf zwar mit der Doppelkarte bewaffnet zur Zulassungsstelle fahren und die Maschine anmelden, aber zum TÜV sicher nicht.

Wenn aber, was ja mal vorkommen kann, TÜV und Zulassungsstelle auf dem selben Gelände sein sollten, wie zum Beispiel in Hamburg-Langenhorn :wink:
dann ist da nichts gegen zu sagen, denn man ist ja auf dem Weg zur Zulassung und das Gelände ist Privatgelände, wenn da nicht ausdrücklich ein Schild auf die Gültigkeit der STVZO hinweist, dann darf man da auch ohne Zulassung fahren, ergo auch den kleinen Abstecher zum TÜV machen.

Nur, sollte der TÜV irgendwo anders sein, dann geht das nicht ohne Zulassung.


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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 14:26 
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Um zu fahren brauchst Du ein Überführungskennzeichen (das mit Gelb oder das weiß rote Werkstattschild)

Gruß Mike


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Zuletzt geändert von Mike am 28. September 2008 20:50, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 14:33 
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junger Calimero

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.........dann muss ich zum TÜV schieben (45 min.) und kann von dortaus zur Zulassungsstelle fahren ??? :evil:

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 15:28 
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hmm .. das thema hatten wir schonmal ?

da ich heute auch TüV habe habe ich mal einen tüv - mann gefragt

er sagte:

auf der karte steht ab wann das kfz haftpflichtversichert ist - nur darauf kommt es eigentlich an

da gibts ein kreuz zu machen auf der karte

1: ab tag der zulassung
2: ab datum xxx

er meinte: entweder man trägt dort den tag ein, an dem man zum tüv fährt (ab dem datum wird versicherung gerechnet)

oder man kreuzt an: tag der zulassung - fährt zum tüv und dann lässt man die mühle gleich zu - halt alles am selben tag

ich werde jedenfalls nicht schieben .. wozu hat das ding denn nen motor ?!

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 15:31 
Wenn du die Doppelkarte&Tüvbericht hast darfst du mit dem alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren!Hat mir mein Tüver erst Donnerstag gesagt.


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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 15:48 
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junger Calimero

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Zitat:
Wenn du die Doppelkarte&Tüvbericht hast darfst du mit dem alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren!Hat mir mein Tüver erst Donnerstag gesagt.


oder

Zitat:
oder man kreuzt an: tag der zulassung - fährt zum tüv und dann lässt man die mühle gleich zu - halt alles am selben tag

ich werde jedenfalls nicht schieben .. wozu hat das ding denn nen motor ?!


Was ist nun richtig ????

.....bei mir ist noch kein Kreuz drinne (Versicherungsvertreter des Vertrauens)

Wie lautet denn der Paragraph der Stvzo ? Irgendwie macht mich das hier unsicher :roll:

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 16:07 
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Egal wie die Antworten hier ausfallen oder welche Paragraphen genannt werden:
Kläre mit der Versicherung, ob die Fahrt mit dem alten Kennzeichen und ggf. vorhandenen Papieren zum TÜV und zur Zulassungsstelle versicherungstechnisch in Ordnung geht. Laß Dir das nach Möglichkeit schriftlich geben. Danach frag beim StVA nach, ob die das genau so sehen und an welcher Stelle das Kreuz auf der Doppelkarte sein soll.
Ich hatte damit auch Probleme, die Dame am Schalter war aber so freundlich, beim Versicherungsheini anzurufen und nachzufragen. Das Kreuz war falsch gesetzt (ich hatte allerdings auch ein Kurzzeitkennzeichen).
Erst (und nur dann) wenn Du von beiden Stellen ein OK hast, würde ich die Fahrten mit dem Mopped und dem alten Kennzeichen machen.....

Im übrigen kostet ein Kurzzeitkennzeichen i.d.R. beim StVA nicht viel, die Doppelkarte dafür gibt es bei Deiner Versicherung i.d.R. auch für lau.
Damit wärst Du zumindest auf der absolut sicheren Seite......

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 17:29 
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wenn das kreuz bei: "ab datum" ist dann zahlst du rückwirkend auf den tag, der da drinn steht

beispiel: wenn du tüv und zulassung am selben tag machst isses egal

aber! wenn du tüv machst und dann erst 3 wochen später zulässt - dann zahlst du die 3 wochen mit

so wurde es mir jendenfalls erklärt

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Man kann sein Fz nicht anmelden, wenn man keine gültige HU-Bescheinigung vorweisen kann. Du brauchchst bei abgemeldeten Kfz eine Versicherungsbescheinigung (ehemals Doppelversicherungskarte) und kannst dann mit dem alten entstempelten aKz auf direktem Weg zum TÜV / Dekra fahren (nicht am Sonntag oder abends) und von dort nach Hause bzw. am besten gleich weiter zur Zulassungsstelle. :wink:


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BeitragVerfasst: 8. Mai 2007 21:20 
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so ..

DÜV Fertsch

(wie man in sachsen sagen würde)

hat zwar alles in allen fast 2h gedauert, aber das lag dann wohl eher daran, daß wir uns total verquatscht haben (Dekra-mann ist ein bekannter - da kann man ganz schön in's plaudern kommen)

- gleich noch die sache mit dem kleinen kennzeichen klargemacht - falls die mir auf der zulassungsstelle keins geben wollen macht er mir noch ein gutachten

sonst - das ding fährt gaaanz sahnig (bin noch nie vorher eine vollschwingen ES gefahren) - dagegen ist die BK eine rüttelplatte

und ein paar kleine montagemängel hab ich auch noch entdeckt (falscher dichtring am schalthebel und am krümmer suppts - gerade die unangenehmen stellen)

so jetzt heißt es: überstunden machen ohne ende, damit ich mir auf gleitzeit mal einen tag nehmen kann um mir den hintern auf der zulassungsstelle breit zu sitzen :/

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BeitragVerfasst: 8. Mai 2007 21:54 
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kutt hat geschrieben:
- gleich noch die sache mit dem kleinen kennzeichen klargemacht - falls die mir auf der zulassungsstelle keins geben wollen macht er mir noch ein gutachten


Das mit dem Kennzeichen ist auch son Thema für sich. Meines Wissens schreiben die Prüfer da nur ne Empfehlung und an die muss sich die Zulassungsstelle nicht halten (total sinnlos eigentlich). Wie das mit nem Gutachten ist weiß ich nicht. Fahr mit der ES zur Zulassungsstelle, und falls die sich da affig haben können die dann live feststellen, dass ein großes Kennzeichen eigentlich nicht angebaut werden dürfte (Bodenabstand und so). Wird dann ne teure Ausnahmegenehmigung erstellt.

Vielleicht hast du aber auch Glück und die fragen dich nach deiner Wunschgröße. Solls in einigen Gegenden auch geben.

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Gruß Sebastian

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