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 Betreff des Beitrags: TÜV Eintragung? Felge 2.15x18 vorne
BeitragVerfasst: 17. November 2012 19:38 
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Hallo
Ich versuch hier schon eine ganze Weile raus zu bekommen ,ob man , wenn man vorne beim ETZ250 Gespann eine 2.15x18 Felge einbaut , beim TÜV eintragen lassen muß?
Oder gibt es dafür von MZ eine Freigabe ? Bei der NVA war es ja serienmäßig.
Vorne möchte ich einen breiteren Reifen aufziehen. Am liebsten einen 3.50x 18.
Über den Umbau auf 16 Zoll habe ich hier schon das FÜR und WIEDER gelesen, und habe mich entschieden bei 18 Zoll zu bleiben, zumal ich noch eine Felge habe.

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Grüße Werner


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BeitragVerfasst: 18. November 2012 06:05 
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Es ist wie beim auto. Was nicht eingetragen ist darf nicht dran. Meine hufu ES hat ursprünglich von nen breiten reifen, erst
die /1 HATTE DEN SCHMALEN, TROTZDEM MUSSTE ICH den schmalen eintragen lassen.

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auf der suche nach Original EMW R35 Kolben auch gebraucht >Ø 72mm
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BeitragVerfasst: 18. November 2012 09:55 
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Hiermit wäre alles geklärt.


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BeitragVerfasst: 18. November 2012 10:26 
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Oldimike hat geschrieben:
Es ist wie beim auto. Was nicht eingetragen ist darf nicht dran.


Ich weiß nicht wie das bei Motorrädern gehandhabt wird :nixweiss:

Beim Auto trifft diese Aussage jedenfalls schon seit einigen Jahren nicht mehr zu :wink:

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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BeitragVerfasst: 18. November 2012 10:38 
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War gerade nochmal in der Garage. Was auf jeden Fall geändert werden muss ist das vordere Schutzblech. Es muss über den Tarozzi Gabelstabi. Hier muß man sich eine neue Schutzblechhalterung ausdenken.

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BeitragVerfasst: 18. November 2012 10:41 
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dann muss das die letzten Monate geändert wurden sein. Bei mir ist es eingetragen .


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BeitragVerfasst: 18. November 2012 10:43 
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Oldimike hat geschrieben:
Es ist wie beim auto. Was nicht eingetragen ist darf nicht dran. Meine hufu ES hat ursprünglich von nen breiten reifen, erst
die /1 HATTE DEN SCHMALEN, TROTZDEM MUSSTE ICH den schmalen eintragen lassen.


stimmt nicht, weder fürs auto, noch fürs motorrad.
die komponenten, die am fahrzeug bei auslieferung verbaut waren, können immer wieder drauf/dran gemacht werden, auch wenn diese nicht mehr in der zulassungsbescheinigung auftauchen.

ist bei meiner DR125, die nur noch 4.10 und 110-18 drin stehen hat, aber auch mit 100-18 hinten fahren darf, oder der micra, der 145/14 drin stehen hat, aber auch die nicht eingetragenen 155/15 fahren darf, da der micra damals sowohl als auch ausgeliefert wurde.
entsprechende daten kann jeder tüv und polizist heute binnen weniger sekunden am computer abrufen.


Fuhrpark: -

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BeitragVerfasst: 18. November 2012 10:46 
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Der TÜV hat mich letztes Jahr beim Auto wieder abtraben lassen weil meine Räder nicht eingetragen waren.
UM ganz sicher zu gehen würde ich sie Trotzdem eintragen, auch wenn das jetzt nur noch eine kann bestimmung sein soll.

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BeitragVerfasst: 18. November 2012 11:12 
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Fest steht dass das erlaubt ist was in der Fahrzeug-ABE steht. Und auf die müsste der TÜV eigentlich Zugriff haben.
Man ist manchmal überrascht was in der ABE steht, je nach Typ hat man grade bei der Bereifung schon viel Auswahl von Werk aus.

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 13:39 
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Moin
So mein Umbau des Vorderrad auf 3.50 x18 Zoll ist fast abgeschlossen. Das Schutzblech muss nur noch lackiert werden und dann kann ich zum TÜV fahren um das ganze eintragen zu lassen.


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ich finde das mit dem breiten reifen schön aber, dass schutzblech geht so ja mal garnicht. aus welchem grund muss das so hoch stehen?

liebe grüsse mario

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 14:22 
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emmenschrauber hat geschrieben:
aus welchem grund muss das so hoch stehen?

sieht man doch! Wegen dem Gabelstabi. Unter dem Stabi ist für das Schutzblech kein Platz.

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Und wie ist das wenn das Vorderrad mal gaaaaanz weit einfedert? :?: Zumindestens könnte ich mir das vorstellen,wenn Du sie mal solo fährst. :gruebel:

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Genau. Das habe ich heute morgen mit einem Spanngurt getestet ,weil ich da auch Bedenken mit dem Krümmer hatte. Mit dem Spanngurt habe ich die Gabel ganz zusammen gedrückt , um den Platz zwischen Krümmer und Schutzblech zu messen. 2cm Luft bleiben dann noch, wenn die Gabel voll eingetaucht ist. Mein Gespann kann nicht wahlweise Solo gefahren werden.

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MZ Werner hat geschrieben:
Genau. Das habe ich heute morgen mit einem Spanngurt getestet ,weil ich da auch Bedenken mit dem Krümmer hatte. Mit dem Spanngurt habe ich die Gabel ganz zusammen gedrückt , um den Platz zwischen Krümmer und Schutzblech zu messen. 2cm Luft bleiben dann noch, wenn die Gabel voll eingetaucht ist. Mein Gespann kann nicht wahlweise Solo gefahren werden.

Na,dann is ja gut.

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 15:28 
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MZ Werner hat geschrieben:
emmenschrauber hat geschrieben:
aus welchem grund muss das so hoch stehen?

sieht man doch! Wegen dem Gabelstabi. Unter dem Stabi ist für das Schutzblech kein Platz.


jup, sieht man. ich persönlich hätte da was anderes versucht. die andere sache, es ist dein motorrad und es muss dir gefallen. :ja: alles in allem, hast du da ein feines gespann.

liebe grüsse mario

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 15:41 
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emmenschrauber hat geschrieben:
ich persönlich hätte da was anderes versucht.

Ich bin immer offen für andere Ideen. Wie hättest du es gelöst? Mit meinem Schraubernachbar hatte ich noch eine andere Idee. Dabei sollte die ganze Schutzblechhalterung abgesägt werden und mittels einer Adapterplatte das Blech mit Hutmuttern auf den Tarozzi geschraubt werden.

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 17:58 
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MZ Werner hat geschrieben:
Ich versuch hier schon eine ganze Weile raus zu bekommen ,ob man , wenn man vorne beim ETZ250 Gespann eine 2.15x18 Felge einbaut , beim TÜV eintragen lassen muß?


Wollte auch den 3,50-18 auf der 2,15 Felge für vorne eintragen lassen, aber mein Tüvprüfer meinte dass dieses nicht nötig wäre, da diese Größe in der ABE enthalten ist.

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Viele Grüße, Peter

Mein rauchender Pott ;-) http://www.youtube.com/watch?v=KWCbzBZxODM&feature=player_profilepage
Auf Ausfahrt (1995) https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=FuCF6FxpqKk
Advent 2020 https://calendar.myadvent.net/?id=010af48946e484dc9acfe0a38c429829


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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 18:33 
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@Oldimike - da haste wohl eine Flachzange von Prüfer erwischt (siehe @ Peter) :roll:
Das ist schon seit einigen Jahren so. Man sollte nur Wissen, ob es eine Freigabe gibt oder nicht.

Z. B. mein Vater fährt einen Japaner von 2005.
Da sind nur die Standart Stahlfelgen und entsprechende Reifengröße eingetragen.
Die Alu´s haben eine andere Felgengröße, Querschnitt und Breite,
damit fahre ich auch zum TÜV. Eine Kopie der Freigabe liegt immer im Auto,
habe die aber noch nie gebraucht.

Die ist auch für Motorräder gültig.

@ MZ Werner - ich finde deine Lösung nicht schlecht. An einer ETZ 250 passen 18" Räder nun mal am Besten :wink:
Was mir am SW gefällt, du hast ach die Alu Kanten vom Lack befreit, das sieht einfach Klasse aus :ja:
Der WW Eintrag ist ab ETZ nur noch schwer zu bekommen, aber wer einmal Freude am Gespann fahren gefunden hat, braucht den eh nicht :mrgreen: Trifft bei mir zu 100 zu :ja:

@ Peter - wurde ja schon geschrieben, das es nur eine Freigabe geben muss und keine Eintragung nötig.
Leider gibt es wohl noch genügend Prüfer und Beamte,
die diesbezüglich mal eine Schuhlung besuchen sollten :mrgreen:
Deswegen habe ich diese immer als Kopie dabei :wink:

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Peter hat geschrieben:
Wollte auch den 3,50-18 auf der 2,15 Felge für vorne eintragen lassen, aber mein Tüvprüfer meinte dass dieses nicht nötig wäre, da diese Größe in der ABE enthalten ist.

Ich habe die mehrseitige ABE vorliegen .Mein freundlicher Nachbar und FSP Prüfing. hat mir die besorgt.
Dort ist definitiv die 2.15 Felge nicht eingetragen.
Im Gutachten: Reifen-Felge etz 250 Von Gericke steht als letzter Satz. Das Fahrzeug ist nach Umbau Einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen.

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Mein Senf: 3,50 ja aber auf 16 Zoll, schon allein wegen der Nachlaufverkürzung. Gerade beim Gespann....

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Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


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Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
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KMZ Dnepr K750 '67
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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2012 20:02 
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der garst hat geschrieben:
Mein Senf: 3,50 ja aber auf 16 Zoll, schon allein wegen der Nachlaufverkürzung. Gerade beim Gespann....

Man kann das ganz einfach zeichnerisch darstellen bzw.errechnen und kommt durch den Umbau auf eine Nachlaufverkürzung von 18%. Das war mir bei meiner Überlegung als Ergebnis zu wenig.

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